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EU setzt Schuldengrenze für Staatsdefizite aus

Die Coronavirus-Pandemie ist ein großer Schock für die europäische und globale Wirtschaft, der sich der Kontrolle der Regierungen entzieht. Die EU-Kommission schlägt daher vor, die im fiskalpolitischen Rahmen vorgesehene Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu aktivieren.

EU-Fahne: Grenze für Staatsdefizite ausgesetzt

EU setzt Schuldengrenze für Staatsdefizite aus
Die Kommission schlägt am 20. März 2020 im Rahmen ihrer Strategie zur raschen, energischen und koordinierten Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie erstmals vor, die allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) zu aktivieren. Sobald der Rat die Aktivierung der Klausel gebilligt hat, wird diese es den Mitgliedstaaten ermöglichen, angemessene Maßnahmen zur Bewältigung der Krise zu ergreifen und vorübergehend von den haushaltspolitischen Anforderungen abzuweichen, die normalerweise im europäischen fiskalpolitischen Rahmen gelten.

Der Vorschlag stellt einen wichtigen Schritt dar, damit die Kommission ihrer Verpflichtung nachkommen kann, alle ihr zur Verfügung stehenden wirtschaftspolitischen Instrumente einzusetzen, um die Mitgliedstaaten beim Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Abfederung der schwerwiegenden sozioökonomischen Folgen der Pandemie zu unterstützen.

Präsidentin Ursula von der Leyen erklärte:

„Heute schlagen wir ein Höchstmaß an Flexibilität im Umgang mit unseren Vorschriften vor, damit die nationalen Regierungen jeden unterstützen können – ihre Gesundheitssysteme, ihr Gesundheitspersonal und die Menschen, die die Krise so heftig trifft. Ich möchte sicherstellen, dass wir auf die menschliche und die sozioökonomische Dimension der Coronavirus-Pandemie bestmöglich reagieren.“
 

Die Coronavirus-Pandemie ist ein großer Schock für die europäische und die globale Wirtschaft. Die Mitgliedstaaten haben bereits Haushaltsmaßnahmen ergriffen oder ergreifen derzeit Haushaltsmaßnahmen, um die Kapazität ihrer Gesundheitssysteme zu erhöhen und die am stärksten von der Krise betroffenen Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaftszweige zu unterstützen. In Kombination mit der rückläufigen Wirtschaftstätigkeit werden diese Maßnahmen zu deutlich höheren Haushaltsdefizite führen.

Die Kommission fordert den Rat auf, ihren Vorschlag so rasch wie möglich zu billigen.

Sie ist bereit, weitere Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Lage sich ändert.


Hintergrund
Die Kommission und der Rat haben bereits klargestellt, dass die Coronavirus-Pandemie als „außergewöhnliches Ereignis, das sich der Kontrolle der Regierung entzieht“ anzusehen ist. Die Kommission ist der Auffassung, dass weitreichendere Flexibilität im Rahmen des SWP erforderlich ist, um die europäischen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen vor den Folgen dieser Krise zu schützen und die europäische Wirtschaft nach der Pandemie zu unterstützen. Daher hat die Kommission beschlossen, die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts vorzuschlagen.

Die Strategie der EU-Kommission für die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus umfasst die volle Ausschöpfung der Flexibilität unserer Rahmenregelungen für staatliche Beihilfen und für den Stabilitäts- und Wachstumspakt, die Mobilisierung des EU-Haushalts, damit die EIB-Gruppe kurzfristig Liquiditätsunterstützung für KMU leisten kann, und die Bereitstellung von 37 Mrd. EUR für die Bekämpfung des Coronavirus im Rahmen der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronakrise.

Der heutige Vorschlag folgt auf die Annahme eines Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen durch die Kommission‚ der es den Mitgliedstaaten ermöglichen soll, sicherzustellen, dass Unternehmen aller Art ausreichend Liquidität zur Verfügung steht und die Kontinuität der Wirtschaftstätigkeit während und nach der Coronavirus-Pandemie gewahrt wird.
 

Fragen und Antworten zur Aktivierung der Ausweichklausel
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_20_500