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Neues Arbeit-von-morgen-Gesetz erleichtert Kurzarbeit

Das neue Arbeit-von-morgen-Gesetz der Bundesregierung erleichtert Kurzarbeit. Der Gesetzentwurf zielt auf die mit dem Coronavirus verbundenen Probleme für Unternehmen ab. So wurden die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld absenken und die Leistungen erweitern. Auch im Bereich der Leiharbeit wird Kurzarbeit ermöglicht. Zudem stehen der Klimaschutz, die digitale Wirtschaft, sowie die Aus- und Weiterbildungsförderung im Fokus.

Das Reichstagsgebäude des Bundestags in Berlin.

Neues Arbeit-von-morgen-Gesetz erleichtert Kurzarbeit
Das Bundeskabinett hat am 10. März 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung beschlossen. Das neue Arbeit-von-morgen-Gesetz erleichtert vor allem Kurzarbeit. Zudem stehen der Wandel hin zu einer emissionsarmen und digitalen Wirtschaft sowie die Weiterbildungsförderung und Ausbildungsförderung im Fokus.
 

Der Gesetzentwurf hat zwei Zielrichtungen
Der Gesetzentwurf enthält befristete Verordnungsermächtigungen, mit denen die Bundesregierung kurzfristig und entschlossen auf die Unwägbarkeiten vom Coronavirus (Covid-19) reagieren kann.

Zudem kann der Bezug von Kurzarbeitergeld auch im Bereich der Leiharbeit ermöglicht werden. Die Neuregelungen sollen bereits in der ersten Aprilhälfte 2020 in Kraft treten.

Bundesminister Hubertus Heil: "Wir sind gut aufgestellt und vereinfachen jetzt den Zugang zu Kurzarbeit. Die Beschäftigten sind das wichtigste Kapital der Unternehmen, sie auch in Zeiten von Auftragsrückgängen zu halten, ist wichtig. Wir geben den Betrieben und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das klare Signal, dass wir an ihrer Seite stehen und alles tun, um sie zu unterstützen."
 

Klimaschutz, digitale Wirtschaft, Aus- und Weiterbildung
Neben der aktuellen Situation steht auch der Strukturwandel hin zu einer emissionsarmen und digitalen Wirtschaft im Fokus. In vielen Bereichen des Verarbeitenden Gewerbes, in energieintensiven Industrien sowie in klimapolitisch zentralen Bereichen - wie der Energie-, Bau- und Automobilwirtschaft - ist mit erheblichem Anpassungsbedarf zu rechnen. Beschäftigte und Betriebe müssen daher so gut wie möglich unterstützt werden, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden und die hohe Wertschöpfung und Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erhalten.

Von zentraler Bedeutung hierbei sind Weiterbildung und Qualifizierung der Beschäftigten. Dies zeigen auch die Zahlen: Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind mit rund 18 Prozent sechsmal so häufig von Arbeitslosigkeit betroffen wie Fachkräfte. Deshalb sollen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente heute weiterentwickelt und noch zielgenauer ausgerichtet werden, damit die Beschäftigten von heute auch die Arbeit von morgen machen können.

Der Gesetzentwurf enthält dazu Verbesserungen der Weiterbildungsförderung von Beschäftigten, die Einführung von sogenannten Sammelanträgen in der Weiterbildungsförderung, die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Förderung des Nachholens eines Berufsabschlusses sowie Änderungen bei der Zulassung von Maßnahmen im Bereich der Arbeitsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende und Anpassungen der Bundesdurchschnittskostensätze.

Damit ein guter Start ins Berufsleben gelingt, werden auch die Regelungen zur Ausbildungsförderung verbessert, insbesondere soll die Assistierte Ausbildung weiterentwickelt und verstetigt werden. Denn frühzeitige Unterstützung verringert langfristig Beschäftigungsrisiken für den Einzelnen und eröffnet gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Weitere Infos Arbeit-von-morgen-Gesetz
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/arbeit-von-morgen-gesetz.html