Als Jurist und StB halte ich diesen Weg für durchaus attraktiv. Die Ausbildung bei der Finanzverwaltung ist die Beste im Steuerrecht, neben den Fakultäten Köln, Freiburg oder der Hochschule in Worms. Habe einige Berufskollegen, die direkt nach dem Abitur das Studium zum Diplom-Finanzwirt absolvierten und anschließend noch Jura studiert haben. Das sind herausragende Experten.
Auch das Klausurniveau und die Klausurhärte bereiten dich hervorragend auf das Examen vor. Gerade in Verfahrensrecht bist du hier den anderen Prüflingen haushoch überlegen. Ich kannte einige engagierte Diplom-Finanzwirte, die das StB-Examen mit guten Noten absolviert haben. Auch in den Vorbereitungskursen lagen sie immer ganz weit vorne.
Ich halte sehe es sogar als Vorteil an, die Gegenseite kennengelernt zu haben. Du knüpfst Kontakte innerhalb der Finanzverwaltung, die du hervorragend für deine spätere Beratertätigkeit nutzen kannst. Du weißt, wie die Verwaltung tickt.
Natürlich wirst du primär die Verwaltungsmeinung und die Ansicht des BMF kennen. Das sehe ich nicht als nachteilig an. Denn gerade im StB-Examen kommt es kurioserweise genau auf diese Ansicht an. Die Gegenmeinungen wirst du dir schnell erarbeiten. Du kannst auf Kommentare in der Beratungspraxis zurückgreifen etc. etc.
Insgesamt halte ich das für einen optimalen Weg.
Ceterum censeo schrieb am 08.03.2019:
Puh, ich fürchte, ich kann die allgemeine Begeisterung im Forum hier nicht teilen.
Der Mehrwert durch die zusätzliche Ausbildung bei der FinVerw ist mEn eher überschaubar. Natürlich bist du nach dem Doppel-Studium fachlich gut aufgestellt, aber es wird nicht für das StB-Examen reichen. Hier wird nochmal eine gewissenhafte und intensive Vorbereitung fällig.
Im Gegenzug verlierst du aber 3 Jahre relevante Berufserfahrung. Wenn du in die freie Wirtschaft möchtest, zählen nicht nur deine fachlichen Kenntnisse. Ebenso benötigt ein guter Berater ausgeprägte methodische und soziale Fähigkeiten, die nicht in der Petrischale öD erworben werden können.
Und auch fachlich bist du dann leider nicht "unschlagbar". Die Kenntnisse im Verfahrensrecht übersteigen dann zwar zugegebenermaßen die eines "gewöhnlichen" Steuerberaters, im materiellen Steuerrecht wurdest du dann jedoch knapp 4 Jahre lang auf BMF-Doktrin getrimmt. Ein guter Berater nimmt die Ansicht des BMF zwar zur Kenntnis, lässt sich hiervon jedoch nicht leiten.
Möchtest du hingegen in das warme Nest des öD entfliehen, ist der Weg über Nordkirchen wohl eher zu empfehlen.
Liebe Grüße
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