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Duales StudiumKvA

Vertrag vor Antritt kuendigen

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WiWi Gast

Vertrag vor Antritt kuendigen

Kurze Frage. Ich habe einen Vertrag für ein duales Studium an der DHBW bei einem Unternehmen unterschrieben. Jedoch habe ich jetzt ein besseres Angebot bei einem anderen Unternehmen bekommen (auch dual an der DHBW). Kann ich den anderen Vertrag noch kündigen?

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WiWi Gast

Vertrag vor Antritt kuendigen

Es ist wichtig, den ursprünglichen Vertrag, den Sie unterschrieben haben, sorgfältig zu prüfen und auf mögliche Klauseln oder Vereinbarungen zu achten, die Kündigungen oder Vertragsänderungen regeln. Möglicherweise gibt es spezifische Fristen oder Bedingungen, die Sie einhalten müssen, um den Vertrag zu kündigen oder zu ändern.

Eine Frage noch, es ist für ein Duales Studium ab 08.2023 oder haben Sie bereits eine Zusage für 2024 bekommen?

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WiWi Gast

Vertrag vor Antritt kuendigen

Kurze Frage. Ich bin Geschäftsführer eines Mittelständlers. Ich habe einem Bewerber arbeitsvertraglich für ein duales Studium an der DHBW schriftlich und verbindlich zugesagt; der Bewerber hat ebenfalls unterschrieben. Jedoch habe ich jetzt die Bewerbung eines besseren/billigeren Kandidaten bekommen (auch dual an der DHBW). Kann ich dem ersten, schlechteren/teureren Kandidaten einfach noch kündigen, weil ich‘s mir anders überlegt habe?

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WiWi Gast

Vertrag vor Antritt kuendigen

WiWi Gast schrieb am 08.06.2023:

Kurze Frage. Ich bin Geschäftsführer eines Mittelständlers. Ich habe einem Bewerber arbeitsvertraglich für ein duales Studium an der DHBW schriftlich und verbindlich zugesagt; der Bewerber hat ebenfalls unterschrieben. Jedoch habe ich jetzt die Bewerbung eines besseren/billigeren Kandidaten bekommen (auch dual an der DHBW). Kann ich dem ersten, schlechteren/teureren Kandidaten einfach noch kündigen, weil ich‘s mir anders überlegt habe?

Ja, nach den gleichen Grundsätzen. Davon wird auch hin und wieder Gebrauch gemacht, auch wenn du das als lächerlich hinstellen willst.

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WiWi Gast

Vertrag vor Antritt kuendigen

Wenn du die Kündigung vor Vertragsunterschrift nicht ausgeschlossen hast, dann gilt die normale Kündigungsfrist von vermutlich 2 Wochen in der Probezeit und du kannst auch vor Arbeitsbeginn kündigen. Aber ich sag’s dir ganz ehrlich, sowas ist wirklich Unterste Schublade. Der Bewerber hat vermutlich alle seine weiteren Bewerbungsprozesse abgesagt und wird jetzt in kein duales Studium mehr reinkommen. Das spricht sich schneller rum als du schauen kannst und du wirst zurecht den Ruf deines Lebens genießen. Natürlich kann der Bewerber auch absagen, aber eine Firma kann das einfach besser auffangen als ein Individuum.

WiWi Gast schrieb am 08.06.2023:

Kurze Frage. Ich bin Geschäftsführer eines Mittelständlers. Ich habe einem Bewerber arbeitsvertraglich für ein duales Studium an der DHBW schriftlich und verbindlich zugesagt; der Bewerber hat ebenfalls unterschrieben. Jedoch habe ich jetzt die Bewerbung eines besseren/billigeren Kandidaten bekommen (auch dual an der DHBW). Kann ich dem ersten, schlechteren/teureren Kandidaten einfach noch kündigen, weil ich‘s mir anders überlegt habe?

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WiWi Gast

Vertrag vor Antritt kuendigen

WiWi Gast schrieb am 08.06.2023:

Wenn du die Kündigung vor Vertragsunterschrift nicht ausgeschlossen hast, dann gilt die normale Kündigungsfrist von vermutlich 2 Wochen in der Probezeit und du kannst auch vor Arbeitsbeginn kündigen. Aber ich sag’s dir ganz ehrlich, sowas ist wirklich Unterste Schublade. Der Bewerber hat vermutlich alle seine weiteren Bewerbungsprozesse abgesagt und wird jetzt in kein duales Studium mehr reinkommen. Das spricht sich schneller rum als du schauen kannst und du wirst zurecht den Ruf deines Lebens genießen. Natürlich kann der Bewerber auch absagen, aber eine Firma kann das einfach besser auffangen als ein Individuum.

Kurze Frage. Ich bin Geschäftsführer eines Mittelständlers. Ich habe einem Bewerber arbeitsvertraglich für ein duales Studium an der DHBW schriftlich und verbindlich zugesagt; der Bewerber hat ebenfalls unterschrieben. Jedoch habe ich jetzt die Bewerbung eines besseren/billigeren Kandidaten bekommen (auch dual an der DHBW). Kann ich dem ersten, schlechteren/teureren Kandidaten einfach noch kündigen, weil ich‘s mir anders überlegt habe?

Keine Sorge. Der Herr “Geschäftsführer im Mittelstand” wollte wohl nur zum Ausdruck bringen, dass er ihm missfällt, wenn Verträge nicht eingehalten bzw gekündigt werden. Hierfür erfand er die Story aus der Unternehmensperspektive

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WiWi Gast

Vertrag vor Antritt kuendigen

Ist nicht dein Ernst, oder?

WiWi Gast schrieb am 08.06.2023:

Wenn du die Kündigung vor Vertragsunterschrift nicht ausgeschlossen hast, dann gilt die normale Kündigungsfrist von vermutlich 2 Wochen in der Probezeit und du kannst auch vor Arbeitsbeginn kündigen. Aber ich sag’s dir ganz ehrlich, sowas ist wirklich Unterste Schublade. Der Bewerber hat vermutlich alle seine weiteren Bewerbungsprozesse abgesagt und wird jetzt in kein duales Studium mehr reinkommen. Das spricht sich schneller rum als du schauen kannst und du wirst zurecht den Ruf deines Lebens genießen. Natürlich kann der Bewerber auch absagen, aber eine Firma kann das einfach besser auffangen als ein Individuum.

Kurze Frage. Ich bin Geschäftsführer eines Mittelständlers. Ich habe einem Bewerber arbeitsvertraglich für ein duales Studium an der DHBW schriftlich und verbindlich zugesagt; der Bewerber hat ebenfalls unterschrieben. Jedoch habe ich jetzt die Bewerbung eines besseren/billigeren Kandidaten bekommen (auch dual an der DHBW). Kann ich dem ersten, schlechteren/teureren Kandidaten einfach noch kündigen, weil ich‘s mir anders überlegt habe?

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WiWi Gast

Vertrag vor Antritt kuendigen

WiWi Gast schrieb am 08.06.2023:

Wenn du die Kündigung vor Vertragsunterschrift nicht ausgeschlossen hast, dann gilt die normale Kündigungsfrist von vermutlich 2 Wochen in der Probezeit und du kannst auch vor Arbeitsbeginn kündigen. Aber ich sag’s dir ganz ehrlich, sowas ist wirklich Unterste Schublade. Der Bewerber hat vermutlich alle seine weiteren Bewerbungsprozesse abgesagt und wird jetzt in kein duales Studium mehr reinkommen. Das spricht sich schneller rum als du schauen kannst und du wirst zurecht den Ruf deines Lebens genießen. Natürlich kann der Bewerber auch absagen, aber eine Firma kann das einfach besser auffangen als ein Individuum.

Kurze Frage. Ich bin Geschäftsführer eines Mittelständlers. Ich habe einem Bewerber arbeitsvertraglich für ein duales Studium an der DHBW schriftlich und verbindlich zugesagt; der Bewerber hat ebenfalls unterschrieben. Jedoch habe ich jetzt die Bewerbung eines besseren/billigeren Kandidaten bekommen (auch dual an der DHBW). Kann ich dem ersten, schlechteren/teureren Kandidaten einfach noch kündigen, weil ich‘s mir anders überlegt habe?

Junge. Völlig offensichtlich hält der Kommentar dem Threadersteller nur den Spiegel vor. Habt mal die Eier, eure unterschriebenen Verträge auch einzuhalten (beide Seiten).

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WiWi Gast

Vertrag vor Antritt kuendigen

WiWi Gast schrieb am 08.06.2023:

Kurze Frage. Ich bin Geschäftsführer eines Mittelständlers. Ich habe einem Bewerber arbeitsvertraglich für ein duales Studium an der DHBW schriftlich und verbindlich zugesagt; der Bewerber hat ebenfalls unterschrieben. Jedoch habe ich jetzt die Bewerbung eines besseren/billigeren Kandidaten bekommen (auch dual an der DHBW). Kann ich dem ersten, schlechteren/teureren Kandidaten einfach noch kündigen, weil ich‘s mir anders überlegt habe?

Warum nicht? Das Leben ist kein Ponyhof.

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WiWi Gast

Vertrag vor Antritt kuendigen

Als Geschäftsführer solltest du wissen, dass viele Firmen oft Verträge brechen.

Wenn du kuscheln willst gehe öD.
Aber auch hier werden non-stop Verträge gebrochen (Maut, Asyl, etc)

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WiWi Gast

Vertrag vor Antritt kuendigen

WiWi Gast schrieb am 09.06.2023:

Als Geschäftsführer solltest du wissen, dass viele Firmen oft Verträge brechen.

Wenn du kuscheln willst gehe öD.
Aber auch hier werden non-stop Verträge gebrochen (Maut, Asyl, etc)

Schade, dass offenbar hier Sarkasmus oder Ironie nicht verstanden werden. Ich will hier nicht groß über Lebenserfahrung und Moral oder Verlässlichkeit schwadronieren. Aber nicht alles, was juristisch oder faktisch nicht bestraft wird, muss man gutheißen und promoten. Letztlich muss jeder selbst für sich entscheiden, wie weit er gehen will, um trotzdem noch weiterhin in den Spiegel schauen zu können und bei anderen seinen Ruf nicht zu versauen. Oft begegnet man sich übrigens mehr als einmal im Leben, dann ist‘s besser, man verhält sich anständig.

Im übrigen wollte ich mit meiner Gegenfrage andeuten: „was Du nicht willst, das man Dir tu‘, das füg auch keinem anderen zu“. Wurde offenbar von vielen nicht verstanden. Und ja, den „ehrbaren Kaufmann“ trifft man immer seltener, die kaufmännischen Sitten verrohen offensichtlich, leider.

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WiWi Gast

Vertrag vor Antritt kuendigen

natürlich ist es nicht die feine Englische Art einen unterschreibenen Vertrag vor Antritt zu kündigen. Aber letztendlich ist sich immer jeder selbst der nächste und ein Unternehme, vor allem in der Krise, würde auch keine Rücksicht auf das Schicksal eines Einzelnen nehmen.

wenn nichts anderes im Vertrag vereinbart ist gilt wie oben schon genannt die selbe Kündigungsfrist wie während der Probezeit, in der Regel 2 Wochen.

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WiWi Gast

Vertrag vor Antritt kuendigen

WiWi Gast schrieb am 09.06.2023:

WiWi Gast schrieb am 09.06.2023:

Als Geschäftsführer solltest du wissen, dass viele Firmen oft Verträge brechen.

Wenn du kuscheln willst gehe öD.
Aber auch hier werden non-stop Verträge gebrochen (Maut, Asyl, etc)

Schade, dass offenbar hier Sarkasmus oder Ironie nicht verstanden werden. Ich will hier nicht groß über Lebenserfahrung und Moral oder Verlässlichkeit schwadronieren. Aber nicht alles, was juristisch oder faktisch nicht bestraft wird, muss man gutheißen und promoten. Letztlich muss jeder selbst für sich entscheiden, wie weit er gehen will, um trotzdem noch weiterhin in den Spiegel schauen zu können und bei anderen seinen Ruf nicht zu versauen. Oft begegnet man sich übrigens mehr als einmal im Leben, dann ist‘s besser, man verhält sich anständig.

Im übrigen wollte ich mit meiner Gegenfrage andeuten: „was Du nicht willst, das man Dir tu‘, das füg auch keinem anderen zu“. Wurde offenbar von vielen nicht verstanden. Und ja, den „ehrbaren Kaufmann“ trifft man immer seltener, die kaufmännischen Sitten verrohen offensichtlich, leider.

Wenn er jetzt zu einer geilen IGm Firma kommt kann es ihm egal sein, ob der CEO von Mini GmbH mit wahrscheinlich selben Gehalt ihm nochmal begegnet.

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