Fenster schließen

Druckansicht http://www.wiwi-treff.de/E-Learning-fuer-WiWis/Schuldenkrise/E-Learning-Schuldentilgungspakt-vom-Sachverstaendigenrat-fuer-Wirtschaft/Artikel-6940/drucken

E-Learning für WiWisSchuldenkrise

E-Learning: Schuldentilgungspakt vom Sachverständigenrat für Wirtschaft

Im Jahresgutachten hat der Sachverständigenrat einen Schuldentilgungspakt für Europa vorgestellt. In der 3sat Sendung makro wir der Schuldentilgungspakt anschaulich erklärt. Das Video ist auf der Webseite des Sachverständigenrat verfügbar.

E-Learning: Schuldentilgungspakt vom Sachverständigenrat für Wirtschaft
Im Jahresgutachten hat der Sachverständigenrat einen Schuldentilgungspakt für Europa vorgestellt. In der 3sat Sendung makro wir der Schuldentilgungspakt anschaulich erklärt, ausgestrahlt am 12.4.2013. Das Video ist auf der Webseite des Sachverständigenrat verfügbar:
http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/257.html

Wie funktioniert der Schuldentilgungspakt?
Der Vorschlag sieht vor, dass die Schulden der Mitgliedsländer des Euro-Raums, die zu einem Stichtag die 60 Prozent Grenze überschreiten, in einen Schuldentilgungsfonds mit gemeinschaftlicher Haftung ausgelagert werden. Im Gegenzug gehen die teilnehmenden Länder Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Schuldentilgungsfonds ein, die so berechnet sind, dass jedes Land seine ausgelagerten Schulden innerhalb von insgesamt etwa 25 Jahren tilgt. Um diesem Vorhaben die angestrebte Verbindlichkeit zu geben, werden an den – aus der Sicht von aktuellen Hochzinsländern – Vorzug der gemeinschaftlichen Haftung erhebliche Auflagen geknüpft. Dazu zählen insbesondere eigens zum Zwecke der Tilgung zu erhebende Steuern, die Hinterlegung von Sicherheiten und die Verpflichtung zur Aufstellung verbindlicher Konsolidierungs- und Strukturreformpläne.

Die verbleibenden nationalen Schulden dürfen wiederum eine Quote von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht erneut übersteigen, um die Sinnhaftigkeit der Auslagerung nicht zu unterlaufen. Zu diesem Zweck werden Schuldenbremsen in Anlehnung an die deutschen und schweizerischen Regelungen in allen teilnehmenden Ländern eingeführt. Die Schuldenbremsen setzen die mittelfristigen Defizitvorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts um. Insbesondere stellen sie sicher, dass das strukturelle Defizit nach einer Übergangsphase einen Wert von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreitet.

Weitere Informationen
http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/schuldentilgungspakt.html

Über den Sachverständigenrat
Im Jahr 1963 wurde der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung als erstes unabhängiges, gesetzlich verankertes Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung ins Leben gerufen mit dem Auftrag, durch seine Gutachten zur Erleichterung der Urteilsbildung bei allen wirtschaftspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie in der Öffentlichkeit beizutragen. Der Sachverständigenrat besteht aus fünf Mitgliedern, die auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten für die Dauer von fünf Jahren berufen werden.