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EinkommensentwicklungDurchschnittsverdienste

Durchschnittsverdienst 2003 um 1,3% gestiegen

Die effektiven Durchschnittsverdienste aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren im Jahr 2003 mit 26.700 Euro um 1,3% hoeher als ein Jahr zuvor.

Durchschnittsverdienste 2003 gestiegen
Wiesbaden, 07. März 2004 (destatis) - Die effektiven Durchschnittsverdienste aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren im Jahr 2003 mit 26.700 Euro um 1,3% höher als ein Jahr zuvor. Dies ist ein Ergebnis der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes. Gegenueber dem Anstieg der Tarifverdienste von 2,5%, sie werden vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans Böckler Stiftung ermittelt, zeigt sich eine Differenz von 1,2%-Punkten. Eine wichtige Ursache hierfuer ist ein kräftiger Anstieg der Zahl der geringfügig Beschaeftigten im Jahr 2003 gegenueber 2002, der wohl überwiegend auf die gesetzliche Neuregelung dieser Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) zum 1. April 2003 zurück geht. Die Tariflohnsteigerungen bilden diese Entwicklung nicht ab. Allein durch die höhere Zahl der geringfügig Beschäftigten mit ihren sehr niedrigen Verdiensten wird der Anstieg der gesamten Durchschnittsverdienste in 2003 um etwa 0,6%-Punkte gedämpft.

Ohne geringfügig Beschäftigte 1,9% ZuwachsBlieben die geringfügig Beschäftigten ausser Betracht, so waeren nach Modellrechnungen die effektiven Durchschnittsverdienste 2003 entsprechend um 1,9% gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die Lohndrift - das ist die Differenz zwischen den Effektiv- und Tarifverdienststeigerungen - würde ohne geringfügig Beschäftigte also etwa 0,6%-Punkte betragen. Diese 0,6%-Punkte Lohndrift resultieren überwiegend aus Kürzungen übertariflicher Zahlungen, aus der Zunahme der Teilzeitarbeit und Kürzungen des Weihnachtsgeldes bei Beamten. Diese Vorgänge dämpfen den Anstieg der effektiven Durchschnittsverdienste, während die Tariflohnentwicklung davon unberührt bleibt.

Bei der Ermittlung der gesamtwirtschaftlichen Durchschnittsverdienste (Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer) der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden alle Arbeitnehmergruppen einbezogen - geringfügig Beschäftigte ebenso wie leitende Angestellte oder Beamte. Ferner werden alle für geleistete Arbeit empfangenen Entgelte z.B. auch Weihnachts- und Urlaubsgeld, Zulagen oder Praemien berücksichtigt. Die Sozialbeiträge der Arbeitgeber sind dagegen nicht eingeschlossen.

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