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EinkommensentwicklungMindestlohn

Mindestlohn nutzt Arbeitnehmern und Unternehmern

Ein gesetzlicher Mindestlohn schützt nach Ansicht des Gelsenkirchener Instituts Arbeit unt Technik (IAT) nicht nur Arbeitnehmer vor Lohn- und Sozialdumping, sondern belohnt auch ehrliche Unternehmer.

Mindestlohn Arbeitnehmern Unternehmern
Mindestlohn nutzt Arbeitnehmern und Unternehmern
Gelsenkirchen, 13.02.2006 (iat) - Ein gesetzlicher Mindestlohn schützt nicht nur Arbeitnehmer vor Lohn- und Sozialdumping, auch ehrliche Unternehmer werden belohnt: Negative Beschäftigungseffekte bei der Einführung können vermieden werden, wenn die Lohngrenze nicht zu hoch angesetzt wird und den Betrieben ausreichend Vorbereitungszeit gelassen wird. Das zeigen aktuelle Untersuchungen des Instituts Arbeit und Technik (IAT/Gelsenkirchen).

Deutschland ist eines der wenigen EU-Mitgliedsländer ohne einen gesetzlichen Mindestlohn. Neun der 15 alten EU-Mitgliedsländer und neun der zehn neuen EU-Mitgliedsländer haben einen gesetzlichen Mindestlohn. Der gesetzliche Mindestlohn in Frankreich liegt nach Umsetzung der Arbeitszeitverkürzung inzwischen bei knapp über 8 Euro und in Großbritannien seit Oktober 2006 bei umgerechnet 7,86 Euro. Der niedrigste tarifliche Stundenlohn in Ostdeutschland lag Ende 2003 bei 2,74 Euro, und auch in westdeutschen Tarifverträgen finden sich zahlreiche Lohngruppen mit Stundenlöhnen unter 6 Euro. Obwohl Großbritannien ein Land mit hohen Anteilen von Niedriglöhnen und einer starken Einkommensdifferenzierung ist, hat es die Labour-Regierung geschafft, dieses höchst kontroverse Instrument so einzuführen, dass es im Prinzip heute nicht mehr umstritten ist. Die Lohnsumme wurde durch den nationalen Mindestlohn um ungefähr 0,5 Prozent gesteigert - ohne spürbare Effekte auf die Beschäftigung.

Bei der Einführung eines Mindestlohns in Deutschland plädiert das IAT für eine Mischstrategie: In Branchen, in denen es gelingt, bundesweite Tarifverträge abzuschließen, könnte eine Ausweitung des Entsendegesetzes Wirkung entfalten. Dies wird jedoch nur wenige Branchen betreffen. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen ist wünschenswert, aber nicht wahrscheinlich. Notwendig ist daher als Basis für alle Brancheninitiativen ein gesetzlicher Mindestlohn. Zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland schlägt das IAT eine Reihe von Eckpunkten vor: Aus Sicht des IAT sollte sich die deutsche Diskussion statt auf das »Ob« endlich auf das »Wie« einer Einführung gesetzlicher Mindestlöhne konzentrieren. Hierfür spricht nicht nur der beachtliche und steigende Anteil von Niedriglöhnen in Deutschland, sondern auch, dass der Staat nicht auf Dauer Niedrig(st)löhne ohne jede Untergrenze subventionieren kann. Diese Problematik besteht heute bereits beim Arbeitslosengeld II, das zu einem nicht unerheblichen Teil ergänzend zu niedrigen Erwerbseinkommen gewährt wird. Auch eine Einführung von Kombilöhnen müsste durch die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne flankiert werden, um den Subventionsaufwand zu begrenzen. Ohne Mindestlohn würden Kombilöhne Anreize zu Lohnsenkungen bieten, die wiederum vom Staat ausgeglichen werden müssen.