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EinkommensentwicklungTariflöhne

Statistik: Index der Tariflöhne und -gehälter

(destatis - Index der Tariflöhne und -gehälter) Was beschreibt der Indikator, wie wird er berechnet und wann veröffentlicht?

Was beschreibt der Indikator?
Der Index der Tariflöhne und -gehälter oder Tariflohnindex misst für weite Bereiche der gewerblichen Wirtschaft und für die Gebietskörperschaften die durchschnittliche Veränderung der Stundenlöhne und der Monatsgehälter, die durch Tarifverträge festgelegt werden. Er ist ein wichtiger Maßstab für die allgemeine tarifliche Entgeltentwicklung und dient u.a. der Fortschreibung von Personalausgaben bzw. -kosten in längerfristigen Vertragsbeziehungen (Stichwort Preisklauseln). Ein Index der tariflichen Wochenarbeitszeit ergänzt den o.g. Tariflohnindex. Aus der Verknüpfung der Tarifindizes der Stundenlöhne und der Wochenarbeitszeit wird der Tarifindex der Wochenlöhne gewonnen. Die Tariflohnindizes gehören zu den Indikatoren des Verbreitungsstandards des Internationalen Währungsfonds (IWF).  

Erfasst werden die Wirtschaftsbereiche Produzierendes Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe (nur Angestellte), Verkehr und Nachrichtenübermittlung, Friseurgewerbe und Gebietskörperschaften. Gesondert nachgewiesen wird das Gastgewerbe; seine Integration in den Tariflohnindex ist bis Ende 2005 nach Auswertung der Ergebnisse der Gehalts- und Lohnstrukturerhebung 2001 vorgesehen.Wie wird der Indikator berechnet?
Bis zum Ende der Berichtsmonate Januar, April, Juli und Oktober werden im Statistischen Bundesamt für das vorangegangene Quartal rund 550 ausgewählte Tarifverträge in Deutschland ausgewertet (Sekundärstatistik). In die Berechnung der Tarifindizes werden nur die Tarifverträge mit den höchsten Beschäftigtenzahlen einbezogen. Zur Sicherung der Aussagekraft umfassen die einbezogenen Tarifverträge in jedem nachzuweisenden Wirtschaftszweig mindestens 75% der Beschäftigten.  

Jährlich werden etwa 3 000 bis 3 500 Lohn- und Gehaltsdaten für das gesamte Bundesgebiet sowie etwa 3 700 bis 4 000 Angaben zur Wochenarbeitszeit, zum Abschluss- und Kündigungsdatum der Tarifverträge und über die Höhe der Vermögenswirksamen Leistungen berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden individuelle Zulagen und Zuschläge, Einmalzahlungen, Pauschalzahlungen und übertarifliche Vergütungen.  

Die Lohn- bzw. Gehaltsveränderungen der einzelnen Tarifverträge werden gemäß dem Anteil der Beschäftigten in einem Wirtschaftszweig, den diese an der Gesamtzahl der Beschäftigten in allen erfassten Wirtschaftszweigen haben, im Tarifindex berücksichtigt (Wägungsschema). Die Beschäftigtenzahl nach Wirtschaftszweigen wird aus der Gehalts- und Lohnstrukturerhebung (GLS, derzeit GLS 1995) gewonnen, die im Abstand von vier bis sechs Jahren bei rund 27 000 Betrieben für etwa 900 000 Arbeitnehmer durchgeführt wird. Für nicht von der GLS abgedeckte Bereiche (Gebietskörperschaften, bis zur GLS 1995 auch Verkehr und Nachrichtenübermittlung sowie Friseurgewerbe) wird die Beschäftigtenzahl aus der jährlichen Personalstatistik für den öffentlichen Dienst, der Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und eigenen Erhebungen (Befragungen der größten Unternehmen, im Verkehr z.B.: Lufthansa, in der Nachrichtenübermittlung z.B.: Deutsche Post AG) abgeleitet.

Der Tarifindex wird als so genannter Laspeyres-Preisindex mit festem Basisjahr berechnet, d.h. die Indexwerte beziehen sich auf die Beschäftigtenstrukturen des jeweils aktuell gültigen Basisjahres. Änderungen der Beschäftigtenstruktur der Betriebe nach Wirtschaftszweigen werden bei der Indexneuberechnung für ein Basisjahr berücksichtigt. Das aktuelle Basisjahr ist 1995. Die Umstellung der Tarifindizes auf ein neues Basisjahr erfolgt – wie international üblich – im Zeitabstand von rund fünf Jahren. Die Umstellung auf das neue Basisjahr 2000 erfolgt als einfache Umbasierung ab dem Berichtsmonat Januar 2003 im April 2003 und mit neuer Gewichtung der Beschäftigten nach Wirtschaftszweigen aus der GLS 2001 bis Ende 2005.Wann wird der Indikator veröffentlicht?
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht den Tarifindex um den 29. des dritten Monats nach dem Berichtsmonat mit einer Pressemitteilung. Der Veröffentlichungskalender und die Pressemitteilungen sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar.  

Die Veröffentlichung getrennter Tarifindizes für das frühere Bundesgebiet sowie die neuen Länder und Berlin-Ost wird auch mit der nächsten Indexumstellung auf das Basisjahr 2000 noch beibehalten, da die Anpassung der tariflichen Entgelte in den neuen Ländern an das Westniveau, z.B. bei den Gebietskörperschaften, noch nicht vollzogen ist.


Wie genau ist der Indikator?
Die zur Berechnung des Tariflohnindex herangezogenen Tarifverträge umfassen in jedem nachzuweisenden Wirtschaftszweig mindestens 75% der Beschäftigten. Bei den restlichen, nicht erfassten Tarifverträgen wird die Annahme zu Grunde gelegt, dass sie einen ähnlichen Verlauf haben wie die einbezogenen Tarifverträge. Die Umstellung auf ein neues Wägungsschema wirkt sich nur dann nennenswert aus, wenn sich die Beschäftigtenstruktur der einbezogenen Wirtschaftsbereiche wesentlich geändert hat. Bei Umstellungen alle fünf Jahre auf ein neues Basisjahr dürften die Abweichungen bis zu 0,3-Indexpunkte betragen.