Statistik: Vierteljährliche Verdiensterhebung
(destatis - Vierteljährliche Verdiensterhebung) Was beschreibt die Erhebung, wie wird sie berechnet und wann erhoben?
Wie genau ist die vierteljährliche Verdiensterhebung?
Die
Ergebnisse der Vierteljährlichen Verdiensterhebung sind grundsätzlich
als hochpräzise einzustufen, weil sich das Erhebungsprogramm aus
Merkmalen zusammensetzt, die sich aus den Angaben des betrieblichen
Rechnungswesens ableiten lassen.
Der relative
Standardfehler des durchschnittlichen Bruttomonatsverdienstes (ohne
Sonderzahlungen) eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers liegt für die
ausgewiesenen Wirtschaftszweige auf Abteilungsebene in Deutschland
zwischen 0,0 Prozent und 0,2 Prozent. Die Präzision nimmt dabei mit der
Größe des Wirtschaftszweiges, gemessen an der Anzahl der Arbeitnehmer,
zu. Die Ergebnisse der Berechnungen des relativen Standardfehlers sind
im Arbeitstabellenprogramm dokumentiert.
Für die
Wirtschaftsabschnitte O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung;
Sozialversicherung und P Erziehung und Unterricht werden die Daten nicht
erhoben, sondern auf Grundlage der Personalstandstatistik und von
Tarifinformationen geschätzt. Die Personalstandstatistik erhebt jährlich
Angaben für den Monat Juni für den gesamten öffentlichen Dienst. Da
diese Daten erst nach über einem Jahr vorliegen, sind die zur Schätzung
der vierteljährlichen Verdiensterhebung verwendeten Daten etwa 2 Jahre
alt. Zudem kann nur der Monat Juni als Grundlage zur Schätzung der
Quartalsergebnisse herangezogen werden. Die aktuellen Quartalsergebnisse
werden mit Hilfe von Tarifinformationen, z.B. Tariferhöhungen,
geschätzt. Informationen zu Sonderzahlungen gehen nicht aus der
Personalstandstatistik hervor. Das Merkmal wird mit Hilfe von
Tarifinformationen berechnet. In der Personalstandstatistik liegen
Angaben zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit vor. Aus dieser
Angabe werden die bezahlten Stunden berechnet. Dabei können bezahlte
Überstunden nicht berücksichtigt werden. Die Personalstandstatistik
unterscheidet nicht nach Wirtschaftszweigen, sondern nach
Aufgabenbereichen. Diese wurden in Wirtschaftszweige (WZ 2008)
umgeschlüsselt. Die Daten für die Wirtschaftsbereiche O und P bilden
ausschließlich Beschäftigte im Öffentlichen Dienst ab. Beamte werden
hier einbezogen.