Statistik: Vierteljährliche Verdiensterhebung
(destatis - Vierteljährliche Verdiensterhebung) Was beschreibt die Erhebung, wie wird sie berechnet und wann erhoben?
Was beschreibt die Vierteljährliche Verdiensterhebung?
In
der Vierteljährlichen Verdiensterhebung werden die Anzahl der vollzeit-,
teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer/innen, ihre
bezahlten Arbeitsstunden (nicht von geringfügig Beschäftigten) und ihre
Bruttoverdienstsummen erfragt. Die Erhebung erfolgt für jedes volle
Kalenderquartal in nahezu allen Wirtschaftsbereichen. Auszubildende
werden nicht einbezogen.
Die Vierteljährliche
Verdiensterhebung liefert wichtige Informationen über die konjunkturelle
Entwicklung der Bruttoverdienste. Sie spielt eine wichtige Rolle für die
Beurteilung der zentralen wirtschaftspolitischen Ziele Preisstabilität
und internationale Wettbewerbsfähigkeit inländischer Betriebe. Die Daten
werden darüber hinaus beispielsweise in Tarifverhandlungen, für
Berechnungen von Berufsschadensausgleichen, Anpassungen in Verträgen
(wie zum Beispiel Erbbauzins) und zur Berechnung des Arbeitskostenindex
verwendet. Die Darstellung der Ergebnisse nach Geschlecht und
Leistungsgruppen (Gruppen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
ähnlicher Qualifikation) bietet zudem wichtige ökonomische und
sozioökonomische Analyse- und Darstellungsmöglichkeiten.
Die
Vierteljährliche Verdiensterhebung löst die Laufende Verdiensterhebung
nach dem alten Lohnstatistikgesetz ab. Bis zum Berichtsjahr 2006 wurde
die Laufende Verdiensterhebung für das Produzierende Gewerbe, Handel,
Kredit- und Versicherungsgewerbe in vierteljährlichen Abständen für die
Monate Januar, April, Juli und Oktober durchgeführt. Ergänzend zur
Laufenden Verdiensterhebung wurde bis zum Jahr 2006 zusätzlich die
Jahresverdiensterhebung durchgeführt, mit der die gesamten auf ein
Kalenderjahr bezogenen laufend und einmalig gezahlten Verdienste erfasst
wurden.
Wie wird die Vierteljährliche Verdiensterhebung berechnet?
Die
Vierteljährliche Verdiensterhebung ist eine dezentral durchgeführte
Statistik. Für die Erhebung, Prüfung und Aufbereitung der
Länderergebnisse sind die Statistischen Landesämter zuständig. Aufgabe
des Statistischen Bundesamtes ist die methodische Vorbereitung und
Weiterentwicklung dieser Statistik sowie die Zusammenführung der
Länderergebnisse zu einem Bundesergebnis und dessen Veröffentlichung.
Die
Vierteljährliche Verdiensterhebung ist eine repräsentative, einstufig
geschichtete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht. Befragt werden
rund 40.500 Betriebe mit 10 beziehungsweise 5 und mehr Arbeitnehmern
(Abschnitte B bis S der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe
2008 (WZ 2008)). Die Merkmale für die Bereiche Öffentliche Verwaltung,
Verteidigung; Sozialversicherung (Abschnitt O) und Erziehung und
Unterricht (Abschnitt P) werden nicht erhoben, sondern aus der
Personalstandstatistik geschätzt. Jahresergebnisse werden aus den
vierteljährlichen Ergebnissen berechnet.
Wann wird die Vierteljährliche Verdiensterhebung veröffentlicht?
Wie genau ist die vierteljährliche Verdiensterhebung?
Die
Ergebnisse der Vierteljährlichen Verdiensterhebung sind grundsätzlich
als hochpräzise einzustufen, weil sich das Erhebungsprogramm aus
Merkmalen zusammensetzt, die sich aus den Angaben des betrieblichen
Rechnungswesens ableiten lassen.
Der relative
Standardfehler des durchschnittlichen Bruttomonatsverdienstes (ohne
Sonderzahlungen) eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers liegt für die
ausgewiesenen Wirtschaftszweige auf Abteilungsebene in Deutschland
zwischen 0,0 Prozent und 0,2 Prozent. Die Präzision nimmt dabei mit der
Größe des Wirtschaftszweiges, gemessen an der Anzahl der Arbeitnehmer,
zu. Die Ergebnisse der Berechnungen des relativen Standardfehlers sind
im Arbeitstabellenprogramm dokumentiert.
Für die
Wirtschaftsabschnitte O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung;
Sozialversicherung und P Erziehung und Unterricht werden die Daten nicht
erhoben, sondern auf Grundlage der Personalstandstatistik und von
Tarifinformationen geschätzt. Die Personalstandstatistik erhebt jährlich
Angaben für den Monat Juni für den gesamten öffentlichen Dienst. Da
diese Daten erst nach über einem Jahr vorliegen, sind die zur Schätzung
der vierteljährlichen Verdiensterhebung verwendeten Daten etwa 2 Jahre
alt. Zudem kann nur der Monat Juni als Grundlage zur Schätzung der
Quartalsergebnisse herangezogen werden. Die aktuellen Quartalsergebnisse
werden mit Hilfe von Tarifinformationen, z.B. Tariferhöhungen,
geschätzt. Informationen zu Sonderzahlungen gehen nicht aus der
Personalstandstatistik hervor. Das Merkmal wird mit Hilfe von
Tarifinformationen berechnet. In der Personalstandstatistik liegen
Angaben zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit vor. Aus dieser
Angabe werden die bezahlten Stunden berechnet. Dabei können bezahlte
Überstunden nicht berücksichtigt werden. Die Personalstandstatistik
unterscheidet nicht nach Wirtschaftszweigen, sondern nach
Aufgabenbereichen. Diese wurden in Wirtschaftszweige (WZ 2008)
umgeschlüsselt. Die Daten für die Wirtschaftsbereiche O und P bilden
ausschließlich Beschäftigte im Öffentlichen Dienst ab. Beamte werden
hier einbezogen.