"Hallo zusammen,
ich habe letzte Woche ein Arbeitsangebot bekommen bei einem Automobilzulieferer für eine Stelle als Einkäufer. Das Unternehmen hat mich in die Entgeltgruppe EG 11 eingestuft."
Was heißt "hat mich eingestuft"? Die Stelle hat eine Ziel-Entgeltgruppe. Diese solltest Du kennen, sie geht aus der Tätigkeitsbeschreibung hervor.
Wenn Du für eine solche Stelle eingestellt wirst, kann es sein, dass Du nicht vom ersten Tag an nach der Ziel-Entgeltgruppe bezahlt wirst, sondern erst nach einigen Jahren im Rahmen einer Heranführung. Diese Heranführung ist im Regelfall innerhalb einer festen Zeitspanne abzuschließen, z.B. 5 Jahre.
Wenn die Stelle tatsächlich nur eine Ziel-EG 11 hat, dann bist Du mit der Ziel-EG 11 fertig entwickelt. Dann kann es nur noch Zulagen oder ein Leistungsentgelt geben, was Du gehaltlich verbessert. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass eine komplexe Stelle eine Ziel-EG 11 hat.
"Als Wirtschaftsingenieur bist Du ja ein halber Wiwi, also kein 100%-iger Ingenieur. Und die Stelle als Einkäufer ist auch mehr Wiwi als Ingenieur. Passt also ganz gut."
Unsinn, weil die Stellen für Wirtschaftswissenschaftler ebenfalls so eingruppiert werden.
"Als Einstieg ist das zwar keine überragende Eingruppierung-aber schon ok. Strategischer Einkauf ist bei uns 12 bis 13 als Einstieg und 15 bis 17 als Ende (innerhalb des Tarifs,gibt auxh einige AT).Das Ziel ist aber kein Muss,sondern von der Leistung abhängig."
Das Erreichen der Ziel-Entgeltgruppe hängt nicht von der Leistung ab, sondern von der Einarbeitung. Für die Honorierung der Leistung gibt es das Leistungsentgelt.
"Denkt ihr ich kann nach der Probezeit eine Hochgruppierung ansprechen/verlangen, mit der Begründung das ich sozusagen nach dem Einlernen mehr Tätigkeiten nachgehen werde bzw. allen Tätigkeiten die ein Einkäufer so macht?"
Nur, wenn die Stelle eine höhere Entgeltgruppe als Ziel-Entgeltgruppe hat. Dann aber nicht schon direkt nach der Probezeit, sondern frühestens nach einem Jahr.
"Nach 6 Monate eine Stufe höher ist eher ungewöhnlich, du bekommst dann aber erstmals eine Leistungszulage. Wäre es aber nicht besser, das jetzt bereits anzusprechen, so nachdem Motto "11 zu Einstieg ist ok, aber bitte im Vertrag festhalten, dass nach 12 Monaten in 12 umgruppiert wird..."?"
Unwahrscheinlich, dass sowas in den Vertrag geschrieben wird, da das Vorgehen zur Umgruppierung bereits im Tarifvertrag festgehalten ist. Das Unternehmen würde damit etwas im individuellen Vertrag regeln, was schon im TV formuliert ist. Der Tarifvertrag ist dafür da, dass genau das nicht gemacht wird.
"EG11 ohne BE ist mehr als fair. Alles andere ist nur mit einer fachspezifischen Zusatzqualifikation drin!"
Ich verstehe nicht, woher diese Aussage kommt. Wenn die Threaderstellerin die Qualifikationen für die Stellenbesetzung erfüllt, dann erfüllt sie auch die Qualifikationen für die eines Tages zu erreichende Ziel-EG. Die Frage ist nur, wie hoch diese Ziel-EG ist und nach wievielen Jahren sie sie erreichen wird. Was soll denn bitte eine "fachspezifische Zusatzqualifikation" für einen Master Wi-Ing. sein?
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