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ExistenzgründungEuro-GmbH

Euro-GmbH boomt - Rechtsanwälte empfehlen die Limited

Eine Limited ist ohne bürokratischen Gewaltakt schnell gegründet, sie verlangt statt vorgeschriebener hoher Kapitalbindung ein Stammkapital in frei wählbarer Höhe und ist dennoch in allen Rechten und Pflichten der GmbH gleichgestellt.

Schilder in einem Gebäude von Notaren und deren Sitz.

 

Euro-GmbH boomt - Rechtsanwälte empfehlen die Limited Birmingham, 04.03.2004 (ots) - Vor knapp einem Jahr erkannte der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 13. März 2003 die Rechtsfähigkeit ausländischer Gesellschaften in Deutschland an. Und löste damit einen regelrechten Boom aus: Immer mehr Existenzgründer und Unternehmer gründen eine Limited.

Die in Deutschland am meisten verbreitete Gesellschaftsform ist die GmbH. Noch. Denn mit der Limited hat sie eine Konkurrenz bekommen, die sie zunehmend unattraktiver macht. Eine Limited ist ohne bürokratischen Gewaltakt schnell gegründet, sie verlangt statt vorgeschriebener hoher Kapitalbindung ein Stammkapital in frei wählbarer Höhe (ab 1,40 Euro) und ist dennoch in allen Rechten und Pflichten der deutschen GmbH gleichgestellt.

Vor allem wegen des hohen Haftungsrisikos bei einer GbR raten immer mehr Rechtsanwälte zur Limited. Für Steuerberater und Rechtsanwalt Fritz Steffens aus Mainz, ist die Limited wegen der »unbürokratischen, kostengünstigen Gründung einer Kapitalgesellschaft, der Haftungsbeschränkung und der steuerlichen Möglichkeiten u.a. auch bei der privaten Altersvorsorge« die beste Lösung. Und auch für seinen Kölner Kollegen Steffen Wilde bedeutet »die Entscheidung für eine Limited die Entscheidung für einen einfachen und kostengünstigen Weg zu einer vollwertigen und flexiblen Kapitalgesellschaft.« Die Gründungskosten sind mit ab 259,- Euro gering und im Vergleich zu Personengesellschaften unterscheiden sich auch die Kosten für Buchführung und Jahresabschluss nicht, die nach wie vor von einem deutschen Steuerberater durchgeführt werden können.

 

 

Was für die GmbH gilt, gilt auch für die LimitedMichael Silberberger, Limitedexperte und Chef des Consultingunternehmens Go Ahead veranstaltet Unternehmerseminare zu Rechts- und Steuerfragen in Sachen Limited. Einen Satz sagt er bei Fragen der Teilnehmer immer wieder: »Was für die GmbH gilt, gilt auch für die Limited.« Das bestätigt auch der Leipziger Anwalt Günther Hantke und beruhigt Skeptiker, die einen Missbrauch fürchten: »Nach einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg ist so wie bei einer GmbH auch bei der Euro-GmbH bei Missbrauch die Durchgriffshaftung möglich. Das Urteil verhilft der innovativen Gesellschaftsform zu dem Ansehen, das sie verdient.« Es macht deutlich, dass »eine Limited sich genau so wenig wie andere Gesellschaftsformen dazu eignet, sich rechtsmissbräuchlich im Handelsverkehr zu verhalten«, führt Rechtsanwalt Christoph Bieker weiter aus.

»Die Rechtslage ist eindeutig. Unternehmer können und sollten jetzt ihr Haftungsrisiko minimieren,« empfiehlt Hantke.

www.go-limited.de