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ExistenzgründungPatentschutz

Patent und Gebrauchsmuster – das sind die Unterschiede

Um geistiges Eigentum und technische Neuerungen zu schützen, gibt es Gebrauchsmuster und Patente. Neue Erfindungen können sowohl als Patent als auch als Gebrauchsmuster geschützt werden. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Nutzung der Erfindung zu erlauben oder zu untersagen. Er kann eine Nachahmung und Nutzung seiner geschützten Erfindung für einen bestimmten Zeitraum verhindern.

Eine Schildkröte balanciert eine Seifenblase auf der Nase.

Um geistiges Eigentum und technische Neuerungen zu schützen, gibt es Gebrauchsmuster und Patente. Technische und chemische Verfahren werden beispielsweise zwar patentiert, aber nicht als Gebrauchsmuster geschützt. Das Patent stellt die strengere Variante dar: Während das Patent eine absolute Neuheit am Anmeldetag beziehungsweise Prioritätstag erfordert, ist für ein Gebrauchsmuster die Vorbenutzungen im Ausland und/oder eine mündliche Offenbarung gegenüber Dritten für eine Anmeldung nicht hinderlich. Das Gebrauchsmuster wird demnach sehr viel schneller erteilt und ist ein reines Registerrecht. Das Prozedere: Nach der Anmeldung wird das Gebrauchsmuster in die Gebrauchsmusterrolle eingetragen. Es erfolgt keine Prüfung seitens des Patentamtes, ob der Anmeldung auch tatsächlich eine technische Neuerung zugrunde liegt.

Bedeutung der Neuheitsschonfrist
Im Gegensatz zum Patent gibt es beim Gebrauchsmuster eine sechsmonatige Neuheitsschonfrist: Eigene Veröffentlichungen, die innerhalb von sechs Monaten vor dem Anmeldetag bzw. vor dem Prioritätstag erfolgten, werden nicht berücksichtigt. Eine Erfindung kann also für einen Zeitraum von sechs Monaten auch dann noch angemeldet werden, wenn sie zum Beispiel in einer Präsentation auf einer Messe oder in einem Vortrag gegenüber Dritten offenbart wurde.

Das Patent: Längere Schutzdauer aber auch deutlich teurer
Der Gebrauchsmusterschutz läuft über drei Jahre und kann auf höchstens zehn Jahre verlängert werden. Die Schutzdauer eines Patents kann mit Zahlung von Jahresgebühren ab dem dritten Jahr jeweils um ein Jahr bis auf höchstens 20 Jahre verlängert werden. Danach ist das Patent abgelaufen, und jeder kann die Erfindung frei nutzen. Die Eintragung für ein Gebrauchsmuster kostet etwa 40 Euro, während ein Patent etwa 450 Euro kostet.

Wer mehr über Patent- und Gebrauchsmusterschutz erfahren möchte, erhält zum Beispiel auf http://bbs-law.de/patentrecht/ nähere Informationen.

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