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ExistenzgründungRechtsformen

Rechtsformwahl von Unternehmen

Studie zur Rechtsformwahl von ifm und BDS zeigt großen Einfluss externer Berater - Drei Hauptmotive bestimmen Rechtsformwahl

Auf Beton steht mit einer Sprühdose geschrieben der Schriftzug Rechte.

Rechtsformwahl von Unternehmen
Mannheim, 28. November 2003 (idw) Die Wahl der Rechtsform eines Unternehmens wird im Wesentlichen von drei Hauptmotiven bestimmt:

Dies ist das Ergebnis einer Studie, die das Institut für Mittelstandsforschung der Universität Mannheim (ifm) gemeinsam mit dem Bund der Selbständigen Baden-Württemberg e.V. (BDS) sowie dem Bundesverband der Selbständigen/Deutscher Gewerbever-band (BDS/DGV) durchgeführt hat. » Bei einem Wechsel der Unternehmensrechtsform steht vor allem die Haftungsbegrenzung im Mittelpunkt der Überlegungen«, stellt Dr. Birgit Buschmann, Geschäftsführerin des ifm heraus. Dieser Trend zeigt sich auch an der Wahl der Zielrechtsform:

Gleichwohl bleibt - wie die amtliche Statistik zeigt - das Einzelunternehmen mit einem Anteil von 70 % (im Jahr 2000) die in Deutschland nach wie vor häufigste Unternehmensrechtsform.
 

Frage nach Unternehmensnachfolge entscheidend
Wie die Untersuchung ergab, war bei den Personengesellschaften die Frage der Unternehmensnachfolge der wichtigste Entscheidungsfaktor für den Wechsel einer Rechtsform des Unternehmens. Dieses Ergebnis unterstreicht die zunehmende Bedeutung des Generationenwechsels in kleinen und mittleren Unternehmen. Im Vergleich zu einer ähnlichen Studie von 1986 hat der Generationenwechsel als Motiv für einen Rechtsformwechsel stark an Bedeutung gewonnen.

»Das Motiv der Steuerentlastung ist dagegen insgesamt leicht rückläufig«, beschreibt Buschmann die Situation. Die Studie zeigt auch den großen Einfluss externer Berater auf die Entscheidungsfindung. Rund 90% der Unternehmen haben einen Berater konsultiert und bewerten bei der Entscheidungsfindung deren Einfluss als mittel bis sehr stark. Die Unternehmer vertrauen dabei insbesondere ihrem Steuerberater, der in der Vergangenheit fast in der Hälfte aller Rechtsformwechsel der entscheidende Ratgeber war, während Notare von 12,7 % und Rechtsanwälte von 11,4 % der Unternehmen konsultiert wurden. »Die wachsende Problematik des Generationenwechsels muss daher auch verstärkt in der Beratung ihren Platz haben«, leitet Dorothea Störr-Ritter, Präsidentin des BDS-Landesverbandes Baden-Württemberg, aus den Ergebnissen der Studie ab. »Notwendig ist eine Qualitätssicherung in der Beratung, insbesondere auch im Hinblick auf betriebswirtschaftliche Fragestellungen. Die Frage der Finanzierung von Unternehmen muss vor dem Hintergrund von Basel II verstärkt in die Entscheidungsfindung mit einfließen«, fordert sie.

Ratingfrage spielt untergeordnete Rolle
Die Studie zeigt, dass die Ratingfrage bei der Wahl der Rechtsform eine untergeordnete Rolle spielt. Nur rund 10% gaben an, dass die aktuellen Entwicklungen bei der Unternehmensfinanzierung (u.a. Basel II) einen Einfluss auf die Wahl der zukünftigen Rechtsform haben. »Die Haftungsbegrenzung einer GmbH ist für Banken kein Grund, die Kreditentscheidung zu verändern. Aus unserer Erfahrung mit den Mitgliedsunternehmen zeigt sich«, so Rolf Kurz MdL, Präsident des Bundesverbandes der Selbständigen, »dass die Banken speziell bei GmbHs bei der Vergabe von Krediten bestrebt sind, das Privatvermögen der Unternehmer zur Haftung heran zu ziehen.«

Grundsätzlich fühlen sich die meisten Mittelständler in Bezug auf Basel II und seine Auswirkungen gut informiert. 72% der teilnehmenden Unternehmen gaben an, dass sie mit den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Unternehmensfinanzierung (u.a. Basel II) vertraut sind. Rund die Hälfte aller Unternehmen sehen dabei zunehmende Probleme bei der Fremdkapitalbeschaffung. Diese Veränderungen auf dem Kapitalmarkt haben erheblichen Einfluss auf die Finanzierungsstrategien der Unternehmen. Auch hier haben Unternehmen Beratungsbedarf und planen ihre Finanzierungsstrategie zu ändern. Grundsätzlich planen 47% der Unternehmen in Zukunft die Erhöhung ihrer Eigenkapitalbasis. Die meisten wollen dies durch einbehaltene Gewinne / Nichtausschüttung (50%) und zusätzliche Einlagen der Gesellschafter erreichen. Aus Sicht von Dr. Buschmann existiert dennoch eine erhebliche Informationslücke bei mittelständischen Unternehmen bei den Finanzierungsstrategien. Um zu verhindern, dass diese zu falschen Entscheidungen führen, muss die Information und Beratung weiter verstärkt werden.


Download der Studie
Eine Kurzversion der Studie inkl. einiger Graphiken gibt es als Download wahlweise unter