Fenster schließen

Druckansicht http://www.wiwi-treff.de/Existenzgruendung/Start-up/Sicherheitstechnik-fuer-Unternehmer-und-Selbststaendige/Artikel-7240/drucken

ExistenzgründungStart-Up

Sicherheitstechnik für Unternehmer und Selbstständige

Laut der polizeilichen Kriminalstatistik stiegen die Einbrüche in Deutschland im Jahr 2012 gegenüber dem Vorjahr um 8,7 Prozent auf 144.000. Unternehmen setzen daher immer häufiger elektronische Sicherheitssysteme ein, um ihre Gebäude zu schützen.

Ein gelbes Schild von der Post mit einem Stopzeichen, einer Kamera und den Worten: Kein Zutritt!

Im Jahr 2012 wurden laut der polizeilichen Kriminalstatistik (hier Bericht im Magazin Focus) in der Bundesrepublik Deutschland 144.000 Einbrüche verübt. Dies war ein Anstieg von 8,7 Prozent zum Vorjahr. Vor allem aufgrund elektronischer Geräte wie Smartphones, Tablets oder Laptops steigt auch die Schadenssumme. Dies belegt das enorme Anwachsen der Summe aller Schadensersatzzahlungen durch Hausratversicherer. Sie stieg im Verlauf des Jahres 2012 um 50 Millionen auf 470 Millionen Euro an.

Die Täter werden in den seltensten Fällen gefasst. Immer mehr Unternehmen gehen deshalb dazu über, teures elektronisches Equipment und weitere wertvolle oder sensible Bereiche ihrer Gebäude auf eigene Faust zu sichern.

Drahtgebundener Firmenschutz
Es spielt keine Rolle, wie groß das zu schützende Anwesen oder Gebäude ist oder ob es sich bei den Betroffenen um Selbstständige, mittelständische Unternehmen oder große Konzerne handelt. Um Einbrüche oder Attacken zu verhindern, gibt es verschiedene Lösungen, die für jede Situation passen.

Vorausschauende Unternehmer integrieren bereits bei Firmenneubauten von neuen Lager- oder Büroräumen effiziente Sicherungssysteme. Dabei werden häufig sogenannte drahtgebundene Systeme eingesetzt, um die zu verlegenden Leitungen und die räumlichen Gegebenheiten perfekt aufeinander abzustimmen. Für gewöhnlich lassen sich diese Anlagen auch gut für große Objekte verwenden, denn es können viele weitere Melder angeschlossen werden. Das lokale Stromnetz versorgt die Anlagen mit der benötigten Spannung. Wichtig ist es, auf eine Notstromversorgung zu achten und an sensiblen Stellen die Manipulierbarkeit zu verhindern, die die gesamte Anlage nutzlos machen würde.

Drahtlose Sicherungssysteme für Unternehmen
Der Markt für drahtlose Sicherungssysteme ist in letzter Zeit gewachsen. Der Aufstieg des Internet und der mobilen Endgeräte wie Smartphones oder Tablet-PCs ermöglicht den Verantwortlichen der Unternehmen Zugriff auf Bildmaterial von überwachten Objekten rund um die Uhr. Die drahtlosen Systeme werden über Funk gesteuert und die Daten über sichere Internetseiten übermittelt. On-Premise können Firmen IP-Kameras mit Alarmanlagen koppeln. Häufig produzieren spezialisierte Hersteller solche Systeme für jede erforderliche Gebäudesituation selbst, so dass genügend Auswahl besteht und Qualität sowie Beratung auf einem hohen Niveau angeboten werden können. Es ist den Unternehmern oder Selbstständigen mit der auf ihre Bedürfnisse ausgerichteten Technologie damit auch bei Abwesenheit möglich, deren Einstellungen zu verändern.  

Planung
Betriebe müssen vor der Installation von Alarmsystemen entscheiden, ob sie mit einer Außenhautüberwachung die Öffnungen des Gebäudes (Fenster, Türen) kontrollieren wollen oder ob sie einen wichtigen Bereich im Gebäude durch die sogenannte Fallenüberwachung sichern wollen. Bei letzterer Variante ist es sinnvoll, zu überlegen, welchen Teil des Gebäudes oder welches Zimmer Einbrecher betreten werden.

Außerdem sollten sich die Verantwortlichen darüber klar werden, welche Art von Alarm sie verwenden wollen. Mit einem stillen Alarm können sie beispielsweise ein beauftragtes Sicherheitsunternehmen von einer Attacke benachrichtigen. Ein hörbarer Alarm ist nur sinnvoll, wenn sich das Objekt nicht in einem nachts verlassenen Gewerbegebiet befindet, sondern in einer Nachbarschaft, die auch vorab eingeweiht werden sollte. Ein optisches Signal kann am Arbeitsplatz oder im privaten Bereich den Alarmbeauftragten einer Firma warnen.

Rechtliche Hinweise
Die Firma übt in ihren Räumlichkeiten zunächst das Hausrecht aus. Dennoch stellt insbesondere die Video-Überwachung einen Eingriff in die persönlichen Rechte des Menschen dar. Deshalb sollten Unternehmer und Selbstständige jegliches Bildmaterial nicht als gerichtlich relevante Beweise, sondern als Alarmhinweis und Ermittlungsunterstützung betrachten.

Zuletzt ist es wichtig, den Grundsatz der Erforderlichkeit zu achten. Jeder, der sein Objekt mit Sicherheitstechnik dieser Art versieht, muss sich fragen, ob dies wirklich notwendig ist. Alternativen können Patrouillen eines Wachdienstes oder die Verwendung einbruchssicherer Schlösser oder sonstiger Absperrungen sein.