Vom Studierenden zum Unternehmer: Darauf kommt es an
Während des Studiums bereits selbstständig: Dank Digitalisierung und Niedrigzinsphase stehen die Zeichen für diesen Schritt günstig. Auch Universitäten unterstützen die Gründungsmotivation von Studierenden – ebenso wie die Agentur für Arbeit, die sich zunehmend auf Existenzgründer einstellt. Spätestens seit dem erfolgreich eingeführten Konzept der Mini-GmbH ist auch der Weg für finanzschwächere Gründer geebnet. Doch was sind die Vorteile einer studentischen Gründung – und worauf ist dabei zu achten?
Die Vorteile einer studentischen Gründung
Sei es im Zuge einer Semester- oder Abschlussarbeit, einer Dissertation oder eines freien Studienprojekts, im hochschulinternen Umfeld finden sich häufig praktische Lösungen für reale Probleme oder Bedarfslagen. Möchten Studierende daraus eine Gründung mit tatsächlichem Kundennutzen entwickeln, können sie häufig auf die Unterstützung der Hochschule zählen. So kann die Hochschule etwa
- Räume zum Arbeiten oder Forschen,
- Laboreinrichtungen
- oder die Internetverbindung bereitstellen.
Oft können die Junggründer auch
- Weiterbildungs- und Beratungsangebote der Hochschule
- sowie deren Netzwerke in Anspruch nehmen.
Die Verbindungen der Hochschule zur Stadt, zu Unternehmen, Verbänden, Gründungszentren und Forschungseinrichtungen sind für studentische Gründungen besonders hilfreich. Auch Professoren werden häufig für studentische Projekte als Mentoren aktiv und unterstützen sie mit ihrer Expertise. Und schließlich können vielversprechende Gründungsideen auch vom EXIST-Gründerstipendium profitieren. Es unterstützt Hochschulgründer bei der Verwirklichung ihrer Ideen. Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr – in diesem Zeitraum haben die Gründer den Rücken frei, um sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Schließlich braucht jede Geschäftsidee eine sorgfältige Planung.
Was ist bei der Gründung wichtig?
Studentische Gründer haben einige spezielle Punkte zu beachten:
- Ihr Einkommen darf 385 Euro im Monat nicht übersteigen, andernfalls verlieren sie ihren studentischen Versicherungsstatus und den Anspruch auf BAföG.
- Die Wochenarbeitszeit darf nicht mehr als 20 Stunden betragen.
Auch an die private Absicherung sollten studentische Gründer denken. Wichtig sind vor allem eine Haftpflicht- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung; außerdem sollten sie – je nach Gründungsform – über
- eine Betriebs- und Berufshaftpflicht,
- eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- sowie eine Firmenrechtschutzversicherung nachdenken.
Wer durch BAföG, Kindergeld oder die Eltern ausreichend abgesichert ist, kann jederzeit mit dem Gründen beginnen. Wer auf ein gewisses Einkommen angewiesen ist, der sollte sich die zahlreichen staatlichen Förderprogramme anschauen. Als weitere Geldquellen kommen
- Gründerkredite,
- private Investoren,
- „Business Angels“
- sowie eine Crowdfunding-Kampagne infrage.
Spätestens an dieser Stelle kommt dann der Businessplan ins Spiel: Er ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensgründung und die Gewährung eines Kredits. Die Gründer selbst erhalten durch die Ausarbeitung des Plans einen realistischen Überblick über die Chancen und Risiken ihrer Gründung. Interessierte Investoren und Kreditgeber können sich anhand des Businessplans ebenfalls ein Bild von den Erfolgschancen machen. Der Businessplan muss daher alle wichtigen Aspekte der Gründung enthalten: Dazu gehören unter anderem
- eine Marktanalyse,
- eine Risikoanalyse
- sowie ein Finanzierungsplan.
Für jede Gründung gilt außerdem, dass Firmengelder nur dann ausgegeben werden sollten, wenn die Ausgabe langfristig dem Umsatz zugutekommt. Eine Investition in Marketingmaßnahmen lohnt sich in den meisten Fällen, denn eine ansprechende Social-Media-Präsenz sowie eine professionelle, SEO-optimierte Website ist im Zeitalter der Digitalisierung obligatorisch. Mit kostenlosen Newsletter-Templates wie in diesen Beispielen wird auch das E-Mail-Marketing einfacher, denn
- Kunden erhalten regelmäßig ansprechend aufbereitete Informationen über Aktionen und Rabatte,
- und das junge Unternehmen profitiert von dem zusätzlichen Traffic auf seine Website.
Überblick: Was studentische Gründer beachten müssen
Gründer müssen prüfen, ob die Tätigkeit als Freiberuflichkeit gilt oder ob sie ein Gewerbe anmelden müssen. Bei einem jährlichen Einkommen von unter 17.500 Euro kommt für sie gegebenenfalls die die Kleinunternehmerregelung infrage. Sie benötigen von ihrem Finanzamt
- eine Steuernummer,
- gegebenenfalls eine Umsatzsteuernummer
- und müssen eventuell ist auch beim Gewerbeamt ein Gewerbeschein zu beantragen.
Selbstständige Unternehmensgründer müssen zudem eine Rechtsform wählen. Ebenfalls kann es erforderlich sein, die Marke eintragen oder die Businessidee patentieren zu lassen.