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ExistenzgründungVersicherungen

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Seit dem 1. Februar 2006 ist es Selbstständigen möglich, sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung (ALV) zu versichern. Der Antrag muss bis zum 31. Dezember 2006 eingereicht sein.

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Seit dem 1. Februar 2006 ist es selbstständig Tätigen, bestimmten Beschäftigten im Ausland und Pflegepersonen möglich, sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung (ALV) zu versichern. Selbstständige müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Für die freiwillige ALV für Selbstständige gilt zunächst eine Befristung bis zum 31.12.2010. Die Antragstellung erfolgt über die zuständige Agentur für Arbeit am Wohnort. Als beitragspflichtige Einnahme gilt ein Arbeitsentgelt i. H. v. 25 % der monatlichen Bezugsgröße. Bei einem Beitragssatz von 6,5 % beträgt der Beitrag für das Jahr 2006:

Hinweis: Am 1. Juni 2006 hat der Bundestag beschlossen, alle diejenigen, die sich vor dem 1. Januar 2004 selbstständig gemacht haben, von der Möglichkeit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung auszuschließen.