Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Seit dem 1. Februar 2006 ist es Selbstständigen möglich, sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung (ALV) zu versichern. Der Antrag muss bis zum 31. Dezember 2006 eingereicht sein.
Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Seit dem 1. Februar 2006 ist es selbstständig Tätigen, bestimmten Beschäftigten im Ausland und Pflegepersonen möglich, sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung (ALV) zu versichern. Selbstständige müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Die selbstständige Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen.
- Der Antragssteller muss innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit mindestens 12 Monate in der ALV versicherungspflichtig gewesen sein.
- Zwischen ALV-Pflichtverhältnis und der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Voraussetzung für eine freiwillige ALV darf maximal ein Monat liegen.
Für die freiwillige ALV für Selbstständige gilt zunächst eine Befristung bis zum 31.12.2010. Die Antragstellung erfolgt über die zuständige Agentur für Arbeit am Wohnort. Als beitragspflichtige Einnahme gilt ein Arbeitsentgelt i. H. v. 25 % der monatlichen Bezugsgröße. Bei einem Beitragssatz von 6,5 % beträgt der Beitrag für das Jahr 2006:
- West: 39,81 auf der Basis der Bezugsgröße 2.450
- Ost: 33,56 auf der Basis der Bezugsgröße 2.065
Hinweis: Am 1. Juni 2006 hat der Bundestag beschlossen, alle diejenigen, die sich vor dem 1. Januar 2004 selbstständig gemacht haben, von der Möglichkeit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung auszuschließen.