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Fachdiskussion BWLBilanzen

Masterarbeit-Hilfe: Bilanzierung von Pensionsrückstellungen

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felixws

Masterarbeit-Hilfe: Bilanzierung von Pensionsrückstellungen

Hallo zusammen,

ich brauche dringend Eure Hilfe bzgl einer Accounting-technischen Frage.

Situation
Ich schreibe derzeit meine Masterarbeit mit empirischen Daten (Unternehmensdaten 2008-2017) und möchte mir die FK-Kosten von Unternehmen genauer anschauen.

Dazu nutze ich BvD Daten (aus DAFNE/Amadeus), da allerdings kein direkter FK-Zins ausgewiesen wird möchte ich diesen über die Zinsaufwendungen einer Periode und dem Buchwert des relevanten FKs approximieren, wie in diversen Papern vorgeschlagen. Da ich selber nicht der Accounting-Profi bin, habe ich "übersehen", dass Unternehmen ihre Pensionsrückstellungen allerdings ebenfalls über den Zinsaufwand in der GuV ausweisen, sodass insb. bei Unternehmen mit hohen Pensionsrückstellungen mein synthetischer FK-Zins verzerrt wird. Dies möchte ich nun korrigieren.

Mein Korrektur-Ansatz
Soweit ich es geschafft habe mich in die, für mich schwierige, Accounting Literatur etwas einzulesen, ist mein Ansatz wie folgt: Ich möchte meinen Zinsaufwand um den auf die Pensions-Rst (PR) anfallenden Zinssatz korrigieren. Der Annahme nach kann man für die PR eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren ansetzen. Um den Zinsaufwand zu bestimmen, kann ich nun den dazugehörigen von der Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze gemäß §253 Abs. 2 HGB für das jeweilige Jahr verwenden. Diesen Zinssatz multipliziere ich mit dem Bilanzeröffnungswert der PR und erhalte somit den Zinsaufwand der Periode.

Hierzu meine Fragen:

  1. Ist mein Vorgehen (approximativ) korrekt oder übersehe ich etwas/verstehe die Gesetzgebung falsch? (Kleinere Errorterms sind aus meiner Sicht hinnehmbar)

  2. Wo finde ich die Historie der Abzinsungszinssätze gemäß §253 Abs. 2 HGB? Bisher habe ich nur Zeitreihen ab 2017 auf der Homepage der Bundesbank gefunden.

  3. Wie sah die Gesetzgebung vor dem Bilmog aus? Wurde hier kein Zinsaufwand verrechnet? Hättet Ihr Vorschläge für ein alternatives Vorgehen?

Für jegliche Antworten, Hinweise und Vorschläge bin ich sehr Dankbar!!

Viele Grüße
Felix

antworten
WiWi Gast

Masterarbeit-Hilfe: Bilanzierung von Pensionsrückstellungen

Es gibt überhaupt keinen "synthetischen Fremdkapitalzinssatz". Was sollte das auch sein ???

Und was soll dieser "synthetischen Fremdkapitalzinssatz" mit den Pensionsrückstellungen zu tun haben. Der Fremdkapitalzinssatz hat überhaupt nichts mit der Diskontierung der Pensionsrückstellungen zu tun.

Du solltest dich wirklich mal mit dem Diskontierungszinssatz auseinandersetzen. Das was Du da schreibst, ist völlig wirr und ergibt keinen Sinn.

antworten
felixws

Masterarbeit-Hilfe: Bilanzierung von Pensionsrückstellungen

WiWi Gast schrieb am 07.03.2020:

Es gibt überhaupt keinen "synthetischen Fremdkapitalzinssatz". Was sollte das auch sein ???

Und was soll dieser "synthetischen Fremdkapitalzinssatz" mit den Pensionsrückstellungen zu tun haben. Der Fremdkapitalzinssatz hat überhaupt nichts mit der Diskontierung der Pensionsrückstellungen zu tun.

Du solltest dich wirklich mal mit dem Diskontierungszinssatz auseinandersetzen. Das was Du da schreibst, ist völlig wirr und ergibt keinen Sinn.

Ich glaube Du hast die Situation nicht richtig nachvollzogen. Dass der FK-Zins nicht mit der Diskontierung der PR in Verbindung steht ist mir bewusst.

Aber da für mich der FK Zins des Unternehmens unbeobachtbar ist und mir nur JA Daten vorliegen, muss ich versuchen diesen mit den Angaben der Bilanz und GuV zu errechnen. Hierzu der einfache Ansatz: Zinsaufwand/FK=FK-Zins

Da nun aber in den Zinsaufwendungen ebenfalls Zinsaufwendungen für Pensionsrückstellungen ausgewiesen werden ist mein errechneter FK-Zins verzerrt.

antworten
WiWi Gast

Masterarbeit-Hilfe: Bilanzierung von Pensionsrückstellungen

Eigentlich macht alles Sinn, was er schreibt. Mit "synthetisch" meint er offensichtlich den selbst approximierten Zinssatz, den er benötigt.

WiWi Gast schrieb am 07.03.2020:

Es gibt überhaupt keinen "synthetischen Fremdkapitalzinssatz". Was sollte das auch sein ???

Und was soll dieser "synthetischen Fremdkapitalzinssatz" mit den Pensionsrückstellungen zu tun haben. Der Fremdkapitalzinssatz hat überhaupt nichts mit der Diskontierung der Pensionsrückstellungen zu tun.

Du solltest dich wirklich mal mit dem Diskontierungszinssatz auseinandersetzen. Das was Du da schreibst, ist völlig wirr und ergibt keinen Sinn.

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WiWi Gast

Masterarbeit-Hilfe: Bilanzierung von Pensionsrückstellungen

Ist doch nun wirklich nicht schwer zu verstehen, was er schreibt?

Er möchte einen nicht gegebenen FK-Zinssatz mit Hilfe des Zinsaufwands und allen Buchwerten der Positionen, die von Zinsaufwand betroffen sind, herleiten. Da auch Pensionsrückstellungen zu Zinsaufwand führen, hat er Angst, dass diese das Ergebnis verzerren. Insbesondere bei Konzernen mit hohen Pensionsrückstellungen.

Mehr lesen, weniger Fragezeichen in die Tastatur hauen.

WiWi Gast schrieb am 07.03.2020:

Es gibt überhaupt keinen "synthetischen Fremdkapitalzinssatz". Was sollte das auch sein ???

Und was soll dieser "synthetischen Fremdkapitalzinssatz" mit den Pensionsrückstellungen zu tun haben. Der Fremdkapitalzinssatz hat überhaupt nichts mit der Diskontierung der Pensionsrückstellungen zu tun.

Du solltest dich wirklich mal mit dem Diskontierungszinssatz auseinandersetzen. Das was Du da schreibst, ist völlig wirr und ergibt keinen Sinn.

antworten
WiWi Gast

Masterarbeit-Hilfe: Bilanzierung von Pensionsrückstellungen

Wie bitte, für Pensionsrückstellungen entstehen "Zinsaufwändungen"... wie soll das denn gehen ?!

Das entbehrt einfach nur jedem gesunden Menschverstand, weil Pensionsrückstellungen aus dem Eigenkapital gebildet werden, und für Eigenkapital KEINE Zinsaufwändungen entstehen können. Zinsaufwändungen enstehen NUR für FREMDKAPITAL.

Wenn Du wirklich eine Master Arbeit schreiben solltest, was ich nicht glaube, dann ist Dir die 5.0 sicher. Ihr alle liegt völlig daneben.

Zudem ich es völlig unmöglich den Zinssatz aus dem Zinsaufwand zu berechnen. Stell Dir mal die Frage, warum das NICHT möglich ist. Es ist nicht schwer drauf zu kommen. Das könnte man evtl. nur bei Einzelinvestitionen, nicht aber auf ein ganzes Unternehmen bezogen.

antworten
Ceterum censeo

Masterarbeit-Hilfe: Bilanzierung von Pensionsrückstellungen

WiWi Gast schrieb am 08.03.2020:

Wie bitte, für Pensionsrückstellungen entstehen "Zinsaufwändungen"... wie soll das denn gehen ?!

Das entbehrt einfach nur jedem gesunden Menschverstand, weil Pensionsrückstellungen aus dem Eigenkapital gebildet werden, und für Eigenkapital KEINE Zinsaufwändungen entstehen können. Zinsaufwändungen enstehen NUR für FREMDKAPITAL.

Wenn Du wirklich eine Master Arbeit schreiben solltest, was ich nicht glaube, dann ist Dir die 5.0 sicher. Ihr alle liegt völlig daneben.

Zudem ich es völlig unmöglich den Zinssatz aus dem Zinsaufwand zu berechnen. Stell Dir mal die Frage, warum das NICHT möglich ist. Es ist nicht schwer drauf zu kommen. Das könnte man evtl. nur bei Einzelinvestitionen, nicht aber auf ein ganzes Unternehmen bezogen.

Also ich würde bei einer Bewertung der bisherigen Beiträge diesen - recht derben - Kommentar näher bei der erwähnten "5.0" sehen, als die Beiträge des TE.
Aber zu dessen Anliegen: Wie du korrekt erkannt hast, werden die Beträge für die Auf- und Abzinsung von Pensionsrückstellungen im Finanzergebnis abgebildet. Zumindest im HGB werden hier die von der deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze verwandt; auf der Seite der Bundesbank finde ich zumindest die Werte bis Dezember 2008. Vor Einführung des BilMoG galt noch das Prinzip der umgekehrten Maßgeblichkeit und die Pensionsverpflichtungen wurden nach § 6a EStG mit 6% abgezinst. Beachte hierbei bitte auch, dass aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienrichtlinie und Änderung weiterer handelsrechtlicher Vorschriften der Zeitraum der Durchschnittsermittlung von 7 auf 10 Jahre angehoben wurde.
Zu deiner Methodik: Möchtest du nur Näherungswerte ermitteln, kannst du dies sicherlich dergestalt tun. Eine genaue Berechnung des Zinsaufwands erfordert leider idR ein versicherungsmathematisches Gutachten, da hier viele verschiedene Faktoren mit einfließen. Eine einfachere Methode wäre es, die jeweiligen Werte aus den Einzelabschlüssen abzulesen, da diese entweder in der GuV als Davon-Vermerk, unter der Bilanz oder im Anhang angegeben werden müssen.
Bei weiteren Fragen kannst du dich gerne melden.
Liebe Grüße

antworten
felixws

Masterarbeit-Hilfe: Bilanzierung von Pensionsrückstellungen

Ceterum censeo schrieb am 09.03.2020:

WiWi Gast schrieb am 08.03.2020:

Wie bitte, für Pensionsrückstellungen entstehen "Zinsaufwändungen"... wie soll das denn gehen ?!

Das entbehrt einfach nur jedem gesunden Menschverstand, weil Pensionsrückstellungen aus dem Eigenkapital gebildet werden, und für Eigenkapital KEINE Zinsaufwändungen entstehen können. Zinsaufwändungen enstehen NUR für FREMDKAPITAL.

Wenn Du wirklich eine Master Arbeit schreiben solltest, was ich nicht glaube, dann ist Dir die 5.0 sicher. Ihr alle liegt völlig daneben.

Zudem ich es völlig unmöglich den Zinssatz aus dem Zinsaufwand zu berechnen. Stell Dir mal die Frage, warum das NICHT möglich ist. Es ist nicht schwer drauf zu kommen. Das könnte man evtl. nur bei Einzelinvestitionen, nicht aber auf ein ganzes Unternehmen bezogen.

Also ich würde bei einer Bewertung der bisherigen Beiträge diesen - recht derben - Kommentar näher bei der erwähnten "5.0" sehen, als die Beiträge des TE.
Aber zu dessen Anliegen: Wie du korrekt erkannt hast, werden die Beträge für die Auf- und Abzinsung von Pensionsrückstellungen im Finanzergebnis abgebildet. Zumindest im HGB werden hier die von der deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze verwandt; auf der Seite der Bundesbank finde ich zumindest die Werte bis Dezember 2008. Vor Einführung des BilMoG galt noch das Prinzip der umgekehrten Maßgeblichkeit und die Pensionsverpflichtungen wurden nach § 6a EStG mit 6% abgezinst. Beachte hierbei bitte auch, dass aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienrichtlinie und Änderung weiterer handelsrechtlicher Vorschriften der Zeitraum der Durchschnittsermittlung von 7 auf 10 Jahre angehoben wurde.
Zu deiner Methodik: Möchtest du nur Näherungswerte ermitteln, kannst du dies sicherlich dergestalt tun. Eine genaue Berechnung des Zinsaufwands erfordert leider idR ein versicherungsmathematisches Gutachten, da hier viele verschiedene Faktoren mit einfließen. Eine einfachere Methode wäre es, die jeweiligen Werte aus den Einzelabschlüssen abzulesen, da diese entweder in der GuV als Davon-Vermerk, unter der Bilanz oder im Anhang angegeben werden müssen.
Bei weiteren Fragen kannst du dich gerne melden.
Liebe Grüße

Hallo Ceterum censeo,

herzlichen Dank für deinen konstruktiven Beitrag - das hilft mir sehr weiter. Ich selbst habe die von Dir angesprochenen Zinssätze bis Dec 2008 nicht finden können. Ich habe unter diesem Link: https://www.bundesbank.de/de/statistiken/geld-und-kapitalmaerkte/zinssaetze-und-renditen/abzinsungszinssaetze/tabellen-772442 lediglich Zeitreihen gefunden, die bis 2018 zurückreichen.

Eine konkrete Frage zu dem Prinzip der umgekehrten Maßgeblichkeit. Bedeutet dies, dass die Methodik die selbe ist, allerdings ein Zinssatz von 6%, statt des Bundesbankzinses verwendet wurde?

Zur Methodik: Genau, mir geht es in diesem Fall lediglich um Näherungswerte - die Möglichkeit diese Werte aus den Einzelabschlüssen abzulesen habe ich auch schon gesehen. Allerdings ist mir das aufgrund des begrenzten zeitlichen Rahmens und meiner Panelgröße von ~4,100 Unternehmen und etwas ausgedehnterem Beobachtungszeitraum leider nicht mehr möglich - daher meine Überlegung die Werte über die entsprechenden Bundesbankzinssätze zu errechnen.

Viele Grüße
Felix

antworten
Ceterum censeo

Masterarbeit-Hilfe: Bilanzierung von Pensionsrückstellungen

felixws schrieb am 10.03.2020:

Hallo Ceterum censeo,

herzlichen Dank für deinen konstruktiven Beitrag - das hilft mir sehr weiter. Ich selbst habe die von Dir angesprochenen Zinssätze bis Dec 2008 nicht finden können. Ich habe unter diesem Link: www.bundesbank.de/de/statistiken/geld-und-kapitalmaerkte/zinssaetze-und-renditen/abzinsungszinssaetze/tabellen-772442 lediglich Zeitreihen gefunden, die bis 2018 zurückreichen.

Dann schau einmal hier:

https://www.bundesbank.de/de/statistiken/geld-und-kapitalmaerkte/zinssaetze-und-renditen/abzinsungszinssaetze-gemaess-253-abs-2-hgb-7-jahresdurchschnitt-650652

und such nach der Tabelle "BBK01.WX0037". Diese CSV-Datei sollte die relevanten Werte enthalten.

Eine konkrete Frage zu dem Prinzip der umgekehrten Maßgeblichkeit. Bedeutet dies, dass die Methodik die selbe ist, allerdings ein Zinssatz von 6%, statt des Bundesbankzinses verwendet wurde?

Kann man so sagen.

Zur Methodik: Genau, mir geht es in diesem Fall lediglich um Näherungswerte - die Möglichkeit diese Werte aus den Einzelabschlüssen abzulesen habe ich auch schon gesehen. Allerdings ist mir das aufgrund des begrenzten zeitlichen Rahmens und meiner Panelgröße von ~4,100 Unternehmen und etwas ausgedehnterem Beobachtungszeitraum leider nicht mehr möglich - daher meine Überlegung die Werte über die entsprechenden Bundesbankzinssätze zu errechnen.

In dem Fall: Glück auf.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Masterarbeit-Hilfe: Bilanzierung von Pensionsrückstellungen

Okay du schießt echt den Vogel ab.

Ein einfaches googlen von "Pensionsrückstellungen Zinsaufwand" führt direkt auf dem ersten Treffer zu folgender Aussage:

"Der Zinsaufwand in der Pensionsrückstellung ist ein erheblicher Posten."

Weiß nicht warum es komischerweise immer bei Accounting Themen Leute felsenfest überzeugt inhaltlich komplette Falsch Aussagen treffen. Erinnerst mich an den seltsamen Kerl aus dem Thread zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten, der erstmal Definitionen zur inital Margin verfasst hat und trotzdem nicht verstanden hat, dass man Derivate grundsätzlich nicht bilanziert.

WiWi Gast schrieb am 08.03.2020:

Wie bitte, für Pensionsrückstellungen entstehen "Zinsaufwändungen"... wie soll das denn gehen ?!

Das entbehrt einfach nur jedem gesunden Menschverstand, weil Pensionsrückstellungen aus dem Eigenkapital gebildet werden, und für Eigenkapital KEINE Zinsaufwändungen entstehen können. Zinsaufwändungen enstehen NUR für FREMDKAPITAL.

Wenn Du wirklich eine Master Arbeit schreiben solltest, was ich nicht glaube, dann ist Dir die 5.0 sicher. Ihr alle liegt völlig daneben.

Zudem ich es völlig unmöglich den Zinssatz aus dem Zinsaufwand zu berechnen. Stell Dir mal die Frage, warum das NICHT möglich ist. Es ist nicht schwer drauf zu kommen. Das könnte man evtl. nur bei Einzelinvestitionen, nicht aber auf ein ganzes Unternehmen bezogen.

antworten
WiWi Gast

Masterarbeit-Hilfe: Bilanzierung von Pensionsrückstellungen

WiWi Gast schrieb am 08.03.2020:

Wie bitte, für Pensionsrückstellungen entstehen "Zinsaufwändungen"... wie soll das denn gehen ?!

Das entbehrt einfach nur jedem gesunden Menschverstand, weil Pensionsrückstellungen aus dem Eigenkapital gebildet werden, und für Eigenkapital KEINE Zinsaufwändungen entstehen können. Zinsaufwändungen enstehen NUR für FREMDKAPITAL.

Wenn Du wirklich eine Master Arbeit schreiben solltest, was ich nicht glaube, dann ist Dir die 5.0 sicher. Ihr alle liegt völlig daneben.

Zudem ich es völlig unmöglich den Zinssatz aus dem Zinsaufwand zu berechnen. Stell Dir mal die Frage, warum das NICHT möglich ist. Es ist nicht schwer drauf zu kommen. Das könnte man evtl. nur bei Einzelinvestitionen, nicht aber auf ein ganzes Unternehmen bezogen.

Möglicherweise werden hier in der Bilanz auszuweisende Pensionsrückstellungen verwechselt mit der Bildung tatsächlicher Rücklagen, aus denen dann Pensionsverpflichtungen bedient werden sollen. Dies wäre zu den gemachten Aussagen plausibel, geht aber dennoch komplett am Thema vorbei.

Das Selbstbewusstsein, mit dem diese Meinung zum Besten gegeben wird, finde ich zudem beeindruckend.

antworten
WiWi Gast

Masterarbeit-Hilfe: Bilanzierung von Pensionsrückstellungen

Zum generellen Vorgehen:
In der Position FK-Zins können auch andere Kostenbestandteile stecken, die garnichts mit dem eigentlichen Zins zutun haben. Z.B. mittlerweile auch ein kalkulatorischer Zins aus Leasing.
Daraus einen FK-Zins für das Unternehmen zu ermitteln halte ich für wirklich nur seeeehr näherungsweise möglich.

antworten
WiWi Gast

Masterarbeit-Hilfe: Bilanzierung von Pensionsrückstellungen

Also, die Zinsen auf die Rückstellungen sind ja letztlich auch FK-Zinsen, nämlich ggü. dem Staat. Der verzichtet auf Steuereinnahmen (höherer Aufwand durch Rückstellungsbildung bedeutet niedrigerer Gewinn und geringere Steuern) und will das verzinst haben.

antworten
WiWi Gast

Masterarbeit-Hilfe: Bilanzierung von Pensionsrückstellungen

Top dass hier so konstruktiv geholfen wird im wiwi-Treff hätte ich nicht für möglich gehalten :D

antworten
Ceterum censeo

Masterarbeit-Hilfe: Bilanzierung von Pensionsrückstellungen

WiWi Gast schrieb am 11.03.2020:

Also, die Zinsen auf die Rückstellungen sind ja letztlich auch FK-Zinsen, nämlich ggü. dem Staat. Der verzichtet auf Steuereinnahmen (höherer Aufwand durch Rückstellungsbildung bedeutet niedrigerer Gewinn und geringere Steuern) und will das verzinst haben.

Hier bin ich doch dezidiert anderer Auffassung. Zum einen bestehen mittlerweile deutlich abweichende Vorschriften zur Rückstellungsbewertung in Handels- und Steuerbilanz. Zum anderen sehen diese Vorschriften ein Gebot zur Ab(!)zinsung der Rückstellungen vor. Wenn Passiva abgezinst werden, erhöht sich zwangsläufig der Gewinn. Wenn wir diese Größe nun mit dem zvE gleichsetzen, erhöht sich somit auch die Steuerbelastung. Die Aufzinsung (=Aufwand) ist nur die logische Folge um den Erfüllungsbetrag zum Erfüllungszeitpunkt ausweisen zu können.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Masterarbeit-Hilfe: Bilanzierung von Pensionsrückstellungen

Es befremdet mich doch sehr, dass hier solche Hilfestellungen zu einer Masterarbeit gegeben werden! Teil der zu erbringenden Leistung hierzu ist es ja gerade die hier von TE gesposteten Fragen selbst zu beantworten. Dass hier gestandene Steuerberater etc. bereitwillig Auskunft geben, erstaunt mich umso mehr. Bei Studenten wäre das vielleicht verzeihlich. Aber so?

antworten
WiWi Gast

Masterarbeit-Hilfe: Bilanzierung von Pensionsrückstellungen

Hier wird ein allgemeiner Sachverhalt diskutiert. Das Vorgehen hat der TE doch von alleine schon geliefert. Befremdlich ist deine freie Zeit, die du für einen sinnbefreiten Post aufbringst.

WiWi Gast schrieb am 11.03.2020:

Es befremdet mich doch sehr, dass hier solche Hilfestellungen zu einer Masterarbeit gegeben werden! Teil der zu erbringenden Leistung hierzu ist es ja gerade die hier von TE gesposteten Fragen selbst zu beantworten. Dass hier gestandene Steuerberater etc. bereitwillig Auskunft geben, erstaunt mich umso mehr. Bei Studenten wäre das vielleicht verzeihlich. Aber so?

antworten
Ceterum censeo

Masterarbeit-Hilfe: Bilanzierung von Pensionsrückstellungen

WiWi Gast schrieb am 11.03.2020:

Es befremdet mich doch sehr, dass hier solche Hilfestellungen zu einer Masterarbeit gegeben werden! Teil der zu erbringenden Leistung hierzu ist es ja gerade die hier von TE gesposteten Fragen selbst zu beantworten. Dass hier gestandene Steuerberater etc. bereitwillig Auskunft geben, erstaunt mich umso mehr. Bei Studenten wäre das vielleicht verzeihlich. Aber so?

Im vorliegenden Fall hat sich der TE mEn ausreichend mit der Thematik befasst und eine angemessene Vorgehensweise eigenständig erarbeitet. Es ging ihm hier lediglich um die Beantwortung einiger Detailfragen, bei denen er sich unsicher war. Der Sachverhalt unterscheidet sich daher elementar von so manchen Kollegen, die hier im WiWi-Treff direkt nach Thema, Problemstellung und Vorgehensweise fragen. Daher halte ich es hier für angemessen, dem TE ein wenig Hilfestellung zu geben. Zudem ist mir der TE aufgrund seines gepflegten und höflichen Duktus doch wesentlich sympathischer als manch anderer hier. ;-)
Liebe Grüße

antworten

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Kommentare 18 Beiträge

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5 Kommentare

bilanzen

WiWi Gast

Haha lustig hier die Aufgaben des Studiums zu posten.. frag doch einfach deine Studikollegen oder deinen Dozenten

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