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Buchung geldwerter Vorteil

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WiWi Gast

Buchung geldwerter Vorteil

Fall:
Der geldwerte Vorteil erhöht das Bruttogehalt (Aufwand). Auf der Gegenseite wird ein Ertrag gebucht + Umsatzsteuer. Wir verwenden SKR03 bei uns in der FH.
Frage:
Wenn wir uns die GuV anschauen, haben wir einmal Aufwand (bspw. 595 Euro) sowie Ertrag in Höhe von 500 sowie Umsatzsteuer in Höhe von 95. Die GuV geht also nicht auf, da der Aufwand um 95 höher ist als der Ertrag. Wieso ist das so bzw. sollte der Vorgang der Gewährung an den Arbeitnehmer nicht erfolgsneutral sein? Danke.

antworten
Ceterum censeo

Buchung geldwerter Vorteil

Die Gewährung eines geldwerten Vorteils ist nunmal grundsätzlich ein umsatzsteuerpflichtiger Sachbezug, der Arbeitgeber zieht ja auch entsprechend die Vorsteuer aus den Eingangsumsätzen ab. Die entsprechende Umsatzsteuerbelastung ist nunmal - mangels besser geeigneter Posten - im Personalaufwand auszuweisen. Wenn du den Vorgang gedanklich aufteilst, wird es vielleicht etwas einfacher: Der Arbeitgeber "vermietet" den PKW an AN X, bucht sogleich Forderung an Umsatz / USt.
In der selben Sekunde bucht er die Forderung jedoch wieder aus, da AN X diese nicht in Zahlungsmitteln begleicht, sondern seine Arbeitsleistung zur Verfügung stellt.
Diese Erklärung ist zwar zugegebenermaßen etwas unsauber, aus didaktischen Gründen jedoch ggf. sinnvoll. Einen Anspruch, warum der Vorgang komplett erfolgsneutral sein sollte, kann ich persönlich leider nicht nachvollziehen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Buchung geldwerter Vorteil

WiWi Gast schrieb am 06.05.2021:

Fall:
Der geldwerte Vorteil erhöht das Bruttogehalt (Aufwand). Auf der Gegenseite wird ein Ertrag gebucht + Umsatzsteuer. Wir verwenden SKR03 bei uns in der FH.
Frage:
Wenn wir uns die GuV anschauen, haben wir einmal Aufwand (bspw. 595 Euro) sowie Ertrag in Höhe von 500 sowie Umsatzsteuer in Höhe von 95. Die GuV geht also nicht auf, da der Aufwand um 95 höher ist als der Ertrag. Wieso ist das so bzw. sollte der Vorgang der Gewährung an den Arbeitnehmer nicht erfolgsneutral sein? Danke.

Es werden hier Arbeitsleistung gegen Überlassung Pkw getauscht. Während du aus der Eingangsleistung Arbeit keine Vorsteuer ziehen kannst, musst du aus der Überlassung Umsatzsteuer abführen. Der Vorgang kann also nicht erfolgsneutral sein. Wenn du die ursprüngliche Eingangsleistung (Anschaffung oder Leasing Pkw) mit einbeziehst wird es klarer, da du hier Vorsteuer ziehst.

Beispiel (nur!!! didaktisch!):
Du least ein Pkw zu 119 brutto, ziehst 19 Vorsteuer, hast 100 Aufwand.
Du überlässt den Pkw an den Arbeitnehmer, der hat einen Vorteil von den 119, die er sonst zahlen müsste. Du bekommst dafür Arbeit 119 ohne Vorsteuerabzug (Gehaltsaufwand 119). Aus der Überlassung (119) führst du 19 USt ab.
Im Ergebnis USt 0, Gehaltsaufwand 119 und Kfz-Aufwand saldiert 0 (s.b.A. 100 und s.b.E. 100). Macht insofern Sinn, dass insgesamt nichts passiert ist, außer dass du den Arbeitnehmer mit einem Pkw bezahlt hast.

Wie gesagt, dass soll nur den Zusammenhang verdeutlichen und das Verständnis schaffen, aber kommt so in der Praxis nicht vor.

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WiWi Gast

Buchung geldwerter Vorteil

kann mir jemand einfach die konten sagen.

e-bike gehaltsumwandlung geldwerter Vorteil
skr3

antworten
Ceterum censeo

Buchung geldwerter Vorteil

WiWi Gast schrieb am 28.03.2023:

kann mir jemand einfach die konten sagen.

e-bike gehaltsumwandlung geldwerter Vorteil
skr3

Hättest du dich eines Mindestmaß an Umgangsform befleißt: Ja, gerne.
So hingegen sehe ich keine Veranlassung.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Buchung geldwerter Vorteil

Da mir die Buchung „Personalaufwand an sbE“ und ihre (Nicht-)Begründung bei Haufe Online und Konsorten spanisch vorkam, habe ich das spaßeshalber mal im Beck'schen Bilanzkommentar nachgesehen.
Dieses Vorgehen wird danach akzeptiert, wenn der betriebliche Aufwand zur Erbringung der Sachleistung nicht ohne Weiteres identifizierbar ist. Dies dürfte bei einem nur für die Überlassung an Mitarbeiter angeschafften PKW wohl eher nicht der Fall sein.

antworten

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