WiWi Gast schrieb am 06.05.2021:
Fall:
Der geldwerte Vorteil erhöht das Bruttogehalt (Aufwand). Auf der Gegenseite wird ein Ertrag gebucht + Umsatzsteuer. Wir verwenden SKR03 bei uns in der FH.
Frage:
Wenn wir uns die GuV anschauen, haben wir einmal Aufwand (bspw. 595 Euro) sowie Ertrag in Höhe von 500 sowie Umsatzsteuer in Höhe von 95. Die GuV geht also nicht auf, da der Aufwand um 95 höher ist als der Ertrag. Wieso ist das so bzw. sollte der Vorgang der Gewährung an den Arbeitnehmer nicht erfolgsneutral sein? Danke.
Es werden hier Arbeitsleistung gegen Überlassung Pkw getauscht. Während du aus der Eingangsleistung Arbeit keine Vorsteuer ziehen kannst, musst du aus der Überlassung Umsatzsteuer abführen. Der Vorgang kann also nicht erfolgsneutral sein. Wenn du die ursprüngliche Eingangsleistung (Anschaffung oder Leasing Pkw) mit einbeziehst wird es klarer, da du hier Vorsteuer ziehst.
Beispiel (nur!!! didaktisch!):
Du least ein Pkw zu 119 brutto, ziehst 19 Vorsteuer, hast 100 Aufwand.
Du überlässt den Pkw an den Arbeitnehmer, der hat einen Vorteil von den 119, die er sonst zahlen müsste. Du bekommst dafür Arbeit 119 ohne Vorsteuerabzug (Gehaltsaufwand 119). Aus der Überlassung (119) führst du 19 USt ab.
Im Ergebnis USt 0, Gehaltsaufwand 119 und Kfz-Aufwand saldiert 0 (s.b.A. 100 und s.b.E. 100). Macht insofern Sinn, dass insgesamt nichts passiert ist, außer dass du den Arbeitnehmer mit einem Pkw bezahlt hast.
Wie gesagt, dass soll nur den Zusammenhang verdeutlichen und das Verständnis schaffen, aber kommt so in der Praxis nicht vor.
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