Frage zur Bilanz / GUV
Hallo liebe Community,
wo würde man in der GuV die Anschaffung einer neuen Immobilie verbuchen. Sagen wir mal ein Bäckermeister hat das Gebäude für 100.000 Euro gekauft, in welchem seine Bäckerei bisher untergebracht war. Er hat den Kauf zur Hälfte durch Eigenkapital und zur Hälfte durch ein Bankdarlehen finanziert. Würde man nun die Kosten von dem Kauf vom Gewinn in der GuV abziehen?
In der Bilanz würde nun ein neuer Posten unter Anlagevermögen (Aktiva) auftauchen, den man mit 100.000 Euro verbucht. Das Eigen- und Fremdkapital würde man unter Passiva nun um jeweils 50.000 Euro erhöhen. Ist das richtig?
Die Tilgung des Bankdarlehens wäre künftig keine steuerwirksame Ausgabe und würde somit nicht mehr in der GuV auftauchen.
Wäre für eure Hilfe sehr dankbar.
Beste Grüße
Robert