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Frage zur Bilanz / GUV

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Robert

Frage zur Bilanz / GUV

Hallo liebe Community,

wo würde man in der GuV die Anschaffung einer neuen Immobilie verbuchen. Sagen wir mal ein Bäckermeister hat das Gebäude für 100.000 Euro gekauft, in welchem seine Bäckerei bisher untergebracht war. Er hat den Kauf zur Hälfte durch Eigenkapital und zur Hälfte durch ein Bankdarlehen finanziert. Würde man nun die Kosten von dem Kauf vom Gewinn in der GuV abziehen?

In der Bilanz würde nun ein neuer Posten unter Anlagevermögen (Aktiva) auftauchen, den man mit 100.000 Euro verbucht. Das Eigen- und Fremdkapital würde man unter Passiva nun um jeweils 50.000 Euro erhöhen. Ist das richtig?

Die Tilgung des Bankdarlehens wäre künftig keine steuerwirksame Ausgabe und würde somit nicht mehr in der GuV auftauchen.

Wäre für eure Hilfe sehr dankbar.

Beste Grüße
Robert

antworten
WiWi Gast

Frage zur Bilanz / GUV

Nur mal zur Info. Über das GuV Konto werden nur Aufwands- und Ertragskonten abgeschlossen !!!

Somit wäre Deine Frage wohl beantwortet.

Und wie Du darauf kommst, dass sich das EK um 50.000 Euro erhöhen würde, ist mir auch nicht klar.

= + 100.000 AV = - 50.000 Bank (Aktivtausch) --> + 50.000 FK = 50.000 Euro = Das GV erhöht sich auf beiden Seiten um 50.000 Euro !!!

Info: Das EK Konto wird nicht direkt bei einer Auszahlung bebucht !!!

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WiWi Gast

Frage zur Bilanz / GUV

Ist das hier nicht das Wiwi Forum? Für angehende Manager? Wenn mich das der Steuerfachangestellten-Azubi nach Woche 8 fragen würde fände ich es schon schlimm... aber hier???

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WiWi Gast

Frage zur Bilanz / GUV

Robert schrieb am 16.04.2022:

Hallo liebe Community,

wo würde man in der GuV die Anschaffung einer neuen Immobilie verbuchen. Sagen wir mal ein Bäckermeister hat das Gebäude für 100.000 Euro gekauft, in welchem seine Bäckerei bisher untergebracht war. Er hat den Kauf zur Hälfte durch Eigenkapital und zur Hälfte durch ein Bankdarlehen finanziert. Würde man nun die Kosten von dem Kauf vom Gewinn in der GuV abziehen?

In der Bilanz würde nun ein neuer Posten unter Anlagevermögen (Aktiva) auftauchen, den man mit 100.000 Euro verbucht. Das Eigen- und Fremdkapital würde man unter Passiva nun um jeweils 50.000 Euro erhöhen. Ist das richtig?

Die Tilgung des Bankdarlehens wäre künftig keine steuerwirksame Ausgabe und würde somit nicht mehr in der GuV auftauchen.

Wäre für eure Hilfe sehr dankbar.

Beste Grüße
Robert

Ich kann Dir leider nicht den Buchungssatz hinschreiben, aber von der Logik he:

Aktivseite
AV: + 100
Kasse: -50 (Zahlst aus deiner eigenen Kasse die Hälfte)

Passivseite
FK: +50 ( andere Häfte der Investition kommt aus Darlehen)

Hast also ne Bilanzverlängerung um +50.

GuV ist wie oben geschrieben nur für Aufwands/Ertragskonten. Wenn Du mit Kosten die Investition meinst, wird die GuV hier nicht tangiert.

Die Tilgung ist wieder nur eine Verlürzung in der Bilanz.
Beträgt die Tilgung 2% reduziert sich das Fremdkapital um 5 und auch die Kasse um 5.

Aktiva
Kasse: -5

Passiva
FK: -5

Muss der Bäcker für das Darlehen Zinsen zahlen (angenommen 2%), dann würde "vereinfacht " ein Zinsaufwand von 5 im ersten Jahr entstehen. Diesen würdest Du im Zinsaufwand der GuV sehen können.

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WiWi Gast

Frage zur Bilanz / GUV

Robert schrieb am 16.04.2022:

Hallo liebe Community,

wo würde man in der GuV die Anschaffung einer neuen Immobilie verbuchen. Sagen wir mal ein Bäckermeister hat das Gebäude für 100.000 Euro gekauft, in welchem seine Bäckerei bisher untergebracht war. Er hat den Kauf zur Hälfte durch Eigenkapital und zur Hälfte durch ein Bankdarlehen finanziert. Würde man nun die Kosten von dem Kauf vom Gewinn in der GuV abziehen?

In der Bilanz würde nun ein neuer Posten unter Anlagevermögen (Aktiva) auftauchen, den man mit 100.000 Euro verbucht. Das Eigen- und Fremdkapital würde man unter Passiva nun um jeweils 50.000 Euro erhöhen. Ist das richtig?

Die Tilgung des Bankdarlehens wäre künftig keine steuerwirksame Ausgabe und würde somit nicht mehr in der GuV auftauchen.

Wäre für eure Hilfe sehr dankbar.

Beste Grüße
Robert

Das klingt alles wirr was du schreibst. Es kann ein aktivtausch sein, d.h. Immo an Bank/Kasse oder eine bilanzverlängerung, auf Rechnung dh immo an VE und dann VE an Bank. Die Finanzierung ist eine separate Buchung, zinskosten gehen dann in die guv.

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