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... mal ne ganz bescheuerte Frage an unsere BWLer

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WiWi Gast

... mal ne ganz bescheuerte Frage an unsere BWLer

Hallo,

ich hab echt ne dumme Frage und rechne auch mit dummen Antworten, nichtsdestotrotz bin ich auf die Reaktionen gespannt...

Ein GWG, sagen wir mal ein Kopierer, kostet 500 Euro !

Der Käufer erhält noch einen Rabatt i. H. v. 15 % , also für 425 Euro = 505,75 Euro brutto !

Er hat die Möglichkeit 5 % Skonto zu ziehen, was er auch tut...

Somit würde er 480,46 Euro brutto, 403,74 Euro netto zahlen !

Könnt ihr mir ausm Kopf und ohne in euren Büchern oder im Internet nachzuschauen sagen, ob die Voraussetzungen für die Behandlung als GWG vorliegen? Wie erfolgt die buchmäßige Erfassung? Und bitte nennt mir auch die Voraussetzungen...

... ich bedanke mich bei allen, die mir eine ehrliche Antwort zu Teil kommen lassen und entschuldige mich bei allen, die mir eine blöde Antwort geben ...

vielen Dank

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WiWi Gast

Re: ... mal ne ganz bescheuerte Frage an unsere BWLer

Ein GWG muss beweglich, selbstständig nutzbar und bewertbar sein. Zudem müssen die Anschaffungkosten bis zu 410 ? netto betragen, wenn man es sofort abschreiben will. Der Kopierer ist beweglich, selbstständig nutzbar und bewertbar. Die Berechnung von brutto auf netto, Rabatt und Skonto stimmt nicht, wenn du von 500 ? brutto ausgehst. Auf jedenfall darfst du vom Anschaffungspreis netto noch Skonto und Rabatt abziehen. Anschaffungsnebenkosten (netto) und nachträgliche anfallende Kosten (netto) musst du noch dazurechnen. Kosten für Zinsen werden nicht berücksichtigt. Angenommen deine Anschaffungskosten (netto) betragen 403,74. Dann hast du drei Möglichkeiten:

  1. Buchung als Aufwand, wenn du ein seperates Bestandsverzeichnis führst, in dem du alle GWG auflistest.
  2. Buchung auf das Konto GWG und Sofortabschreibung
  3. Buchung auf den GWG-Sammelposten und Abschreibung mit jährlich 20% (lineare Abschreibung über 5 Jahre. Besonderheit: du darfst jedes Jahr die vollen 20% abschreiben, auch wenn du das GWG beispielweise erst im Dezember anschaffst,)
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WiWi Gast

Re: ... mal ne ganz bescheuerte Frage an unsere BWLer

Die maximalen Anschaftskosten für GWGs liegen mittlerweile nur noch bei 150 Euro!!!

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WiWi Gast

Re: ... mal ne ganz bescheuerte Frage an unsere BWLer

... ich hätte jetzt wirklich alle Antworten erwartet ...

von, bist du doof, was soll diese Frage?

bis, eine seitenlange Definition mit der Angabe, dass man das alles ohne nachschlagen im Kopf hatte,

aber 2 Antworten ohne meine eigentliche Frage beantwortet zu haben, enttäuscht mich...

vielleicht mag sich noch Jemand daran beteiligen, vielen Dank und en supertollen Samstag an Alle

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WiWi Gast

Re: ... mal ne ganz bescheuerte Frage an unsere BWLer

ui da will ein fachwirt wohl die bwler auflaufen lassen.

Nunja da hab ich mal eine gegenfrage und du kannst gerne alle Bücher, Unterlagen, Freunde und Suchmaschinen nutzen die dir zur verfügung stehen:

wie muss bei einer linearen Regressionsanalyse bei vernachlässigung einer Teilmatrix X2 die kovarianzmatrix V(beta1) = sigma^2 (X'X)^-1 erweitert werden um auf ein erwartungstreues Ergebnis zu kommen?

Diese Problemstellung ist aus einer Basisveranstaltung zur ökonometrie,also durchaus bachelorniveau.

Diese unsitte die einem auch ständig in betrieben begegnet die akademiker mal ordentlich "auflaufen" zu lassen indem man nach der 8,5er flaschmuffe fragt und sich dann jahrelang darüber amüsiert, dass der dumme akademiker sich auf die suche gemacht hat zeugt leider nur vom niveau das viele meister haben.

Und nein theorie ist nicht sinnlos aber buchhalter mit fachwirt glauben ja auch generell accounting standards fallen vom himmel oder so.

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WiWi Gast

Re: ... mal ne ganz bescheuerte Frage an unsere BWLer

Nein, man hat bis 410 ? ein Wahlrecht!

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WiWi Gast

Re: ... mal ne ganz bescheuerte Frage an unsere BWLer

mit der invertierten matrix multipliziert mit deinen werten für y, x2 etc( 3,8 aufem kessel)

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WiWi Gast

Re: ... mal ne ganz bescheuerte Frage an unsere BWLer

Ich muss dem Regressionsanalysten Recht geben. Das was du fragst ist einfach nur Wissen. Wenn es einen interessiert merkt man sich sowas, wenn nicht dann nicht, ist doch eh nur eine Art Definition. Wenn man damit nie wieder arbeitet, warum sollte man sich sowas im Detail merken. Es reicht doch das Wissen, dass es da Grenzen gibt und wenn man dann so ein Problemfall hat, schlägt man halt nach.

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WiWi Gast

Re: ... mal ne ganz bescheuerte Frage an unsere BWLer

Ich wollte weder jemanden auflaufen lassen, noch irgendjemanden beleidigen oder Sonstiges....

ich hab mich nur gefragt, ob ich solche Aufgabenstellungen aufgrund meiner Ausbildung ausm Kopf beantworten können muss...

dadurch, dass ich nicht täglich mit dieser Thematik betraut bin, mir aber kürzlich diese Frage gestellt habe, wollte ich einfach nur wissen, wie es euch ergeht...

Ich habe dieses Thema schon bestimmt 3-4 mal durchgenommen, aber könnte es dennoch nicht auf Anhieb und in Sekundenschnelle beantworten, da ich in einem anderen Fachbereich tätig bin... aber eigentlich sollte ich das ja wissen, denn schließlich darf man das ja von mir verlangen.... aufgrund meiner ausbildung ....

das ich aber jetzt hier sogar angegriffen werde und meine "eigentliche" Frage nach bereits 4 Beiträgen immer noch unbeantwortet bleibt, spiegelt doch sehr schön unsere Gesellschaft wieder.... um so trauriger wenn mein vorposter tatsächlich den bachelor macht ....

Oder will man mir in etwa sagen, dass meine Aufgabenstellung so einfach war, dass man es als Akademiker nicht wissen brauch ???

Entschuldigt mich Leute, aber dann habe ich fast 19 Jahre den Sinn unseres Bildungssystems missverstanden....

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WiWi Gast

Re: ... mal ne ganz bescheuerte Frage an unsere BWLer

Ich hab keine Ahnung! Bin aber VWLer und die BWL-Scheine sind schon ne Weile her... müsst ich jetzt auch nachschlagen, was ich aber laut Ausgangspost nicht darf. Damn! :-D

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WiWi Gast

Re: ... mal ne ganz bescheuerte Frage an unsere BWLer

wofür gibt es gesetzbücher

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WiWi Gast

Re: ... mal ne ganz bescheuerte Frage an unsere BWLer

Ich bin jetzt schon einige Jahre im Berufsleben und ich verstehe den Sinn der Frage nicht. Ich denke, fast alle hier verstehen die Frage, die Du beantwortet haben willst. Und wenn man es aus dem Kopf raus nicht weiß, schaut man eben nach. Du wirst nach Jahren berufstätigkeit niemals die ganzen Details wissen, wenn Du nicht gerade einen Job hast, wo man das braucht. Der Sinn einer Hochschulausbildung ist nicht das ganze umfangreiche Detailwissen im Kopf zu behalten. Der Mensch vergisst Sachen, die er nicht braucht und das ist auch gut so. In diesem Fall würde man also nachsehen, wie der Fall zu behandeln ist. Dann weißt Du es eine Zeit lang, aber nach 1 Jahr würdest Du dich wahrscheinlich wieder nicht genau erinnern können.

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