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Fachdiskussion BWLGoB

Widerspruch zum Grundsatz der Einzelbewertung

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WiWi Gast

Widerspruch zum Grundsatz der Einzelbewertung

Hallo zusammen,

zur Vorbereitung auf meine Bilanz und Erfolgsrechnungsklausur komme ich auf eine Frage, die ich nicht beantworten kann.

Welcher Grundsatz (GoB) widerspricht dem Prinzip der Einzelbewertung?

ich habe einige Theorien aufgestellt und das Internet auf den Kopf gestellt, aber für mich macht das keinen schlüssigen Zusammenhang.

Bitte um Rückmeldung

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WiWi Gast

Re: Widerspruch zum Grundsatz der Einzelbewertung

pauschal würde ich da sagen.....

Pauschalwertberichtigung...

entgegen der Einzelbewertung jeder einzelnen(!) Forderung eines Unternehmens zum Jahresende wird auf entsprechenden Grundlagen eine Pauschalwertberichtigung aller Forderungen gemeinsam vorgenommen...

antworten
WiWi Gast

Re: Widerspruch zum Grundsatz der Einzelbewertung

Danke für deine Rückmeldung.

Laut einer Quelle habe ich auch in dem Zusammenhang das Wirtschaftlichkeitsprinzip entdeckt gehabt. Aber das macht doch keinen Sinn, oder? Es gibt ja eine Ausnahme, wo man die Einzelbewertung umgeht aus Gründen der Vereinfachung, warum sollte dann das Wirtschaftsprinzip dem widersprechen?

Würde mich über eine weitere Stellungnahme diesbezüglich freuen.

Liebe Grüße

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WiWi Gast

Re: Widerspruch zum Grundsatz der Einzelbewertung

Lounge Gast schrieb:

pauschal würde ich da sagen.....

Pauschalwertberichtigung...

entgegen der Einzelbewertung jeder einzelnen(!) Forderung
eines Unternehmens zum Jahresende wird auf entsprechenden
Grundlagen eine Pauschalwertberichtigung aller Forderungen
gemeinsam vorgenommen...

Wäre mir auch als erstes eingefallen. Allerdings ist die Pauschalwertberichtigung kein GoB, jedenfalls nicht im engeren Sinne

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WiWi Gast

Re: Widerspruch zum Grundsatz der Einzelbewertung

"Welcher Grundsatz (GoB) widerspricht dem Prinzip der Einzelbewertung?"

Habe leider gerade kein HGB zur Hand, aber es gibt Erleichterungen bei Dingen wie z.B. Schrauben, aber auch bei Funktions- und Bewertungseinheiten (Lampen und Heizung in einem Haus werden mit diesem bewertet, eine Produktionsstraße wird als Funktionseinheit bewertet).

Bin mir aber nicht sicher ob dies deine Frage war...

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WiWi Gast

Re: Widerspruch zum Grundsatz der Einzelbewertung

Dene es geht einfach nur um das Wirtschaftlichkeitsprinzip

antworten
WiWi Gast

Re: Widerspruch zum Grundsatz der Einzelbewertung

Ja, das Wirtschaftlichkeitsprinzip fiel auch in meine Auswahl, aber warum?

In welchem Zusammenhang steht das?

antworten
WiWi Gast

Re: Widerspruch zum Grundsatz der Einzelbewertung

Die GoB stehen auch nicht im HGB...

antworten
WiWi Gast

Re: Widerspruch zum Grundsatz der Einzelbewertung

doch

antworten
Machiavelli

Re: Widerspruch zum Grundsatz der Einzelbewertung

Die kodifizierten GoB (insb. die Bewertungsgrundsätze in §252 HGB) stehen sehr wohl im HGB.

Keine GoB i.e.S. aber sehr wohl Ausnahmen, die jedenfalls zur Durchbrechung des Grundsatzes der Einzelbewertung führen, sind die Bewertungsvereinfachungsverfahren §§ 256, 240 HGB (Festwertverfahren, Verbrauchsfolgeverfahren, Durchschnitts- und Gruppenbewertung) sowie die Möglichkeit zur Bildung von Bewertungseinheiten (§254 HGB).

Einen GoB "Wirtschaftlichkeit" gibt es in dieser Form nicht. Eher noch würde ich hier den GoB "Wesentlichkeit" ableiten.

antworten
WiWi Gast

Re: Widerspruch zum Grundsatz der Einzelbewertung

Einen kodifizierten GoB der Wirtschaftlichkeit gibt es imho nicht. Dennoch spricht man oft von einem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, dem man bei der Bilanzierung und Bewertung Rechnung tragen sollte.

Den Widerspruch zum Grundsatz der Einzelbewertung sehe ich darin, dass eine Einzelbewertung oft sehr mühsam ist.
Außer den genannten Bewertungsvereinfachungsverfahren (FiFo, LiFo, HiFo, etc.) und gewissen Gestaltungsfreiräumen im Anlagenspiegel gibt es keine Verfahren, die etwa das Zusammenfassen ähnlicher Vermögensgegenstände zulässt.

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