Wertbegründende / Werterhellende Tatsachen
soweit ich verstanden habe, gibt es für die Bewertung von Vermögensgegenständen in der Bilanz das Stichtagsprinzip.
Das Stichtagsprinzip beinhaltet ja
Aussagen über werterhellende und wertbegründende Tatsachen.
Meiner Meinung nach wiedersprechen sich die beiden Tatsache jedoch:
Grundsatz: Wertbegründende Tatsachen legt fest, dass in einem Jahresabschluss Informationen zu Sachverhalten, die erst NACH dem Abschussstichtag eingetreten sind, NICHT in diesem berücksichtigt werden dürfen.
Grundsatz werterhellende Tatsachen legt fest, dass in einem Jahresabschluss auch diejenigen Risiken und Verluste zu berücksichtigen sind, die bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt werden.
Einmal dürfen die Infos die nach dem Stichtag eingetreten sind nicht mehr berücksichtigt werden, und einmal müssen Infos berücksichtigt werden, auch wenn sie nach dem Stichtag aber vor der Aufstellung des Jahresabschluss stattfinden....
Kann mir das bitte jemand erklären ???
DANKE !