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Konsolidierung im Konzern

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WiWi Gast

Konsolidierung im Konzern

Hallo,

Ich habe eine fachliche Frage zur Konzernrechnungslegung:
Das Mutterunternehmen ist zu 100 % am Tochterunternehmen beteiligt.
Der Beteiligungsansatz bei MU beträgt 125 EUR

Das Eigenkapital bei TU teilt sich wie folgt auf:
gez. Kapital 75
Jahresüberschuss 25
Stille Reserven liegen nicht vor.

  1. Schritt Summenbilanz und Summen GuV bilden
  2. Schritt Kapitalkonsolidierung

Buchungssatz:
EK 100 an Beteiligung 125
GoF 25

Ferner hat das MU noch ein Darlehen an das TU gegeben. 50 TEUR / 2 TEUR Zinsaufwand / Zinserträge.

Ich stelle mir nun folgende Frage:
Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung habe ich u.a. den Jahresüberschuss mit der Beteiligung verrechnet. Was passiert nun mit den GuV - Werten des TU Unternehmens? Werden diese trotzdem in die Konzern GuV einbezogen, obwohl ich das Ergebnis rauskonsolidiert habe?

Ich meine ich müsste doch im nächsten Schritt, noch meine Aufwands- und Ertragskonsolidierung und Schuldenkonsolidierung durchführen. Dagegen spricht, wenn ich die GuV des TU beibehalte, habe ich aus der GuV ja wieder genau mein JÜ in Höhe 25 den ich eig rauskonsolidiert habe.
Hat jemand eine Idee, wie sich sowas technisch darstellt?

Vielen Dank

antworten
Ceterum censeo

Konsolidierung im Konzern

Der Sachverhalt gibt es nicht her, aber ich vermute einen kleinen Denkfehler. Unter der Annahme, dass das TU am 31.12.00/01.01.01 in den Konsolidierungskreis rutschte und zum 31.12.01 der KA aufgestellt wird (klassischer vereinfachter Übungsfall), ergibt sich eine Verrechnung des EK von 75 mit dem Wertansatz von 125, sprich ein GoFw von 50. Selbstverständlich zeigst du nun im KA auch die 25 JÜ des TU in der GuV. Denk hier jedoch noch an die Abschreibung des GoFw.
SchuKo und der Rest sind nun auch problemlos möglich.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Konsolidierung im Konzern

Sorry, ich habe mich unpräzise ausgedrückt.
Das Unternehmen (31.12.) wurde Ende des Jahres erworben. Im Kaufpreis enthalten war auch der JÜ aus dem Jahr 2020.
m.E. muss ich dann, wie folgt konsolidieren:
EK 100 an Beteiligung 125
GoF 25
Der JÜ muss mit herauskonsolidiert werden, weil er im Kaufpreis (Beteiligungsbuchwert) enthalten ist.
Meine Frage bezieht sich nun auf die Darstellung:
In der Konzernbilanz habe ich das Ergebnis des TU herauskonsolidiert. Im Umkehrschluss darf ich doch dann nicht über meine Summenbilanz die GuV Posten des TU einfließen lassen? Weil sonst hätte ich das Ergebnis der TU in der Konzern GuV enthalten. Ich habe es aber doch herausgerechnet, durch meine Erstkonsolidierung..
Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.

Vielen Dank

antworten
Ceterum censeo

Konsolidierung im Konzern

WiWi Gast schrieb am 08.04.2021:

Sorry, ich habe mich unpräzise ausgedrückt.
Das Unternehmen (31.12.) wurde Ende des Jahres erworben. Im Kaufpreis enthalten war auch der JÜ aus dem Jahr 2020.
m.E. muss ich dann, wie folgt konsolidieren:
EK 100 an Beteiligung 125
GoF 25
Der JÜ muss mit herauskonsolidiert werden, weil er im Kaufpreis (Beteiligungsbuchwert) enthalten ist.
Meine Frage bezieht sich nun auf die Darstellung:
In der Konzernbilanz habe ich das Ergebnis des TU herauskonsolidiert. Im Umkehrschluss darf ich doch dann nicht über meine Summenbilanz die GuV Posten des TU einfließen lassen? Weil sonst hätte ich das Ergebnis der TU in der Konzern GuV enthalten. Ich habe es aber doch herausgerechnet, durch meine Erstkonsolidierung..
Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.

Dann entschuldige mein vorschnelles Urteil, der vorliegende Sachverhalt stellt sich dann tatsächlich etwas diffiziler dar.

Wichtig ist hier zu beachten, zu welchem Zeitpunkt das Unternehmen erstmalig in die Konsolidierung einbezogen wird. Ist dies der 31.12. ist die Erstkonsolidierung grundsätzlich (Ausnahmen möglich) zu diesem Zeitpunkt durchzuführen - also wie völlig korrekt von dir, die Verrechnung der der 100 mit den 125 -> 25 GoFw. Diese 25 JÜ dürfen natürlich nun auch nicht als JÜ des Konzerns auftauchen, ein "Zukaufen von Gewinn" ist nicht zulässig. Daher wird man auch die Erfolgszahlen des TU insgesamt nicht im KA des MU zeigen.

Bei der Darstellung der GuV gibt es nun verschiedene Möglichkeiten. In der Praxis ist es so, dass entweder ein Zwischenabschluss aufgestellt oder fingiert wird und die Erfolgszahlen ab diesem Zeitpunkt (hier 31.12.-31.12.) in den KA einfließen. Bei deinem Fall ist dies jedoch nicht unbedingt sinnhaft, daher bleiben hier nur zwei Möglichkeiten: Komplettes Weglassen der Erfolgszahlen des TU oder Anpassung der Konzern-GuV über eine Überleitung unter dem JÜ (strittig).

Ich hoffe, ich konnte zur gesuchten Lösung beitragen.
Liebe Grüße

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