Aaalso:
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"Übernahme von 'loss makern'":
Die Steuervorteile entstehen relativ zur normalen Besteuerungssituation:
Wenn du eine Gesellschaft A hast, die Gewinn macht (z.B. 100), dann muss diese ihren Gewinn versteuern (z.B. mit 30 % = 30). Hast du gleichzeitig eine andere Gesellschaft B, die Verluste macht (z.B. -100), dann muss diese zwar keine Steuern zahlen, aber sie kriegt eben auch nichts erstattet, da Verluste in den meisten Steuersystemen in der Regel nur vorgetragen werden können. Das heißt, nur für den Fall, dass die Verlustgesellschaft irgendwann in der Zukunft mal Gewinne macht, hast du überhaupt eine Steuererstattung (weil dann die Verluste von den Gewinnen abgezogen werden und deshalb weniger versteuert werden muss). Du hast also bei beiden Gesellschaften A und B zusammen einen Gewinn von 0 = 100 - 100, aber du hast eine Steuerlast von 30 = 30 - 0. Du zahlst also Steuern auf einen Gewinn, der praktisch nicht vorhanden ist. Wenn du jetzt beide Gesellschaften fusionierst zu einer, dann hat diese Gesellschaft einen Gewinn von 0 und zahlt keine Steuern. Der Vorteil beträgt also genau 30 an gesparter Steuerbelastung (= Steuersatz mal Verlust, falls Verlust kleiner/gleich Gewinn).
[Anmerkung: In der Praxis ist dieser Effekt den meisten Staaten klar, weshalb sie Gegenmaßnahmen ergriffen haben. So gehen in Deutschland zumindest alte Verluste ("Verlustvorträge) bei einem Merger in der Regel unter.]
- "Purchase Mergers"
Aus dem Zusammenhang gerissen schwer zu beurteilen, was mit Purchase Merger gemeint ist und womit er verglichen werden soll. Soll wohl Merger durch Asset Deal bzw. Einzelrechtsnachfolge heißen (also einzelner Kauf aller Vermögensgegenstände und Schulden anstatt Kauf der ganzen Gesellschaft).
Also, Schritt für Schritt:
Du hast eine Gesellschaft A, die gekauft werden soll. In dieser Gesellschaft befindet sich genau ein Gegenstand. Dieser Gegenstand hat einen Buchwert von 100, aber einen Markt-/Verkehrswert von 150. Die Restnutzungsdauer des Gegenstands beträgt 5 Jahre. Die jährliche Abschreibung (engl. "depreciation") dementsprechend 100/5 = 20.
Eine zweite Gesellschaft B möchte diese Gesellschaft zum Marktwert von 150 kaufen. Sie hat die Wahl zwischen einem Share Deal (= Kauf der Beteiligung) oder einem Asset Deal (=Kauf des Gegenstands aus der Gesellschaft heraus).
Kauft sie die Beteiligung, dann aktiviert sie diese in ihrer eigenen Bilanz mit 150 (Anschaffungskostenprinzip, deshalb ist deine "Zuschreibung" erfolgsneutral). Da Beteiligungen nicht planmäßig abgeschrieben werden können, bleiben die 150 so lange in der Bilanz, bis die Beteiligung wieder rausgeht (Veräußert wird, liquidiert wird, ...). Der jährliche Steuereffekt auf Ebene von Gesellschaft B ist 0. Gleichzeitig hat Gesellschaft A aber noch den Gegenstand und schreibt ihn mit jährlich 20 (s.o.) ab. Der Gesamtsteuereffekt ist -20 * 0,3 = -6 (d.h. eine Steuerersparnis von 6).
Kauft Gesellschaft B den Gegenstand, dann aktiviert sie entsprechend den Gegenstand mit 150. Den Gegenstand kann sie abschreiben mit 150/5 = 30. A hat den Gegenstand nicht mehr und kann nichts abschreiben. Der Gesamtsteuereffekt pro Jahr ist -30 * 0,3 = -9 und damit hast du eine Steuersparnis relativ zur normalen Abschreibung von 3 pro Jahr, was über 5 Jahre 3 * 5 = 15 ergibt.
Deine "Zuschreibung" bei Anschaffung führt also zu höheren Abschreibungen. Natürlich kommen die nicht aus dem nichts: Die Steuerersparnis durch höhere Abschreibungen hat der Käufer, der Veräußerer muss den korrespondierenden Veräußerungsgewinn verstreuern: (150 - 100) * 0,3 = 15. (fällt dir was auf... ;) )
Allet klar?
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