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Externes Rechnungswesen HILFE

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easy

Externes Rechnungswesen HILFE

Hallo Leute,
ich bereite mich gerade auf eine Klausur vor und verstehe die Lösung zu dieser Aufgabe nicht. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Für den Ausbau der Gemeindestraße L 123, die damit auch von schweren Lkw befahren werden kann, leistete die Info AG einen Zuschuss in Höhe von 800.000?, den sie über ein Darlehen finanzierte; die Befahrbarkeit mit schweren Lkw wird auf 10 Jahre geschätzt. Die Ausgabe erfolgt in t1.
Wie ist der Geschäftsvorfall hanndelsbilanziell zu erfassen?
Buchungssätze + Erläuterung

LÖSUNG:
Da weder ein Vermögensgegenstand noch ein Rechnungsabgrenzungsposten vorliegt, ist keine Aktivierung der Ausgaben möglich.
-> Vollständigkeitsprinzip (§ 246 Abs. 1 S.1 HGB); Realisations- und Periodisierungsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4,5 HGB)
=> Sofortige Aufwandsverrechnung in 1. Periode:
t1: Bank / Verbindlichkeit 800.000
Aufwand / Bank 800.000

t10: Verbindlichkeit /Bank 800.000

Meine Fragen hierzu:

  • Wieso wird das als Aufwand verbucht?
    Aufwendungen sind doch Minderungen des Reinvermögens, wenn diese ihre Ursache in der Tätigkeit des Unternehmens haben. In meinen Augen ist der Ausbau der Gemeindestraße keine geschäftliche Tätigkeit.

  • Wieso wird der Betrag von 800.000? in Periode 10 nochmals verbucht?
    Zahlt die AG hier dann nicht den doppelten Betrag, da er schon in Periode 1 als Aufwand verbucht wurde und von der Bank abgezogen wurde?

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!!! LG

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FU Berlin WiWi

Re: Externes Rechnungswesen HILFE

HalloHallo, du scheinst wichtige Zusammenhänge noch nicht verstanden zu haben. Würd dir empfehlen, Döring + Buchholz Kapitel 3 - 6 mal komplett durchzuarbeiten.

Meine Erklärung wäre folgende (kann sein, dass sie auch nicht ganz korrekt ist, bin auch erst im 1. Semester):

In t1 wird eine Verbindlichkeit aufgenommen. Verbindlichkeit ist ein Passivkonto! Der Bank fließen somit 800.000 zu, die auch gleich verwendet werden (Aufwand = Erfolgskonto). Man erhält nicht etwas, was gleich viel wert ist. Es ist also kein Aktivtausch. Die Minderung des betrieblichen Reinvermögens ist erfolgswirksam, also ein Aufwand.

Erst in t10 wird die Verbindlichkeit dann beglichen. Die Firma hat dann keine Verbindlichkeiten mehr, aber 800.000 weniger auf dem Bankkonto. Normalerweise müsste auch Zinsen gezahlt werden. Die würde man dann pro Jahr als Zinsaufwand buchen.

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