Externes Rechnungswesen HILFE
Hallo Leute,
ich bereite mich gerade auf eine Klausur vor und verstehe die Lösung zu dieser Aufgabe nicht. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Für den Ausbau der Gemeindestraße L 123, die damit auch von schweren Lkw befahren werden kann, leistete die Info AG einen Zuschuss in Höhe von 800.000?, den sie über ein Darlehen finanzierte; die Befahrbarkeit mit schweren Lkw wird auf 10 Jahre geschätzt. Die Ausgabe erfolgt in t1.
Wie ist der Geschäftsvorfall hanndelsbilanziell zu erfassen?
Buchungssätze + Erläuterung
LÖSUNG:
Da weder ein Vermögensgegenstand noch ein Rechnungsabgrenzungsposten vorliegt, ist keine Aktivierung der Ausgaben möglich.
-> Vollständigkeitsprinzip (§ 246 Abs. 1 S.1 HGB); Realisations- und Periodisierungsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4,5 HGB)
=> Sofortige Aufwandsverrechnung in 1. Periode:
t1: Bank / Verbindlichkeit 800.000
Aufwand / Bank 800.000
t10: Verbindlichkeit /Bank 800.000
Meine Fragen hierzu:
-
Wieso wird das als Aufwand verbucht?
Aufwendungen sind doch Minderungen des Reinvermögens, wenn diese ihre Ursache in der Tätigkeit des Unternehmens haben. In meinen Augen ist der Ausbau der Gemeindestraße keine geschäftliche Tätigkeit. - Wieso wird der Betrag von 800.000? in Periode 10 nochmals verbucht?
Zahlt die AG hier dann nicht den doppelten Betrag, da er schon in Periode 1 als Aufwand verbucht wurde und von der Bank abgezogen wurde?
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!!! LG
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