Rechnungen buchen Leistung Vorjahr, Rechnungsdatum laufendes Jahr
Liebe Wiwis,
ich bin vor kurzem nach dem Studium in einer Steuerkanzlei als Assistentin eingestiegen und habe dazu eine Frage.
Das Wirtschaftsjahr endet regulär zum 31.12.
nun kommt im Februar des Folgejahres eine Rechnung für Dezember des letzten Jahres. Mein Chef sag nun, da ich zum 31.12 nichts von der Rechnung wusste, buche ich diese als sonstige Rückstellung ein.
Allerdings Frage ich mich wieso ?.Wenn zwischen der Abschlusserstellung und des Abschlussstichtags noch Geschäftsvorfall für das alte Jahr bekannt geworden ist, dann muss der doch auch berücksichtigt werden. Natürlich kann der Geschäftsvorfall auch mit einer Rückstellung berücksichtigt werden, jedoch kann ich durch Vorlage der Rechnung mit hinreichender Sicherheit sagen, in welcher Höhe, der Grund und die Fälligkeit der "Rückstellung" liegt. Also müsste zur Abschlusserstellung doch eigentlich dann auch eine sonstige Verbindlichkeit in das alte Jahr gebucht werden.
Die Vorsteuer doch dann auch im alten Jahr abgegrenzt werden (Konto 1548 SKR03)??
Das mit der Rückstellung finde ich sehr komisch aber habe natürlich auch kaum Berufserfahrung um das zu werten..wie seht ihr das? Kennt jemand dieses Verfahren ?
antworten