Rückstellung nach EStG §5 (4b)
Liebe BWL-Freunde,
nehmen wir als Beispiel an, wir stellen eine Maschine zur Selbstnutzung her.
Die Materialeinzelkosten (z.B. Kauf von RHB) müssen als HK aktiviert werden.
Zum 31.12.XX haben wir keine Rechnung vom Verkäufer bekommen, sodass wir handelsrechtlich eine Rückstellung bilden müssen (Aufwand an RSt.)
Wie sieht das Ganze steuerrechtlich aus?
EStG §5 (4b) besagt "Rückstellungen für Aufwendungen, die in künftigen Wirtschaftsjahren als Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts zu aktivieren sind, dürfen nicht gebildet werden."
Also wir dürfen hier keine Rückstellung bilden? Wie verbuchen wir den Aufwand? Aufwand an Bank, wobei der genaue Betrag ist unklar?
Danke!
antworten