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Frage Hinzurechnungsbesteuerung

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WiWi Gast

Frage Hinzurechnungsbesteuerung

Hallo,

ich habe mir zur Übungszwecken selber eine Aufgabe "gebaut" und wollte euch mal fragen, ob ich alles richtig verstanden und auch beantwortet habe.

A GmbH hat eine 100 % Beteiligung in die B Ltd im Drittland und die gleiche Beteiligung in einem EU Staat . B Ltd hat jedes Mal passives Einkommen von 200,000 Euro und 600,000 Euro Einkommen durch eine aktive Vetriebstätigkeit, wofür sie eine Gescäftsräume hat und 30 Angestellte hat. Ihr Deutsches zu versteuenders Einkommen berägt 680,000 Euro.
Berechne in beiden Fällen die Steuer last:

passives Einkommen   200,000.00 ? 
./. Ausländische Steuern     46,000.00 ? 
=Hinzurechnungsbetrag    154,000.00 ? 

Drittland:
Deutsches Einkommen 680,000.00 ?
zu versteuerndes Einkommen Summe 834,000.00 ?
KST(15%) 125,100.00 ?
GewSt 116,468.10 ?
Summe Steuerbelastung 241,568.100 ?

EU:

Deutsches Einkommen 680,000.00 ?
zu versteuerndes Einkommen Summe 680,000.00 ?
KST(15%) 102,000.00 ?
GewSt 94,962.00 ?
Summe Steuerbelastung 196,962.000 ?

Differenz 44,606.100 ?
Differenz in % 18.47%

Vielen Dank für die Hilfe"
PS. ergibt die Aufgabe auch Sinn?

antworten
WiWi Gast

Re: Frage Hinzurechnungsbesteuerung

Zuerst einmal ist ja fraglich, warum die ausländische Steuer abgezogen werden sollte, wenn du die viel günstigere Steueranrechnung beantragen kannst.

Dann rechnet man bei der Berechnung der Steuerbelastung eigentlich die ausländische Steuer mit ein, um ein Bild der Gesamtsteuerbelastung zu geben. Da du hier in beide Fällen die gleiche ausländische Steuer hast, macht das allerdings keinen Unterschied (außer für die Angabe der prozentualen Differenz!).

"PS. ergibt die Aufgabe auch Sinn?"
Das kommt darauf an, was du damit bezwecken willst.
Deine "Aufgabe" hat allerdings noch ein paar Schönheitsfehler:
-es fehlt eine Aufgabenstellung
-du hast die Angabe des ausländischen Steuersatzes sowie des Gewerbesteuerhebesatzes vergessen
-die überausführliche Beschreibung der Aktivitätsvoraussetzungen ist nicht sinnvoll, wenn du lapidar "passives Einkommen" dagegen setzt
-streng genommen reicht die Angabe "EU-Staat" nicht aus, da du auch dann wirtschaftliche Gründe brauchst

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