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Unternehmensübernahmen Rechte/Pflichten

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WiWi Gast

Unternehmensübernahmen Rechte/Pflichten

Hi,
da wir uns hier in einem Fachforum befinden:
Angenommen der Fall Unternehmen A übernimmt Unternehmen B (welches Teil des Konzerns C ist) und Geschäftspartner G hat eine Forderung gegen Unternehmen B. Kann Unternehmen A sich herausreden und sagen, es sei für die Geschäfte des B nicht verantwortlich, sondern man müsse sich an C wenden?

Grüße

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WiWi Gast

Re: Unternehmensübernahmen Rechte/Pflichten

Ist das dein Ernst?

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WiWi Gast

Re: Unternehmensübernahmen Rechte/Pflichten

made my day

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WiWi Gast

Re: Unternehmensübernahmen Rechte/Pflichten

Natürlich ist das mein Ernst, sonst würde ich nicht fragen.

Lounge Gast schrieb:

Ist das dein Ernst?

antworten
WiWi Gast

Re: Unternehmensübernahmen Rechte/Pflichten

Grundsätzlich hängt die Übernahme von Rechten und Pflichten bei M&A-Transaktionen von der Ausgesaltung des jeweiligen Deals ab. Stichpunkte sind hier zum Beispiel Asset- und Share-Deal oder Übernahmegarantien.

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WiWi Gast

Re: Unternehmensübernahmen Rechte/Pflichten

Ok. Da es hier doch noch zu einer qualifizierten Antwort gekommen ist. Der Fall nochmal konkreter:

Ich (G) habe mit dem Unternehmen B einen Kaufvertrag gehabt. Die Sache des Kaufvertrages ist nun mangelhaft. Zwischenzeitlich ist das Unternehmen B von dem Unternehmen A übernommen worden. Ich (G) erhebe nun Ansprüche gegen das Unternehmen A. Wohlbemerkt hat sich bei der Übernahme nichts am Unternehmen geändert als der Name und die GEschäftsführung. Sowohl Personal als auch Räumlichkeiten sind identisch (wovon ich mir nicht sicher bin, ob dies eine Rolle spielt). Das Unternehmen A hat mir jetzt als Antwort gegeben, dass es nicht Vertragspartner gewesen ist (wohl aber ausschließlich Produkte des Konzernes C vertreibt, wessen Markenname auch auf den Firmenpapieren steht) und deswegen nicht für die Mängel einstehen kann/will. Verantwortlich sei der Konzern C, der nach wie vor besteht, jedoch in der gesamten Region von A übernommen wurde.

Ich bin nicht sicher, ob dieser Sachverhalt von der Seite her so banal wirkt, dass Leute hier "made my day" u.ä. schreiben. Als Betroffener frage ich mich allerdings, ob das übernehmende Unternehmen sich so einfach aus der Affäre ziehen kann?

Lounge Gast schrieb:

Grundsätzlich hängt die Übernahme von Rechten und Pflichten
bei M&A-Transaktionen von der Ausgesaltung des jeweiligen
Deals ab. Stichpunkte sind hier zum Beispiel Asset- und
Share-Deal oder Übernahmegarantien.

antworten
WiWi Gast

Re: Unternehmensübernahmen Rechte/Pflichten

Dieses Forum beschäftigt sich mit dem Thema Berufseinstieg. Nicht mit Wirtschaftsrecht. Ich glaube da kann dir dein Übungsleiter eher weiterhelfen...

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WiWi Gast

Re: Unternehmensübernahmen Rechte/Pflichten

Bei dieser Fragestellung würde ich mich an einen Anwalt wenden.
Hier wirst Du darauf keine richtige Antwort bekommen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg!

Lounge Gast schrieb:

Ok. Da es hier doch noch zu einer qualifizierten Antwort
gekommen ist. Der Fall nochmal konkreter:

Ich (G) habe mit dem Unternehmen B einen Kaufvertrag gehabt.
Die Sache des Kaufvertrages ist nun mangelhaft.
Zwischenzeitlich ist das Unternehmen B von dem Unternehmen A
übernommen worden. Ich (G) erhebe nun Ansprüche gegen das
Unternehmen A. Wohlbemerkt hat sich bei der Übernahme nichts
am Unternehmen geändert als der Name und die
GEschäftsführung. Sowohl Personal als auch Räumlichkeiten
sind identisch (wovon ich mir nicht sicher bin, ob dies eine
Rolle spielt). Das Unternehmen A hat mir jetzt als Antwort
gegeben, dass es nicht Vertragspartner gewesen ist (wohl aber
ausschließlich Produkte des Konzernes C vertreibt, wessen
Markenname auch auf den Firmenpapieren steht) und deswegen
nicht für die Mängel einstehen kann/will. Verantwortlich sei
der Konzern C, der nach wie vor besteht, jedoch in der
gesamten Region von A übernommen wurde.

Ich bin nicht sicher, ob dieser Sachverhalt von der Seite her
so banal wirkt, dass Leute hier "made my day" u.ä.
schreiben. Als Betroffener frage ich mich allerdings, ob das
übernehmende Unternehmen sich so einfach aus der Affäre
ziehen kann?

Lounge Gast schrieb:

Grundsätzlich hängt die Übernahme von Rechten und
Pflichten
bei M&A-Transaktionen von der Ausgesaltung des
jeweiligen
Deals ab. Stichpunkte sind hier zum Beispiel Asset- und
Share-Deal oder Übernahmegarantien.

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WiWi Gast

Re: Unternehmensübernahmen Rechte/Pflichten

Wende dich doch einfach mal an Konzern C? ;)

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