Ok. Da es hier doch noch zu einer qualifizierten Antwort gekommen ist. Der Fall nochmal konkreter:
Ich (G) habe mit dem Unternehmen B einen Kaufvertrag gehabt. Die Sache des Kaufvertrages ist nun mangelhaft. Zwischenzeitlich ist das Unternehmen B von dem Unternehmen A übernommen worden. Ich (G) erhebe nun Ansprüche gegen das Unternehmen A. Wohlbemerkt hat sich bei der Übernahme nichts am Unternehmen geändert als der Name und die GEschäftsführung. Sowohl Personal als auch Räumlichkeiten sind identisch (wovon ich mir nicht sicher bin, ob dies eine Rolle spielt). Das Unternehmen A hat mir jetzt als Antwort gegeben, dass es nicht Vertragspartner gewesen ist (wohl aber ausschließlich Produkte des Konzernes C vertreibt, wessen Markenname auch auf den Firmenpapieren steht) und deswegen nicht für die Mängel einstehen kann/will. Verantwortlich sei der Konzern C, der nach wie vor besteht, jedoch in der gesamten Region von A übernommen wurde.
Ich bin nicht sicher, ob dieser Sachverhalt von der Seite her so banal wirkt, dass Leute hier "made my day" u.ä. schreiben. Als Betroffener frage ich mich allerdings, ob das übernehmende Unternehmen sich so einfach aus der Affäre ziehen kann?
Lounge Gast schrieb:
Grundsätzlich hängt die Übernahme von Rechten und Pflichten
bei M&A-Transaktionen von der Ausgesaltung des jeweiligen
Deals ab. Stichpunkte sind hier zum Beispiel Asset- und
Share-Deal oder Übernahmegarantien.
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