WiWi Gast schrieb am 28.12.2020:
In dieser Diskussion werden die wildesten Annahmen um sich geworfen.
Um mal eine Aussage aufzugreifen: Auch wenn man mehr als 6 Monate außerhalb Deutschlands an der Ägäis verweilt, „entkommt“ man nicht automatisch den deutschen Steuerbehörden. Denn neben dem gewöhnlichen Aufenthalt gibt es noch bekanntlich den Wohnsitz. Es reicht aus, wenn man eine Wohnung auf deinen Namen laufen lässt oder jederzeit Zugriff auf eine Wohnung hat, dass man unter die unbeschränkte Steuerpflicht in D fällt. Es werden auch keine doppelten Steuern bezahlt werden müssen (von ganz wenigen Ausnahmefällen mal abgesehen).
Stimme Dir vollkommen zu, hier wird arg viel phantasievoll herumfabuliert. Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthaltsort sind zusammen gewichtige Punkte, die nicht „mal eben“ ermöglichen, dass man in einem anderen Staat steuerpflichtig wird.
Home Office (jenseits der „Norm“) aus dem EU-/Ausland werden Arbeitgeber zumeist deswegen ablehnen, weil sie keinen Bock drauf haben sich damit zu befassen ... und weil auch die meisten jüngeren Deutschen sich schlicht mit dem Spruch „das ist verboten“ oder „das geht wegen der Versicherung nicht“ abwimmeln lassen.
Nur mal so nebenbei an die übrigen Schreiber hier ... BWLer werden dafür bezahlt Lösungen zu finden ... wer endlos Probleme finden will, der soll Jura studieren.
Zum Beginner dieses Themas: Da Du hier im Forum fragst und nicht direkt bei HR, kann man davon ausgehen, dass Du Deine Personalabteilung dem Thema gegenüber eher abgeneigt einschätzt, aus welchen Gründen auch immer. Offiziell nach „Erlaubnis“ zu fragen, ist rational betrachtet vor dem Hintergrund Deiner Idee also nicht sinnvoll. Zudem steckt die Annahme dahinter, dass man Dir wie einem Kind erst etwas erlauben muss. Ansichtssache. Ein plausibler Weg wäre es in Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, etc. zu schauen, ob Deine Idee verboten ist. Ist das nicht der Fall, dann ist der Rest der Story eine Frage dessen mit welchen Entscheidungen Du Dich wohlfühlst, 100%ige Sicherheit hättest Du auch mit einem Go von HR nicht.
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