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Arbeitslosengeld II - Expertise vom Sachverständigenrat

In seinem 150-seitigen Sondergutachten, welches das Bundeswirtschaftsministerium im April in Auftrag gegeben hatte, schlägt der SVR mehrere Elemente zu einer umfassenden Anpassung der bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten vor.

Gutachten Sachverstaendigenrat

Expertise des Sachverständigenrates zum Arbeitslosengeld II
Berlin, 12.09.2006 (bmwi) - Der Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Prof. Dr. Rürup hat kürzlich dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, in Anwesenheit seines Kabinettskollegen dem Bundesminister für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering, die Expertise »Arbeitslosengeld II reformieren: Ein zielgerichtetes Kombilohnmodell« übergeben.

In seinem 150seitigen Sondergutachten, welches das Bundeswirtschaftsministerium im April in Auftrag gegeben hatte, entwickelt der SVR kein neues Kombilohnmodell, sondern schlägt mehrere Elemente zu einer umfassenden Anpassung der bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten im Rahmen der Grundsicherung vor. Die Einführung einer Geringfügigkeitsschwelle beim Hinzuverdienst wird verbunden mit einer Regelsatzsenkung zusammen mit großzügigeren Hinzuverdienstmöglichkeiten sowie der Ausweitung des zweiten Arbeitsmarktes. Den Arbeitslosengeld II-Empfängern soll eine Arbeitsgelegenheit angeboten werden. Wenn sie diese ausschlagen, soll ihnen das Arbeitslosengeld II um 30 % gekürzt werden. Damit will der Sachverständigenrat die Leistungen der Grundsicherung enger mit Arbeitsbereitschaft verknüpfen. Zusätzlich sollen die Minijobs eingeschränkt werden.

Der Sachverständigenrat legt Wert darauf, dass das Kombilohnmodell allein wirksam und finanzierbar sein wird, wenn die einzelnen Elemente zusammen umgesetzt werden. Er betont insbesondere auch, dass die Vermittlung und Aktivierung der Arbeitslosen Vorrang vor neuen Einzelmaßnahmen haben müsse. Die Expertise bietet zudem eine sehr hilfreiche, ausführliche Analyse des deutschen Niedriglohnsektors und der nationalen und internationalen Erfahrungen mit Kombilöhnen. Im Kontext der Flankierung von Kombilöhnen erteilte der SVR staatlichen Mindestlöhnen eine klare Absage. Bundeswirtschaftsminister Glos dankte den Wissenschaftlern für Ihre Arbeit und kündigte an, Ergebnisse des Gutachtens in der Arbeitsgruppe zum Niedriglohnbereich diskutieren zu lassen. Das Gutachten biete auf jeden Fall eine wichtige und anregende Diskussionsgrundlage für die nun anstehenden Reformüberlegungen im Bereich der Geringverdiener.

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