Lounge Gast schrieb:
Hey,
ich beginne demnächst einen Job als Consultant und habe die
Möglichkeit zwischen einer Cash-Allowance oder einem
Dienstwagen der unteren Mittelklasse.
Generell lohnt sich der Dienstwagen für mich, allerdings ist
Wenn du schon weißt, dass sich der Dienstwagen lohnt, dann ist deine Frage doch bereits beantwortet. Denn ohne den geldwerten Vorteil betrachtet zu haben, hättest du ja nicht bewerten können, ob es sich für dich lohnt oder nicht.
das Büro über 500 km von meinem privaten Standort entfernt.
Insgesamt werde ich zwischen 70-100% meiner Arbeitszeit beim
Kunden verbringen und den Arbeitsweg mittels Flugzeug
zurücklegen.
Wie sieht es mit den Kosten für den Fahrtweg mit Auto aus
bzw. was muss ich nachweisen um die 0,03 % nicht zu zahlen?
In den allerseltensten Fällen (wenn überhaupt) werde ich mit
dem Fahrzeug zum Büro fahren.
Hat da jemand von euch Erfahrung?
Viele Grüße
Die Optionen zur Berechnung des geldwerten Vorteils sind die folgenden:
1) Pauschalermittlung durch 1% Regelung (wie du bereits richtig erkannt hast). Die fällt auf den ersten Blick aus, denn allein der entfernungsabhängige Teil würde mit 500km x 0,03% (=15%) des Bruttolistenpreises monatlich zu Buche schlagen. Bei einem Wagen mit einem Listenpreis von 40.000 EUR wären das 6000 EUR jeden Monat :-)
2) Alternativ gibt es anscheinend auch eine 0,002%-Alternative bei der 1%-Reglung. Hier wird die Anzahl der tatsächlichen Fahrten zwischen Arbeit und Wohnung pro Monat x Anzahl Kilometer x 0,002% des Listenpreises zur Berechnung des geldwerten Vorteils verwendet. Wenn du also gar nicht mit dem Wagen von Arbeit ins Büro fährst, bleibt nur noch 1% des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil übrig.
Das könnte somit interessant für dich sein. Allerdings weiß ich nicht wie das abrechnungstechnisch funktioniert, denn die Lohnsteuer für den geldwerten Vorteil führt bereits dein AG ab. Letztendlich muss dein AG bei der Variante wissen, wieviele Fahrten zwischen Arbeit und Büro du tatsächlich durchführst, um den geldwerten Vorteil korrekt bemessen zu können. Das wäre tatsächlich eine Frage für den Steuerberater oder jemanden mit Ahnung in der Personalabrechnung.
3) Nachweis des tatsächlichen privaten Anteils durch Fahrtenbuch. Hierbei werden nach meinem Verständnis die gesamten Fahrzeugkosten aufgeteilt in private und dienstliche Nutzung. Die auf den privaten Teil der Nutzung entfallenden anteiligen Kosten sind als geldwerter Vorteil zu versteuern. Wenn du den Wagen dienstlich so gut wie gar nicht nutzt, dann entfallen somit fast alle Kosten auf die private Nutzung und das lohnt sich dann auch nicht wirklich.
Wenn du länger als 3 Monate (?) bei ein und demselben Kunden bist, wird dieser übrigens zu deiner neuen ersten Betriebsstätte. Die Angaben zum geldwerten Vorteil gelten dann analog für diese andere Betriebsstätte. Dürfte aber keine Relevanz haben, denn auch auf dem Weg zu deinen Kunden nutzt du ja anscheinend nicht den Wagen.
Ich würde übrigens auch einen Steuerberater fragen. Da du ja anscheinend so etwas wie eine Homeoffice-Regelung hast, könnte es ja sein, dass sogar dein heimisches Büro zu deiner ersten Betriebsstätte wird. Das müsste ggf. im Arbeitsvertrag definiert sein. In dem Falle kannst du natürlich auch nach 1%+0,03%-Regel versteuern :-)
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