Firmenwagen Eigenanteil
Hallo,
ich habe die Möglichkeit nach der Probezeit einen Dienstwagen zu erhalten. Ich bin prinzipiell frei, mir eine Auto zu konfigurieren. Daraufhin holt der Fuhrpark mir ein entsprechendes Angebot bei einem Leasinggeber, mir dem die Firma zusammenarbeitet. Zusätzlich zur Leasingrate muss noch die Vollkasko-Versicherung, die KFZ-Steuer und der Sprit über eine Tankkarte bezahlt werden.
Die Firma stellt mir ein gewisses Budget zur Verfügung, alles darüber zahle ich von meinem Bruttogehalt.
Beispiel:
Zur Verfügung gestelltes Budget: 230€ = 2760€ jährlich
Leasingrate: 250€ = 3000€ jährlich
Vollkasko-Versicherung: 700€ jährlich
KFZ-Steuer: 200€ jährlich
Sprit: 70€ monatlich = 840€ jährlich
Zusätzlich dazu muss noch der geldwerten Vorteil berücksichtigt werden. Da ich im Home-Office arbeite, entfällt die Besteuerung des Arbeitsweges, d.h. ich muss nur auf die 1% des Listenpreises des Fahrzeugs als geldwerten Vorteil Steuern zahlen.
Annahme: Listenpreis 30.000€ = 300€ geldwerten Vorteil.
Mein Eigenanteil beträgt 165€ monatlich und wird mir vom Bruttogehalt abgezogen.
Nun habe ich bei der Personalabteilung nachgefragt, ob ich in der Steuererklärung den Eigenanteil als Werbubgskosten angeben kann, sodass quasi der geldwerten Vorteil dadurch gemindert wird auf 135€. Dies wurde verneint und es wurde gesagt, dass die zwei Werte (Eigenanteil und geldwerten Vorteil) komplett unabhängig voneinander betrachtet werden.
In der Gehaltliste wird einmal der Eigenanteil abgezogen und gesondert der geldwerten Vorteil in Höhe von 300€ angegeben.
Jetzt habe ich ein wenig recherchiert und gelesen, dass seit 2017 jegliche Beteiligung am Firmenwagen den geldwerten Vorteil mindert bis auf max. 0€. Warum wurde dann die oben genannte Aussage vom Personal getätigt? Es ist schon ein Unterschied, ob ich 300€ geldwerten Vorteil habe oder 135€.
Wie lautet denn nun die Regelung?
Gruß
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