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FirmenwagenEigenanteil

Firmenwagen Eigenanteil

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Krosx5

Firmenwagen Eigenanteil

Hallo,

ich habe die Möglichkeit nach der Probezeit einen Dienstwagen zu erhalten. Ich bin prinzipiell frei, mir eine Auto zu konfigurieren. Daraufhin holt der Fuhrpark mir ein entsprechendes Angebot bei einem Leasinggeber, mir dem die Firma zusammenarbeitet. Zusätzlich zur Leasingrate muss noch die Vollkasko-Versicherung, die KFZ-Steuer und der Sprit über eine Tankkarte bezahlt werden.
Die Firma stellt mir ein gewisses Budget zur Verfügung, alles darüber zahle ich von meinem Bruttogehalt.

Beispiel:
Zur Verfügung gestelltes Budget: 230€ = 2760€ jährlich
Leasingrate: 250€ = 3000€ jährlich
Vollkasko-Versicherung: 700€ jährlich
KFZ-Steuer: 200€ jährlich
Sprit: 70€ monatlich = 840€ jährlich

Zusätzlich dazu muss noch der geldwerten Vorteil berücksichtigt werden. Da ich im Home-Office arbeite, entfällt die Besteuerung des Arbeitsweges, d.h. ich muss nur auf die 1% des Listenpreises des Fahrzeugs als geldwerten Vorteil Steuern zahlen.

Annahme: Listenpreis 30.000€ = 300€ geldwerten Vorteil.

Mein Eigenanteil beträgt 165€ monatlich und wird mir vom Bruttogehalt abgezogen.
Nun habe ich bei der Personalabteilung nachgefragt, ob ich in der Steuererklärung den Eigenanteil als Werbubgskosten angeben kann, sodass quasi der geldwerten Vorteil dadurch gemindert wird auf 135€. Dies wurde verneint und es wurde gesagt, dass die zwei Werte (Eigenanteil und geldwerten Vorteil) komplett unabhängig voneinander betrachtet werden.
In der Gehaltliste wird einmal der Eigenanteil abgezogen und gesondert der geldwerten Vorteil in Höhe von 300€ angegeben.

Jetzt habe ich ein wenig recherchiert und gelesen, dass seit 2017 jegliche Beteiligung am Firmenwagen den geldwerten Vorteil mindert bis auf max. 0€. Warum wurde dann die oben genannte Aussage vom Personal getätigt? Es ist schon ein Unterschied, ob ich 300€ geldwerten Vorteil habe oder 135€.

Wie lautet denn nun die Regelung?

Gruß

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WiWi Gast

Firmenwagen Eigenanteil

Krosx5 schrieb am 25.07.2019:

Hallo,

ich habe die Möglichkeit nach der Probezeit einen Dienstwagen zu erhalten. Ich bin prinzipiell frei, mir eine Auto zu konfigurieren. Daraufhin holt der Fuhrpark mir ein entsprechendes Angebot bei einem Leasinggeber, mir dem die Firma zusammenarbeitet. Zusätzlich zur Leasingrate muss noch die Vollkasko-Versicherung, die KFZ-Steuer und der Sprit über eine Tankkarte bezahlt werden.
Die Firma stellt mir ein gewisses Budget zur Verfügung, alles darüber zahle ich von meinem Bruttogehalt.

Beispiel:
Zur Verfügung gestelltes Budget: 230€ = 2760€ jährlich
Leasingrate: 250€ = 3000€ jährlich
Vollkasko-Versicherung: 700€ jährlich
KFZ-Steuer: 200€ jährlich
Sprit: 70€ monatlich = 840€ jährlich

Zusätzlich dazu muss noch der geldwerten Vorteil berücksichtigt werden. Da ich im Home-Office arbeite, entfällt die Besteuerung des Arbeitsweges, d.h. ich muss nur auf die 1% des Listenpreises des Fahrzeugs als geldwerten Vorteil Steuern zahlen.

Annahme: Listenpreis 30.000€ = 300€ geldwerten Vorteil.

Mein Eigenanteil beträgt 165€ monatlich und wird mir vom Bruttogehalt abgezogen.
Nun habe ich bei der Personalabteilung nachgefragt, ob ich in der Steuererklärung den Eigenanteil als Werbubgskosten angeben kann, sodass quasi der geldwerten Vorteil dadurch gemindert wird auf 135€. Dies wurde verneint und es wurde gesagt, dass die zwei Werte (Eigenanteil und geldwerten Vorteil) komplett unabhängig voneinander betrachtet werden.
In der Gehaltliste wird einmal der Eigenanteil abgezogen und gesondert der geldwerten Vorteil in Höhe von 300€ angegeben.

Jetzt habe ich ein wenig recherchiert und gelesen, dass seit 2017 jegliche Beteiligung am Firmenwagen den geldwerten Vorteil mindert bis auf max. 0€. Warum wurde dann die oben genannte Aussage vom Personal getätigt? Es ist schon ein Unterschied, ob ich 300€ geldwerten Vorteil habe oder 135€.

Wie lautet denn nun die Regelung?

Gruß

Ich arbeite im "Home Office".

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Krosx5

Firmenwagen Eigenanteil

WiWi Gast schrieb am 25.07.2019:

Krosx5 schrieb am 25.07.2019:

Hallo,

ich habe die Möglichkeit nach der Probezeit einen Dienstwagen zu erhalten. Ich bin prinzipiell frei, mir eine Auto zu konfigurieren. Daraufhin holt der Fuhrpark mir ein entsprechendes Angebot bei einem Leasinggeber, mir dem die Firma zusammenarbeitet. Zusätzlich zur Leasingrate muss noch die Vollkasko-Versicherung, die KFZ-Steuer und der Sprit über eine Tankkarte bezahlt werden.
Die Firma stellt mir ein gewisses Budget zur Verfügung, alles darüber zahle ich von meinem Bruttogehalt.

Beispiel:
Zur Verfügung gestelltes Budget: 230€ = 2760€ jährlich
Leasingrate: 250€ = 3000€ jährlich
Vollkasko-Versicherung: 700€ jährlich
KFZ-Steuer: 200€ jährlich
Sprit: 70€ monatlich = 840€ jährlich

Zusätzlich dazu muss noch der geldwerten Vorteil berücksichtigt werden. Da ich im Home-Office arbeite, entfällt die Besteuerung des Arbeitsweges, d.h. ich muss nur auf die 1% des Listenpreises des Fahrzeugs als geldwerten Vorteil Steuern zahlen.

Annahme: Listenpreis 30.000€ = 300€ geldwerten Vorteil.

Mein Eigenanteil beträgt 165€ monatlich und wird mir vom Bruttogehalt abgezogen.
Nun habe ich bei der Personalabteilung nachgefragt, ob ich in der Steuererklärung den Eigenanteil als Werbubgskosten angeben kann, sodass quasi der geldwerten Vorteil dadurch gemindert wird auf 135€. Dies wurde verneint und es wurde gesagt, dass die zwei Werte (Eigenanteil und geldwerten Vorteil) komplett unabhängig voneinander betrachtet werden.
In der Gehaltliste wird einmal der Eigenanteil abgezogen und gesondert der geldwerten Vorteil in Höhe von 300€ angegeben.

Jetzt habe ich ein wenig recherchiert und gelesen, dass seit 2017 jegliche Beteiligung am Firmenwagen den geldwerten Vorteil mindert bis auf max. 0€. Warum wurde dann die oben genannte Aussage vom Personal getätigt? Es ist schon ein Unterschied, ob ich 300€ geldwerten Vorteil habe oder 135€.

Wie lautet denn nun die Regelung?

Gruß

Ich arbeite im "Home Office".

Ich verrichte meine Arbeitsleistung im Home Office. Jetzt verständlicher?

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WiWi Gast

Firmenwagen Eigenanteil

Krosx5 schrieb am 25.07.2019:

Jetzt habe ich ein wenig recherchiert und gelesen, dass seit 2017 jegliche Beteiligung am Firmenwagen den geldwerten Vorteil mindert bis auf max. 0€. Warum wurde dann die oben genannte Aussage vom Personal getätigt? Es ist schon ein Unterschied, ob ich 300€ geldwerten Vorteil habe oder 135€.

Das wäre mir neu.
Ich muss ca. 300 Euro von Brutto für mein Auto dazu bezahlen und trotzdem 1% versteuern.

Mir wurde das von unserer Finanzabteilung so erklärt:
Rechtlich gesehen, sind Abzüge vom Brutto für eine Geldwerte Leistung eine Grauzone, die nicht klar geregelt ist. Im Grunde mindert man ja dadurch bereits seine Steuerlast, weil das Bruttogehalt niedriger ist worauf dann die 1% zusätzlich versteuert werden.
Würde die Selbstbeteiligung jetzt noch den Geldwerten Vorteil mindern, würde man den Staat ja doppelt um Steuern bringen.

Dieser Fall ist im Steuergesetz nicht klar geregelt, daher gibt es hier einen Ermessensspielraum Seitens des Finanzamtes. Mag sein, dass einige Finanzämter das akzeptieren, und andere nicht.

Hört sich jetzt blöd an, aber für einen Unterschied von 135 zu 300 Euro würde ich jetzt keinen Wirbel bei deinem AG machen. Das ist ja nur der zu versteuernde geldwerte Vorteil. Netto geht es da am Ende vielleicht um einen Unterschied von 50-80 Euro. Als AG würde ich mich da weigern weitere Nachforschungen anzustellen, weil das schlicht nicht lohnt.

Noch nen kleiner Tipp:
Personalabteilungen sind teilweise absolut unfähig was solche Belange angeht. Das ist schon komplexeres Steuerrecht, da haben die keinen Plan von und halten sich daher an die bisherige Handhabung. Im Zweifel schlucken und nicht als Querulant auffallen.

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WiWi Gast

Firmenwagen Eigenanteil

Krosx5 schrieb am 25.07.2019:

Ich arbeite im "Home Office".

Ich verrichte meine Arbeitsleistung im Home Office. Jetzt verständlicher?

Du hast es nicht verstanden. Ich wollte auf die Steueroptimierung hinaus.

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Krosx5

Firmenwagen Eigenanteil

Danke erst einmal für die ausführliche Antwort.

Ja, macht auch irgendwo Sinn, denn man würde so doppelt Steuern sparen quasi.

Diese Zahlen waren jetzt beispielhaft. Bei mir würde es da um ca. 120€ gehen, die man dadurch monatlich mehr oder eben weniger zur Verfügung.

Anbei falls es dich interessiert: in Google "Firmenwagen Eigenbeteiligung" eingeben und es kommt ein gleich ein Urteil aus dem Jahre 2017, der genau diese Minderung des geldwerten Vorteils als rechtens erklärt hat, da eine Person das Finanzamt angeklagt hat.

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WiWi Gast

Firmenwagen Eigenanteil

Krosx5 schrieb am 26.07.2019:

Danke erst einmal für die ausführliche Antwort.

Ja, macht auch irgendwo Sinn, denn man würde so doppelt Steuern sparen quasi.

Diese Zahlen waren jetzt beispielhaft. Bei mir würde es da um ca. 120€ gehen, die man dadurch monatlich mehr oder eben weniger zur Verfügung.

Anbei falls es dich interessiert: in Google "Firmenwagen Eigenbeteiligung" eingeben und es kommt ein gleich ein Urteil aus dem Jahre 2017, der genau diese Minderung des geldwerten Vorteils als rechtens erklärt hat, da eine Person das Finanzamt angeklagt hat.

Mag durchaus sein, dass man das einklagen kann.
Allerdings handelt es sich dabei dann um sog. "Richterrecht", was jeder individuell einklagen und begründen muss. Und Richter müssen sich nicht an andere Urteilssprüche halten (auch wenn sie das in der Praxis oft tun). Vorrausgesetzt, dass es seitdem keine Anpassung des Steuerrechts gab.

Unabhängig davon gibt das Finanzamt erstmal nichts auf irgendwelche Individualurteile. Daher du kannst es versuchen, wirst dann wahrscheinlich einen "freundlichen" Brief vom Finanzamt bekommen mit der Aufforderung zur zügigen Nachzahlung der Steuern bzw. dass man deine Rückforderung ablehnt. Dann müsstest du klagen und hoffen.
Ich gehe auch fest davon aus, dass dein Arbeitgeber das Spielchen nicht mitspielen wird und erstmal alles konform abführen wird (weniger Aufwand und weniger Risiko). Du musst dann selber versuchen, dir das wiederzuholen.

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Ceterum censeo

Firmenwagen Eigenanteil

Seufz. Meine Stimmung wechselte beim Lesen dieses Threads von Unglauben, über Unmut, bis hin zur Enttäuschung. Es ist zwar viel geschrieben worden, die relevanten steuerrechtlichen Kenntnisse vermisse ich jedoch.

Vorab: Veröffentlichte Urteile des BFH sind von der Finanzverwaltung umzusetzen, sofern keine Nichtanwendungserlass ergeht (im vorliegenden Fall nicht geschehen). Die deutschen Finanzämter setzten daher das BFH-Urteil zur Minderung des geldwerten Vorteils um. Es gibt hier auch keine rechtlichen "Grauzonen", kaum ein Thema ist so oft durchgekaut worden, wie die Dienstwagen-Regelungen.

Zum konkreten Fall: Dein geldwerter Vorteil beträgt erstmal 300 Euro (Beispiel).
Dieser wäre um ein Nutzungsentgelt deinerseits zu verringern. Dieses "Nutzungsentgelt" kann pauschal (z. B. 150 Euro im Monat), nach Kilometern (12 Cent pro km) oder durch Kostenübernahme bemessen werden. Voraussetzung wäre, du begleichst es aus deinem Netto(!)Lohn.
Da es bei dir zu einem Abzug vom Bruttolohn kommt, handelt es sich um einen Barlohnverzicht im Rahmen der Gehaltsumwandlung, was nicht (!) als Nutzungsentgelt gilt und daher auch deinen geldwerten Vorteil nicht verringert. Das ist aber auch nicht schlimm, da es ja deinen zu versteuernden Bruttolohn senkt (wie oben richtig ausgeführt).

Ich hoffe, es war einigermaßen verständlich.
Liebe Grüße

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