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1%-Regelung bei Geschäftswagen

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WiWi Gast

1%-Regelung bei Geschäftswagen

Kurze Frage an die Wissenden.
Rahmendaten:
Mitarbeiter in Einsatzwechseltätigkeit ohne regelm. Arbeitsstätte bekommt einen Geschäftswagen. Versteuerung erfolgt über 1%-Regelung.

Besonderheit: Der Mitarbeiter nutzt das Fahrzeug zu 100% nur für geschäftliche Fahrten.

Wenn der MA dies anahnd eines Fahrtenbuches nachweisen würde (gegenüber dem Finanzamt) kann er dann beim Lohnsteuerjahresausgleich die Kosten (1%-Regelung) geltend machen und die entrichteten Abgaben berechtigt zurückfordern?

Nehmen wir an der Mitarbeiter fuhr 30.000km im Jahr, davon 10% Privat, wie sieht es dann aus?

Entscheidend ist nicht die Abrechnung mit der Firma, sondern nur die Geltendmachung beim Finanzamt!!!

Danke

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WiWi Gast

Re: 1%-Regelung bei Geschäftswagen

Mein Lieblingsthema :-)

Lounge Gast schrieb:
(...)

Wenn der MA dies anahnd eines Fahrtenbuches nachweisen würde
(gegenüber dem Finanzamt) kann er dann beim
Lohnsteuerjahresausgleich die Kosten (1%-Regelung) geltend
machen und die entrichteten Abgaben berechtigt zurückfordern?

Ja, geht. Stell Dich aber auf Diskussionen mit Deinem Finanzamt ein. Und stell sicher, dass Du die Nummer stichhaltig nachweisen kannst...

Nehmen wir an der Mitarbeiter fuhr 30.000km im Jahr, davon
10% Privat, wie sieht es dann aus?

Da kommt drauf an. Du kannst entweder die Fahrtenbuch oder die 1% Methode wählen. In Deinem Beispiel wären 3.000 km zu versteuern, und zwar mit 0,3 EUR/km. Das heißt Du versteuerst 900 EUR als geldwerten Vorteil pro Jahr.

Das sollte Dich definitiv günstiger kommen als die 1% Regelung. Bei einem 20.000 Euro Golf wären das z.B. bereits 200 EUR im Monat, also 2.400 EUR geldwerter Vorteil im Jahr.

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WiWi Gast

Re: 1%-Regelung bei Geschäftswagen

Schon mal was von der Fahrtenbuchmethode gehört? Kannst du dir alles nachgoogeln!
Bei der Fahrtenbuchmethode musst du wirklich nur deinen privat genutzen Anteil versteuern. Liegt der bei Null, so entfällt dies.

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WiWi Gast

Re: 1%-Regelung bei Geschäftswagen

Vielen Dank für die Nachrichten. Die Unterschiede sind mir schon klar.
Mir geht es darum, wie ich das gegenüber dem Finanzamt klarmache. Die Firma macht pauschal 1%-Regelung. Also zahle ich unterm jahr erstmal die 1%.

Die Frage ist ja nur, wenn ich ein Fahrtenbuch führen sollte, eben weil ich so wenig privat fahre, reicht es dann, dies mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zusammen an das Finanzamt zu schicken und ich erhalte "die zuviel bezahlten Steuern für den Firmenwagen zurück oder nicht?

Beispiel:

2011: Firmenwagen BLP 30.000 Euro --> monatlich 300 Euro --> 3600 p.a. zusätzlich versteuern. (sagen wir bei einem Steuersatz von 25% wären das netto 900 Euro)
Nun bin ich privat (nachweislich anhand fahrtenbuch) nur 3000km gefahren. Wären 900 Euro zu versteuern, sprich 225 Euro netto.

Kriege ich nun die Differenz von 675 Euro (900-225) vom Finanzamt wieder wenn ich nachweislich nur 3000km privat gefahren bin oder nicht.

Das Entscheidende ist, dass die Firma IMMER die 1%-Regelung macht. Mich interessiert aber nur, ob ich dann eben das zuviel bezahlte zurückbekomme oder nicht!!!

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WiWi Gast

Re: 1%-Regelung bei Geschäftswagen

Wird schwierig...was ist denn das für eine Firma?

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WiWi Gast

Re: 1%-Regelung bei Geschäftswagen

Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
Urteil vom 06.10.11 VI R 56/10

Mit Urteil vom 6. Oktober 2011 VI R 56/10 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die 1 %-Regelung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG) nicht anwendbar ist, wenn der Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrzeug lediglich für betriebliche Zwecke sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt.

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, führt dies nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu einem steuerbaren Nutzungsvorteil des Arbeitnehmers der als Arbeitslohn zu erfassen ist. Der Vorteil ist entweder anhand des Fahrtenbuchs oder, wenn ein Fahrtenbuch nicht geführt wird, nach der 1 %-Regelung zu bewerten. Im Streitfall standen dem Kläger, der in einem Autohaus als Verkäufer beschäftigt ist, Firmenwagen für Probe- und Vorführfahrten zur Verfügung. Darüber hinaus durfte er diese Wagen auch für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen. Ein Fahrtenbuch führte der Kläger nicht. Das Finanzamt ging deshalb davon aus, dass die 1 %-Regelung anzuwenden sei. Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg.

Auf die Revision des Klägers hat der BFH nun die Vorentscheidung aufgehoben und die Sache zur ander¬weitigen Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht (FG) zurückverwiesen. Die Nutzung eines Fahrzeugs für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist, so der BFH, keine private Nutzung, denn der Gesetzgeber hat diese Fahrten in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG und § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG der Erwerbssphäre zugeordnet. Das FG muss nun noch prüfen, ob die Fahrzeuge dem Kläger darüber hinaus auch zu privaten Zwecken überlassen waren.

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micika88

Re: 1%-Regelung bei Geschäftswagen

hallo.

ich habe da mal eine frage. am 15.1. haben wir (3 Azubis 22-24jahre) schulung in offenburg (ca.160km). bekommen wir ein geschäftswagen? steht das irgendwo? bitte um schnelle antwort...

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WiWi Gast

Re: 1%-Regelung bei Geschäftswagen

ja, ihr kriegt einen A8 oder mit etwas Glück einen BMW 7er !!

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Ein KPMGler

Re: 1%-Regelung bei Geschäftswagen

Wie, um alles in der Welt, soll das irgendjemand in diesem Forum beantworten?!?
Warum, Grundgütiger, ist sowas etwas, dass man in einem Forum fragt, noch dazu "steht das irgendwo"?!?
Glaubst Du echt, dass es ein Gesetz oder sonstwas gibt, in dem steht "wenn 3 Azubis (22-24 Jahre) 160km nach Offenbach fahren, ist es nicht Sache der Firma oder der Azubis, ein beliebiges, angemessenes Transportmittel zu wählen, sondern sie müssen mit Auto xy ausgestattet werden. Verstöße sind mit Bußgeldern bis zu 12031240321EUR zu ahnden"

Ich fürchte um Deutschland...

micika88 schrieb:

hallo.

ich habe da mal eine frage. am 15.1. haben wir (3 Azubis
22-24jahre) schulung in offenburg (ca.160km). bekommen wir
ein geschäftswagen? steht das irgendwo? bitte um schnelle
antwort...

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WiWi Gast

Re: 1%-Regelung bei Geschäftswagen

Sehr gute Frage!

Euer Dienstwagen schafft die Strecke bis Offenburg in ca. 1 h, fährt dabei 220 km/h und hat 8700 PS. Die Karre heißt DB 101, besser bekannt als InterCity.....

Meine Tochter ist 11 und hat gefragt, warum ich so lache. Nachdem Sie die Frage nach dem Geschäftswagen gesehen hat, kam die Antwort mit der Bahn......von Ihr. Die Details habe ich dann noch hinzugefügt ;)

Ich weiß nicht, ob ich mir nun um den Geisteszustand des Fragestellers Gedanken machen soll, oder meine Tochter schonmal in Harvard anmelde......

micika88 schrieb:

hallo.

ich habe da mal eine frage. am 15.1. haben wir (3 Azubis
22-24jahre) schulung in offenburg (ca.160km). bekommen wir
ein geschäftswagen? steht das irgendwo? bitte um schnelle
antwort...

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Big4/MBB

Re: 1%-Regelung bei Geschäftswagen

Ihr Könige, gäbe es eine Goldene Himbeere für Forumeinträge, hättet ihr sie sicher.
(schaut bitte auf Wikipedia, falls ihr nicht wisst wofür sie normalerweise verliehen wird)

Wenn Ihr keinen Audi S8 bekommt mit Playstation 3 in den Rücksitzen, für die nicht-fahrenden von euch drei, dann würde ich mir überlegen vielleicht das ausbildende Unternhemen zu wechseln.

Der KPMGler's "Zitat" des Azubigeseztes -> made my day.

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