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FirmenwagenGehaltsumwandlung

Mehrwertsteuer bei Gehaltsumwandlung?

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WiWi Gast

Mehrwertsteuer bei Gehaltsumwandlung?

Hallo zusammen,

ich fahre einen vom AG geleasten Firmenwagen gegen Gehaltsumwandlung, den ich als geldwerten Vorteil versteuere. Am Ende eines jeden Jahres macht der AG eine Ist-Kosten-Abrechnung und fordert von mir einen Betrag nach oder gibt mir etwas zurück. Von meinem vorigen AG kannte ich es genau so.

Dieser AG jetzt jetzt sagt, das Finanzamt hätte ihm vorgeschrieben, bei der Ist-Kosten-Abrechnung die Mehrwertsteuer draufzurechnen, also beim Kalkulieren der Kosten auf Raten und Benzin etc. 19% draufzurechnen, an mich weiterzugeben UND dem Finanzamt abzuführen - Grund ist, weil es dann keine pauschale Gehaltsumwandlung mehr ist, sondern eine Kostenweitergabe an den AN.

Ich kann dies nicht verstehen, da ich kein Endverbraucher bin und das Auto trotzdem Betriebsausgabe des AG ist - und weil der vorige AG dies in keiner Weise und bei keinem Auto so praktiziert hat.

Kennt jemand diese Konstellation und kann Licht ins Dunkel bringen?

Viele Grüße und danke!

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Ceterum censeo

Mehrwertsteuer bei Gehaltsumwandlung?

Lieber TE,
ich mag den Sachverhalt ggf. nicht vollständig und korrekt verstanden haben, aber die Vorgehensweise deines AG erscheint mir auf den ersten Blick stimmig.

Du nutzt gegen Entgelt (Gehaltsverzicht) den PKW deines AG. Diese Leistung ist steuerbar und steuerpflichtig, der Leistungsort im Inland gelegen. Dein Arbeitgeber zieht sich selbstverständlich die Vorsteuer ab und muss natürlich entsprechend den Ausgangsumsatz auch der Umsatzsteuer unterwerfen; eine Steuerbefreiung für diesen Ausgangsumsatz wäre weder systemgerecht, noch konnte ich gewichtige Gründe zur Rechtfertigung einer Systemdurchbrechung entdecken; selbstverständlich bist eben du der "Endverbraucher" des genannten PKW. Ich kann daher hier keinen groben Rechtsanwendungsfehler durch deinen AG entdecken.

Auch der Fall der unentgeltlichen Überlassung eines Firmenwagens führt übrigens zu einem umsatzsteuerpflichtigen Vorgang.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Mehrwertsteuer bei Gehaltsumwandlung?

Es müssen immer die 19% bzw. aktuell 16% drauf gerechnet werden. Das ist ein normaler Vorgang

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Ceterum censeo

Mehrwertsteuer bei Gehaltsumwandlung?

WiWi Gast schrieb am 17.11.2020:

Es müssen immer die 19% bzw. aktuell 16% drauf gerechnet werden. Das ist ein normaler Vorgang

Und diese Aussage geht in ihrer Absolutheit leider fehl und an der geltenden Rechtslage vorbei. Es gibt genug Ausnahmen (die aber vermutlich nicht auf den TE zutreffen), die hier keine Umsatzsteuerpflicht vorsehen, z. B. den prominenten Fall des ärztlichen "Firmenwagens".
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Mehrwertsteuer bei Gehaltsumwandlung?

Du bist schon Endverbraucher, weil das Auto eben eine Gehaltsumwandlung darstellt.

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WiWi Gast

Mehrwertsteuer bei Gehaltsumwandlung?

TE hier - vielen Dank für die Antwort. Ich falle aus allen Wolken, dachte ich doch bisher immer, die 1%-Regelung deckt meine private Nutzung des Firmenwagens ab?

Falls ich das vergessen habe, zu erwähnen: Ja, ich versteuere 1% des Listenpreises als geldwerten Vorteil, nichts weiter wegen wechselnder Arbeitsorte.

antworten
Ceterum censeo

Mehrwertsteuer bei Gehaltsumwandlung?

WiWi Gast schrieb am 26.11.2020:

TE hier - vielen Dank für die Antwort. Ich falle aus allen Wolken, dachte ich doch bisher immer, die 1%-Regelung deckt meine private Nutzung des Firmenwagens ab?

Falls ich das vergessen habe, zu erwähnen: Ja, ich versteuere 1% des Listenpreises als geldwerten Vorteil, nichts weiter wegen wechselnder Arbeitsorte.

Lieber TE, diese Angabe passt leider nicht so wirklich zu deinem Eingangspost. Entweder belastet dein Arbeitgeber die tatsächlichen Kosten weiter (s. o.) oder X im Rahmen der 1%-Regelung (oder auch nicht). Das ganze wird an dieser Stelle leider nicht klar. Schildere den ganzen Sachverhalt doch noch einmal ausführlich und möglichst genau, gerne auch mit einem abstrakten Zahlenbeispiel, evtl. können wir dir dann weiterhelfen.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Mehrwertsteuer bei Gehaltsumwandlung?

Lieber Ceterum, herzlichen Dank für deine Antwort! Du sagst es, ich versteuere da wohl etwas doppelt. Tatsächlich habe ich bemerkt, dass ich schon im Eingangspost erwähnte, dass die 1%-Regelung bei mir Anwendung findet. Abstraktes Zahlenbeispiel:

Monatliches Bruttogehalt 1000 €
mtl. Gehaltsumwandlung 500 € -> Monatsbrutto 1000-500 = 500 €
Geldwerter Vorteil (1% des BLP): 100 € -> ca. Steuer 42 %=€
ergibt monatliches Brutto von 500 €, von dem alle Abgaben plus 42€ Steuern auf den geldwerten Vorteil abgezogen werden.

Am Ende des Jahres stellt sich heraus, dass ich nicht 500€ im Monat für das Auto verbraucht habe, sondern nur 400 €. Ich würde nun annehmen:

Abschlagszahlung 500*12 = 6000 € gezahlt
Tatsächliche Kosten für AG: 400 * 12 = 4800 €
Rückzahlung an mich: 1200 € ->1000 € + 1200 € = 2200 € Brutto in diesem Monat

AG rechnet aber tatsächlich:

Abschlagszahlung 500*12 = 6000 € gezahlt
Tatsächliche Kosten für AG: 400 * 12 * 1,19 = 5712 €
Rückzahlung an mich: 288€ ->1000 € + 288€ = 1288 € Brutto in diesem Monat

Ich bin verwirrt, weil ich nun sowohl Steuern auf den geldwerten Vorteil durch die 1%-Regelung zahle, als auch Mehrwertsteuer. Bei meinem vorigen Arbeitgeber bin ich NUR unter die 1%-Methode gefallen, bei 2 Firmenwagen über 5 Jahre, und es wurde keine Mwst. bei dem Real/Abschlags-Vergleich am Ende jedes Jahres draufgerechnet.

Vielen Dank für die Einsichten!

antworten
Ceterum censeo

Mehrwertsteuer bei Gehaltsumwandlung?

WiWi Gast schrieb am 27.11.2020:

Lieber Ceterum, herzlichen Dank für deine Antwort! Du sagst es, ich versteuere da wohl etwas doppelt. Tatsächlich habe ich bemerkt, dass ich schon im Eingangspost erwähnte, dass die 1%-Regelung bei mir Anwendung findet. Abstraktes Zahlenbeispiel:

Monatliches Bruttogehalt 1000 €
mtl. Gehaltsumwandlung 500 € -> Monatsbrutto 1000-500 = 500 €
Geldwerter Vorteil (1% des BLP): 100 € -> ca. Steuer 42 %=€
ergibt monatliches Brutto von 500 €, von dem alle Abgaben plus 42€ Steuern auf den geldwerten Vorteil abgezogen werden.

Am Ende des Jahres stellt sich heraus, dass ich nicht 500€ im Monat für das Auto verbraucht habe, sondern nur 400 €. Ich würde nun annehmen:

Abschlagszahlung 500*12 = 6000 € gezahlt
Tatsächliche Kosten für AG: 400 * 12 = 4800 €
Rückzahlung an mich: 1200 € ->1000 € + 1200 € = 2200 € Brutto in diesem Monat

AG rechnet aber tatsächlich:

Abschlagszahlung 500*12 = 6000 € gezahlt
Tatsächliche Kosten für AG: 400 * 12 * 1,19 = 5712 €
Rückzahlung an mich: 288€ ->1000 € + 288€ = 1288 € Brutto in diesem Monat

Ich bin verwirrt, weil ich nun sowohl Steuern auf den geldwerten Vorteil durch die 1%-Regelung zahle, als auch Mehrwertsteuer. Bei meinem vorigen Arbeitgeber bin ich NUR unter die 1%-Methode gefallen, bei 2 Firmenwagen über 5 Jahre, und es wurde keine Mwst. bei dem Real/Abschlags-Vergleich am Ende jedes Jahres draufgerechnet.

Vielen Dank für die Einsichten!

Lieber TE, in obigen Beispiel ist das Problem die Versteuerung des "geldwerten Vorteils". Grundsätzlich mindern Zahlungen des AN den geldwerten Vorteil um X. Wenn du für die tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs jedoch vollständig aufkommst, besteht per se kein geldwerter Vorteil mehr, der zu versteuern wäre.
Die Umsatzsteuer auf die angefallenen Kosten hast du aber dennoch zu tragen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Mehrwertsteuer bei Gehaltsumwandlung?

Ceterum censeo schrieb am 27.11.2020:

Lieber TE, in obigen Beispiel ist das Problem die Versteuerung des "geldwerten Vorteils". Grundsätzlich mindern Zahlungen des AN den geldwerten Vorteil um X. Wenn du für die tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs jedoch vollständig aufkommst, besteht per se kein geldwerter Vorteil mehr, der zu versteuern wäre.
Die Umsatzsteuer auf die angefallenen Kosten hast du aber dennoch zu tragen.
Liebe Grüße

Vielen Dank dir, du hast mir extrem weitergeholfen! So ähnlich dachte ich mir das! Lieben Dank und einen guten Tag!

antworten
WiWi Gast

Mehrwertsteuer bei Gehaltsumwandlung?

WiWi Gast schrieb am 27.11.2020:

Ceterum censeo schrieb am 27.11.2020:

Lieber TE, in obigen Beispiel ist das Problem die Versteuerung des "geldwerten Vorteils". Grundsätzlich mindern Zahlungen des AN den geldwerten Vorteil um X. Wenn du für die tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs jedoch vollständig aufkommst, besteht per se kein geldwerter Vorteil mehr, der zu versteuern wäre.
Die Umsatzsteuer auf die angefallenen Kosten hast du aber dennoch zu tragen.
Liebe Grüße

Vielen Dank dir, du hast mir extrem weitergeholfen! So ähnlich dachte ich mir das! Lieben Dank und einen guten Tag!

Das stimmt so leider nicht. Ich zahle auch alle Kosten des Fahrzeuges aus meinem Brutto und muss dennoch den geldwerten Vorteil versteuern. Würden die Kosten aus dem Netto bezahlt, gäbe es diesen Vorteil nicht.

antworten
WiWi Gast

Mehrwertsteuer bei Gehaltsumwandlung?

Richtig! Brutto gehaltsumwandlung mindert nicht den Geldwerten Vorteil.

WiWi Gast schrieb am 30.11.2020:

Ceterum censeo schrieb am 27.11.2020:

Lieber TE, in obigen Beispiel ist das Problem die Versteuerung des "geldwerten Vorteils". Grundsätzlich mindern Zahlungen des AN den geldwerten Vorteil um X. Wenn du für die tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs jedoch vollständig aufkommst, besteht per se kein geldwerter Vorteil mehr, der zu versteuern wäre.
Die Umsatzsteuer auf die angefallenen Kosten hast du aber dennoch zu tragen.
Liebe Grüße

Vielen Dank dir, du hast mir extrem weitergeholfen! So ähnlich dachte ich mir das! Lieben Dank und einen guten Tag!

Das stimmt so leider nicht. Ich zahle auch alle Kosten des Fahrzeuges aus meinem Brutto und muss dennoch den geldwerten Vorteil versteuern. Würden die Kosten aus dem Netto bezahlt, gäbe es diesen Vorteil nicht.

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Ceterum censeo

Mehrwertsteuer bei Gehaltsumwandlung?

WiWi Gast schrieb am 01.12.2020:

Richtig! Brutto gehaltsumwandlung mindert nicht den Geldwerten Vorteil.

Das stimmt so leider nicht. Ich zahle auch alle Kosten des Fahrzeuges aus meinem Brutto und muss dennoch den geldwerten Vorteil versteuern. Würden die Kosten aus dem Netto bezahlt, gäbe es diesen Vorteil nicht.

Ihr habt natürlich völlig Recht, ich habe den Beitrag offensichtlich nicht sauber gelesen. Eine Bruttoumwandlung mindert den geldwerten Vorteil grundsätzlich nicht. Ich bin offenbar leichtfertig auf die "Übernahme aller Kosten" angesprungen und habe den Sachverhalt falsch interpretiert.
Ich bitte, diesen Lapsus zu entschuldigen.
Liebe Grüße

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