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Re: Firmenwagen (Tankkarte) & Mitfahrgelegenheit

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WiWi Gast

Firmenwagen (Tankkarte) & Mitfahrgelegenheit

Hallo, ich habe einen Firmenwagen mit Tankkarte. Zweimal im Monat fahre ich zu meiner Freundin am WE und verfahre dort ca. 1.000km pro WE. Ich nehme immer andere Personen mit und kriege pro Person knapp 30 Euro für 500km. Also ca. 400 Euro pro Monat oder fast 5.000 Euro im Jahr. Wir haben keine offizielle Regelung diesbezüglich im Unternehmen. Für mich ist das eine rechtliche Grauzone. Wie seht ihr das Phänomen Mitfahrgelegenheit mit Tankkarte?

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WiWi Gast

Re: Firmenwagen (Tankkarte) & Mitfahrgelegenheit

Muss doch keine wissen im Unternehmen, mach dein Geld damit und gut ist. 400 Euro im Monat mit sowas zu verdienen ist doch gut.

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WiWi Gast

Re: Firmenwagen (Tankkarte) & Mitfahrgelegenheit

Ich würde mir da auch keinen Kopf machen aber wie sieht es im Falle von Unfällen mit Personenschaden aus?

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WiWi Gast

Re: Firmenwagen (Tankkarte) & Mitfahrgelegenheit

Solange es kein Verbot dagegen gibt, würde ich es weiterhin machen. Allerdings schön den Ballflach halten und niemandem erzählen.

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crowinger

Re: Firmenwagen (Tankkarte) & Mitfahrgelegenheit

Würde es auch für mich behalten im Unternhemen. Ich glaube bei Buchungen über Blabla Car ist eine Versicherung mit dabei. UNd wenn nicht warum sollten Mitfahrer beim Firmenwagen nicht versichert sein? Ergibt keinen Sinn....

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WiWi Gast

Re: Firmenwagen (Tankkarte) & Mitfahrgelegenheit

Versichert ist er schon aber im Fall der Fälle wird sicherlich gefragt wieso Person X mitgefahren ist ...

crowinger schrieb:

Würde es auch für mich behalten im Unternhemen. Ich glaube
bei Buchungen über Blabla Car ist eine Versicherung mit
dabei. UNd wenn nicht warum sollten Mitfahrer beim
Firmenwagen nicht versichert sein? Ergibt keinen Sinn....

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DAX Einkäufer

Re: Firmenwagen (Tankkarte) & Mitfahrgelegenheit

Die Frage ist, zu welchen Konditionen Dir Dein Arbeitgeber das Firmenfahrzeug überlassen hat. Dass es dort kein generelles "Verbot" solcher Chauffeursdienste gegen Bezahlung gibt (Du nennst es Aufwandsentschädigung, ich weiß), bedeutet nicht, dass der Arbeitgeber mit diesem Vorgehen einverstanden ist. Auch ohne expliziten Ausschluss stellt Dein Verhalten einen Missbrauch des überlassenen Firmenwagens dar, wenn Du das tatsächlich im großen Stil betreibst oder sogar Umwege dafür in Kauf nimmst.

Dass Du in diesem Forum die Frage stellst (und auch den Hinweis bekommst, das möglichst geheim zu halten), ist ein Indiz dafür, dass Dein Verhalten mindestens im Grenzbereich ist. Da ist ein gefährliches Indiz. In der Firma hast Du niemals nur Freunde. Kollegen können wesentlich missgünstiger sein, als es auf den ersten Blick scheint. Lass nur den Schwager eines Kollegen bei Dir mitfahren und das an die große Glocke hängen. Dein Angebot wird ja auch in irgend einer Form öffentlich vorliegen. Glaube bloß nicht, dass das niemand sieht!

Das muss für Deinen Arbeitgeber kein Anlass sein, Dich raufzuwerfen. Aber sie hätten es damit sehr leicht, denn Du hast zwar keinem Verbot zuwidergehandelt, aber ein Dir anvertrautes Arbeitsmittel missbräuchlich verwendet. Das Unternehmen kann das Vertrauen zu Dir in Frage stellen. Beim nächsten Stellenabbau kann es sein, dass man solche Mitarbeiter als erstes entsorgt, weil es am einfachsten ist. Im günstigsten Fall ziehen sie das Auto ein.

Als Aussenstehender kann ich Dir nur raten: Sei transparent und hole dafür eine explizite Genehmigung ein. Das kann dazu führen, dass man Dir die Sache untersagt ? dann ist es halt so. Lieber einen sicheren Job haben, als irgendwann wegen so einer Dummheit rauszufliegen. Es wurden schon Mitarbeitern wegen wesentlich weniger gekündigt. In der Kantine heisst es dann: "Habt Ihr schon gehört? Den Schmidt hamse rausgeworfen. Hat wohl mit seinem Firmenwagen Taxi gespielt. Wie blöd kann man sein. Darwin holt sie alle."

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WiWi Gast

Re: Firmenwagen (Tankkarte) & Mitfahrgelegenheit

du betreibst das also gewerblich. personenbeförderung ohne personenbeförderungsschein, dazu gibst es du sicherlich nicht bei deiner steuererklärung an und zweckentfremdest auch noch das eigentum deines arbeitgebers. viel spass, spätestens wenn du mal (gott behüte) in einen unfall verwickelt bist mit personenschaden deiner beifahrer.

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PFP

Re: Firmenwagen (Tankkarte) & Mitfahrgelegenheit

Normalerweise ist es in den Dienstwagenvereinbarungen untersagt, den Dienstwagen für irgendwelche Zwecke außer dienstliche oder ausschließlich private Zwecke zu nutzen. Mitfahrgelegenheiten für Fremde gegen Entgelt anzubieten ist sicher nicht ausschließlich privat.

Die Einnahmen müsstest du zudem versteuern, da denen ja keine Unkosten gegenüber stehen (so wie das bei normalen Mitfahrgelegenheiten ist).

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DAX Einkäufer

Re: Firmenwagen (Tankkarte) & Mitfahrgelegenheit

"Normalerweise ist es in den Dienstwagenvereinbarungen untersagt, den Dienstwagen für irgendwelche Zwecke außer dienstliche oder ausschließlich private Zwecke zu nutzen. Mitfahrgelegenheiten für Fremde gegen Entgelt anzubieten ist sicher nicht ausschließlich privat."

Ich denke, es kommt auf den Umfang an. Einmal im Jahr einen Freund von A nach B mitnehmen ist sicherlich privat. Täglich drei Unbekannte von A über C und D nach B befördern ist mehr als privat.

"Die Einnahmen müsstest du zudem versteuern, da denen ja keine Unkosten gegenüber stehen (so wie das bei normalen Mitfahrgelegenheiten ist)."

In diesem Detail wäre ich mir nicht so sicher. Natürlich stehen den Einnahmen Kosten gegenüber, die Kosten hat lediglich ein anderer (der Arbeitgeber). Das Auto könnte ja auch der Oma gehören, dann stehen den Einnahmen ebenfalls keine eigenen Kosten gegenüber. Die Aufwandsentschädigung steht eigentlich dem Arbeitgeber zu, denn der Arbeitgeber hat die Kosten. Auf der anderen Seite steht nirgends, dass der Firmenwagen dem Arbeitnehmer unentgeltlich überlassen wurde. Es kann sein, dass er dafür einen Gehaltsverzicht leistet oder eine Gebühr zahlt. Das ist dann durchaus ein Aufwand. Hier wird es steuerrechtlich und meine Kompetenz ist erschöpft. :)

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WiWi Gast

Re: Firmenwagen (Tankkarte) & Mitfahrgelegenheit

ich habe das gleiche Problem. Aber ein Dienstwagen, der außerdienstlich vollumfänglich privat genutzt werden darf sollte ja nicht dazu führen, dass ich benachteiligt bin. Wenn ich schon immer Mitfahrer über eine Plattform mitgenommen habe, wäre das ja eine Benachteiligung meiner Privatnutzung. Ich denke, solange sich das Mitfahren auf der 'normalen' Heimstrecke befindet dürfte dem nichts entgegenzusetzen sein.

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WiWi Gast

Re: Firmenwagen (Tankkarte) & Mitfahrgelegenheit

Oh man, das ist mal wieder sowas von deutsch, darüber eine Diskussion zu führen. Mach doch einfach...

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WiWi Gast

Re: Firmenwagen (Tankkarte) & Mitfahrgelegenheit

Lohnt sich der Stress für 400 Euro im Monat?!
Nehme an, dass du eh solide verdienst (inkl. Firmenwagen u. Tankkarte).

Du könntest mehr Zeit mit deiner Freundin verbringen oder was Anderes machen als länger rumzufahren und sich am Ende in der Grauzone zu befinden.

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WiWi Gast

Re: Firmenwagen (Tankkarte) & Mitfahrgelegenheit

Selbst wenn der Fall nicht explizit verboten ist, würde ich davon abraten. Es zeigt den Entscheidern im Unternehmen eine Denkweise, die die eigenen Interessen vor die Interessen des Unternehmens stellt. Da ist der weiteren Karriere nicht förderlich.

//

Ich habe im beruflichen Umfeld folgende Fälle erlebt:

  • Ein Firmenwagen wurde überwiegend von der Partnerin des Firmenwagenbesitzers genutzt. Diese hat das Fahrzeug als Betriebsmittel für einen privat geführten Paketdienst verwendet.
  • Die Tankkarte wurde genutzt um den privaten Zweitwagen - der eine andere Kraftstoffart verbraucht - zu betanken.

Den betroffenen Mitarbeitern wurde nahe gelegt das Unternehmen zu verlassen. Und früher oder später kommen diese Fälle ans Tageslicht. Sei es aufgrund von Zufällen oder weil ein Mitarbeiter dich diskreditieren möchte.

Long story short: Die Einnahmen sind das Risiko nicht wert, von den moralischen Aspekten mal abgesehen.

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WiWi Gast

Re: Firmenwagen (Tankkarte) & Mitfahrgelegenheit

WiWi Gast schrieb am 07.08.2018:

Selbst wenn der Fall nicht explizit verboten ist, würde ich davon abraten. Es zeigt den Entscheidern im Unternehmen eine Denkweise, die die eigenen Interessen vor die Interessen des Unternehmens stellt. Da ist der weiteren Karriere nicht förderlich.

//

Ich habe im beruflichen Umfeld folgende Fälle erlebt:

  • Ein Firmenwagen wurde überwiegend von der Partnerin des Firmenwagenbesitzers genutzt. Diese hat das Fahrzeug als Betriebsmittel für einen privat geführten Paketdienst verwendet.
  • Die Tankkarte wurde genutzt um den privaten Zweitwagen - der eine andere Kraftstoffart verbraucht - zu betanken.

Den betroffenen Mitarbeitern wurde nahe gelegt das Unternehmen zu verlassen. Und früher oder später kommen diese Fälle ans Tageslicht. Sei es aufgrund von Zufällen oder weil ein Mitarbeiter dich diskreditieren möchte.

Long story short: Die Einnahmen sind das Risiko nicht wert, von den moralischen Aspekten mal abgesehen.

Bei uns gibt es sogar für das Senior Management die Option einen 2. Firmenwagen für die Frau den Mann zu leasen.

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WiWi Gast

Re: Firmenwagen (Tankkarte) & Mitfahrgelegenheit

Einfach den Schnabel halten und machen, 400€ NETTO sind viel Geld. Außerdem wird die Fahrt durch Mitfahrgelegenheiten interessanter.

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WiWi Gast

Re: Firmenwagen (Tankkarte) & Mitfahrgelegenheit

Moin,

wenn eine ethische Grauzone es schon nicht verhindert, dass man lieber die Finger davon lässt, sollte es spätestens der klare Verstoß gegen das Steuerrecht.

Bei dem Spiel "was-wäre-wenn" im Bezug auf Unfall und Personenschaden wurden hier auch schon gute Hinweise genannt.
Der entscheidende Punkt ist nicht die zulässige und bedingungslose private Nutzung - sondern Geld zu nehmen für bereits angefallende und beim Finanzamt geltend gemachte Kosten (durch den Arbeitgeber zb. für die Leasingrate, was den Verschleiß mit einschließt und die vollständigen Spritkosten!)
Hierfür also Geld von Mitfahrern zu nehmen (die nicht für eine Dienstleistung bezahlen) ist vor dem Gesetz schlicht und einfach STEUERHINTERZIEHUNG! Ganz genau fällt das in die Kategorie des "Geldwerten Vorteils".

Wie wir an vielen aktuellen Beispielen in den Medien sehen können, denken viele
"das findet sowieso keiner raus".
Ich gebe nur zu bedenken, dass WENN - das Finanzamt und Gesetzgeber hier keinerlei Pardon kennen.

Besten Gruß

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WiWi Gast

Re: Firmenwagen (Tankkarte) & Mitfahrgelegenheit

Hierfür also Geld von Mitfahrern zu nehmen (die nicht für eine Dienstleistung bezahlen) ist vor dem Gesetz schlicht und einfach STEUERHINTERZIEHUNG! Ganz genau fällt das in die Kategorie des "Geldwerten Vorteils".

Der geldwerte Vorteil ist aber bereits über die 1%-Regelung versteuert.

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WiWi Gast

Re: Firmenwagen (Tankkarte) & Mitfahrgelegenheit

WiWi Gast schrieb am 01.07.2019:

Hierfür also Geld von Mitfahrern zu nehmen (die nicht für eine Dienstleistung bezahlen) ist vor dem Gesetz schlicht und einfach STEUERHINTERZIEHUNG! Ganz genau fällt das in die Kategorie des "Geldwerten Vorteils".

Der geldwerte Vorteil ist aber bereits über die 1%-Regelung versteuert.

Falsch! Die 1%-Regel versteuert den geldwerten Vorteil der Privatnutzung des Firmenwagens. 400 Euro von Mitfahrern einzunehmen wäre ein weiterer geldwerter Vorteil.

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WiWi Gast

Re: Firmenwagen (Tankkarte) & Mitfahrgelegenheit

Es müssen schlicht alle Alarmglocken an sein, deshalb wird hier auch die Frage anonym gestellt.
Ich würde mich schriftlich über das "ob" und "wie" durch den Arbeitgeber (Personalwesen...) absichern lassen.
Wenn es denn geht, machst du es compliant und gut ist.

Wenn es nicht geht und du tust es (wovon ich ausgehe) steht in meinem Unternehmen der fristlosen Kündigung nichts im Wege.
Ob dir das 400 € im Monat im Verhältnis zur Entdeckungswahrscheinlichkeit wert sind, entscheidest du.

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WiWi Gast

Re: Firmenwagen (Tankkarte) & Mitfahrgelegenheit

Also die Frage ist doch eher, warum nimmst Du Geld für eine Leistung, die Dich eh nichts kostet?

Ich habe auch einen Firmenwagen, habe lange Mitfahrgemeinschaft gemacht. Da ich der einzige mit Firmenwagen und Tankkarte war, bin immer ich gefahren. Ich wäre aber nie auf die Idee gekommen, mir von den anderen Geld geben zu lassen. Wieso auch, ich wäre eh gefahren.

Also warum nicht einfach die Mitfahrer kostenlos mitnehmen?!

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WiWi Gast

Re: Firmenwagen (Tankkarte) & Mitfahrgelegenheit

Den Firmenwagen ist nicht kostenlose, du bezahlt dafür.

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WiWi Gast

Firmenwagen (Tankkarte) & Mitfahrgelegenheit

WiWi Gast schrieb am 11.01.2017:

Hallo, ich habe einen Firmenwagen mit Tankkarte. Mitfahrgelegenheit mit Tankkarte?

BlaBlaCar behält sich das Recht vor, Ihr Konto für den Fall vorübergehend zu sperren, dass Sie ein von einem Berufsfahrer gefahrenes oder sonstiges Geschäftsfahrzeug, Taxi oder Dienstwagen einsetzen und daher Anlass besteht, Sie könnten aus der Plattform einen Gewinn erzielen wollen. Sie erklären sich bereit, BlaBlaCar auf erste Aufforderung eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins und / oder jedes anderen Dokuments vorzulegen, das nachweist, dass Sie befugt sind, dieses Fahrzeug auf der Plattform zu nutzen und keinen Gewinn daraus erzielen."

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