WiWi Gast schrieb am 10.04.2008:
o mann o mann......
dass man immer falsche aussagen macht hier im forum!!!!
man versteuert:
- 1% vom fahrzeug-neupreis (sog. privatnutzung)
und dazu kommt
- 0,03 % wieder vom fahrzeug-neupreis x km zwischen wohnung und arbeitstätte x 0,30 €
Bei der Antwort kann ich auch nur o Mann oh Mann sagen...
Zum einen ist es der Bruttolistenpreis von dem man 1% versteuert.
Zum anderen sind es 0,03% von Wohnort zu ersten Tätigkeitsstätte.
Allerdings ist es gar nicht verkehrt, wie ein Vorredner schon sagte, dass man ggf. nur die Privatnutzung also die 1% versteuert, sofern es sich um eine wechselnde Tätigkeitsstätte handelt...
Und zu guter Letzt: man multipliziert nichts mit 0,30€, sondern sofern man eine erste Tätigkeitsstätte hat und somit der Weg (Wohn- & Arbeitsstätte) mit versteuert wird, dann wie bereits gesagt 1% vom BLP + (BLP * einfacher Weg in km * 0,0003 bzw. 0,03%)
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