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Verringert die Car allowance den GWV?

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WiWi Gast

Verringert die Car allowance den GWV?

Als mein Teil des Vertrags gibt es eine Car allowance in Höhe von 800euro pro Monat.
Diese kann ausgezahlt werden und wird entsprechend versteuert. Mir blieben also 550Netto.
Optional kann man es auch für einen Firmenwagen nutzen (inkl Tankkarte etc). Bspw. einen C300e mit 70k blp.
Ohne Entfernungskilometer beträgt der zu versteuernde GWV also 350Euro. Nettokosten also iHv 170euro. Soweit so gut und billig.

Effektiv kostet mich der Wagen aber theoretisch ja 550 Euro (potentielle Nettoauszahlung) + 170 Euro GWV. Also 720 Euro. Autsch.

Bei meinem Job davor (Firmenwagen mit Zuzahlung) hat die bruttozuzahlung den GWV verringert.

Nun meine Frage: gibt es Möglichkeiten dass der GWV verringert wird da man ja quasi die Car allowance vom eigenen Gehalt zuzahlt? In meinem Beispiel würde sich der GWV damit ja auf null bringen. Wäre die Car allowance stattdessen Teil meines Bruttolohns, wäre das ja ganz normal. Aber die Car allowance ist ja quasi ein fester Gehaltsbestandteil von mir.

Danke für eure Hilfe :)

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WiWi Gast

Verringert die Car allowance den GWV?

Ist bei uns ganz ähnlich mit der Car Allowance. Aber der GWV reduziert sich dadurch nicht. Wieso genau das so ist kann ich dir aber nicht erklären, wird halt nicht als Zuzahlung betrachtet. Aber genau deine Rechnung übersehen hier viele wenn sie sich über den günstigen Firmenwagen freuen.

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UnknownX

Verringert die Car allowance den GWV?

Was ist mit GWV gemeint?

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WiWi Gast

Verringert die Car allowance den GWV?

Nein, der GWV Vorteil verringert sich dadurch nicht (zumindest bei uns in der Firma).

Die steuerliche Begründung kann ich dir nicht liefern, aber ich vermute, dass es mit der Wahlrecht (Auto oder Budget auszahlen) zusammenhängt. Andernfalls kann ich mir nur vorstellen, dass der Gesetzgeber erst später nachziehen wird, weil das Modell mit dem Wahlrecht zumindest auch für uns bzw. meine Firma relativ neu ist. Früher hattest du einen Anspruch an Firmenwagen und sofern du diesen nicht haben wolltest, gab es auch kein Budget zur Auszahlung.

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know-it-all

Verringert die Car allowance den GWV?

An den TE:

Überprüfe zunächst mal bitte deine Kalkulation! Du rechnest einerseits bei einem GWV von 350€ mit einer Nettobelastung von 170€ (also fast 50% Abzüge, was bei 42% Spitzensteuersatz + SolZ schon in die richtige Richtung geht). Anderseits rechnest du aber, dass bei 800€ zusätzlichem Bruttogehalt, 550€ netto (=Abgabenquote lediglich 31%) übrig bleiben.
Realistisch wäre aber eine gleiche Abgabenbelastung, wie beim geldwerten Vorteil. Die genaue Belastung hängt von deinem individuellen Steuersatz ab, sowie der Frage, ob dein Einkommen ansonsten alle BBGs für die Sozialversicherungen überschreitet. Falls nicht, würden von den 800€ ja auch noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Realistisch bleibt dann ggf. weniger als die Hälfte der 800€ übrig. Somit ist dein hypotetischer Nettoverzicht dann auch nicht 550€ sondern eher so zwischen 400 und 450€.

Und zur eigentlichen Frage:
die Frage ob du eine Wahl hast, die 800€ auch brutto auszahlen zu lassen oder nicht, ist eine rein betriebsinterne Entscheidung. Warum sollte es für den Gesetzgeber bzw. die Finanzämter irgendeine Rolle spielen? Wenn es so wäre, wie du vorschlägst, dass sich aufgrund des Verzichtes auf Bruttogehalt der GWV reduziert, würde eine "steuerschädliche" Ausnutzung dieser Regel erheblich begünstigt werden. Denn dann könnten die AG ihren AN immer eine Art "Scheinregelung" und Wahlmöglichkeit bieten, um die Steuerbelastung für die AN zu reduzieren. Deswegen ist die Regelung schon ganz gut so wie sie jetzt ist und nicht von einer Wahlmöglichkeit abhängig ist. Sei doch froh, dass sich der GWV bei Hybrid-/Elektrofahrzeugen halbiert. Das ist meiner Meinung nach auch keine wirklich sinnvolle Subvention, da viele dieser Fahrzeuge ausschließlich mit fossilen Brennstoffen unterwegs sind und nur selten..nie elektrisch.

AN mit Wahlmöglichkeit zur0 Auszahlung können nun immerhin kalkulieren, welche Variante günstiger ist. Unter Berücksichtigung des Kalkulationsfehlers des TE dürfte der Nettounterschied zwischen den Optionen "Dienstwagen" und "kein Dienstwagen" hier vermutlich bei ca. 600€ liegen. Über eine Laufzeit von 3 Jahren hätte der TE damit ca. 21.600€ mehr in der Tasche, denen die Kosten eines privaten Autos entgegenrechnet werden müssen.
Möglicherweise wäre es hier günstiger, ein Auto der Kompaktklasse mit einem BLP von 25.000 bis 30.000€, ggf. als junges Gebrauchtfahrzeug, privat zu kaufen, und dann über 6, besser 9 Jahre zu fahren = 2 oder 3 Leasinglaufzeiten (je länger desto besser, da sich die Anschaffungskosten dann auf einen längeren Zeitraum verteilen).
Aber das ist dann halt natürlich kein Mercedes C300e mit BLP = 70.000€ und man bekommt auch nicht alle 3 Jahre ein Neufahrzeug. Letztendlich läuft es deswegen darauf, dass auch die eigenen Ansprüche bzgl. des "eigenen" Autos eine wesentliche Rolle spielen.

PS: ich als Daimler-Aktionär bin natürlich drauf angewiesen, dass sich möglichst viele Menschen für den Dienst(neu)wagen entscheiden. Sonst könnten die in diesem Jahr keine Rekorddividende zahlen ;-)

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WiWi Gast

Verringert die Car allowance den GWV?

Ich verstehe nicht, warum sich bei einigen mit Car Allowance der geldwerte Vorteil nicht im Vergleich zum Firmenwagen ändert. Das ist eines der Hauptargumente aus Mitarbeitersicht für ein solches Modell.

Bei Car Allowance erhält man vom Arbeitgeber eine Pauschale als Gehaltsbestandteil, die die Kosten für die dienstliche Nutzung des Privatfahrzeugs abdecken soll, inklusive Versicherung, Wertverlust etc. Diese Pauschale wird ganz normal wie das Gehalt versteuert. Im Vergleich zu einem Dienstwagen entfällt aber die Versteuerung nach der 1%-Regel!
Der Mitarbeiter trägt doch bereits Kosten und Risiko der Fahrzeugbeschaffung sowie aller anfallenden Kosten durch Nutzung und versteuert die Car Allowance Pauschale. Dann noch on top 1% (von was überhaupt???) zu versteuern, wäre ja Blödsinn im Quadrat.

Vorteile Car Allowance für Mitarbeiter:

  • keine Versteuerung des GWV -> gerade bei Versteuerung von Fahrtstrecke Heim -> Büro von deutlich mehr als 20 Kilometern kann ein klassischer Dienstwagen extrem teuer werden
  • Pauschale kann je nach Höhe größer sein als letztliche Kosten (falls Unternehmen keine Vorgaben zum Fahrzeug macht, was es bis zu einem bestimmten Grad machen kann)
  • Auto kann bei Arbeitgeberwechsel behalten werden

Nachteile:

  • volles Kostenrisiko in Schadensfällen
  • keine Nutzung von Flottenkonditionen -> Privatleasing oft teurer
  • falls Privatleasing: Risiko von Restwert oder Laufleistung liegt bei MA

Zur Rechnung des TE:

"Effektiv kostet mich der Wagen aber theoretisch ja 550 Euro (potentielle Nettoauszahlung) + 170 Euro GWV. Also 720 Euro. Autsch."

Wie kommst Du auf effektiv 720 EUR?? Nimmst Du den Dienstwagen sind mit den 170 EUR sämtliche Kosten abgedeckt. Im anderen Fall bekommst Du die 550 EUR netto (ob das realistisch ist, oder nicht, musst Du überprüfen) müsstest dafür aber Fahrzeugfinanzierung/Privatleasing, Versicherung, Reparaturen, Inspektionen etc. selbst zahlen. Je nach Privatfahrzeug lässt sich das natürlich in den 550 EUR unterbringen und dieses Modell günstiger machen, als einen Dienstwagen.

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WiWi Gast

Verringert die Car allowance den GWV?

Hey Know-it-all,

danke für deine Antwort - ich schätze dein Feedback hier im Forum immer sehr.

Ich habe das im Halbschlaf geschlafen als ich gerade ins Bett ging. Du hast natürlich vollkommen recht, dass die 800€ bei 45% Grenzsteuerbelastung eher bei 450€ Netto landen (Kopfrechnen ist keine Stärke). Gesamtbrutto (fix) ist jenseits der 100k p.a.

Mir geht es ja nicht darum, dass ich finde, dass 600Euro Netto viel wären. Gemäß ADAC kostet ein Golf als Neuwagen mit 15k KM p.a. in einer TCO-Rechnung ebenfalls 500Euro/Monat. Also alles gut.

Es ging mir wirklich nur darum, dass es bei meinem AG (großer Konzern) davor eben anders war und diese Scheinregelung, die du angesprochen hast, ja anscheinend praktisch gelebt wird.

Bei meinem alten AG hatte ich ein klassisches Firmenwagenmodell: Take it or leave it.

Zusätzlich zum "take it" konnte man auch "take more" nehmen: Zuzahlung für ein größeres Auto als das Budget hergibt. Diese Zuzahlung habe ich von meinem Brutto-Gehalt getätigt und diese Zuzahlung hat den GWV verringert. Im genauen hatte ich 700 Euro für ein Auto, aber hab 200 Euro monatlich drauf gezahlt für einen PlugIn-Hybriden mit 80k BLP.

Netto hat er mich gekostet (zum Vergleich ohne Entfernungs-KM): 100 Euro (Gehaltsverzicht) + (400€ GWV Brutto - 200€ Brutto Zuzahlung = 200 z.v. GWV Brutto = ~90€ Netto) = 190€ Netto gekostet. Da kamen dann noch die Entfernungs-KM dazu, aber so war die Rechnung auf meinem Gehaltszettel..

Bei meinem neuen AG wäre die Endsituation ja genau gleich: Ich habe ein Auto von der Firma und muss auf etwas Gehalt verzichten. Nur dass der Gehaltsverzicht aus einem neumodischen "Car Allowance"-Topf kommt statt von meinem regulären Bruttogehalt. Der Effekt für den AN ist aber ja 1:1 gleich. Aber für das Finanzamt anscheinend nicht. Und genau das finde ich komisch.

Die Car Allowance ist bei mir vertraglicher Bestandteil. Kann mir also auch nicht gekürzt werden oder so. Warum sie nicht einfach mehr fixes Bruttogehalt zahlen und auf die Car Allowance verzichten, weiß ich natürlich nicht. Sehe diesen Trend aber ja vermehrt (vor allem bei Beratungen).

know-it-all schrieb am 21.03.2022:

An den TE:

Überprüfe zunächst mal bitte deine Kalkulation! Du rechnest einerseits bei einem GWV von 350€ mit einer Nettobelastung von 170€ (also fast 50% Abzüge, was bei 42% Spitzensteuersatz + SolZ schon in die richtige Richtung geht). Anderseits rechnest du aber, dass bei 800€ zusätzlichem Bruttogehalt, 550€ netto (=Abgabenquote lediglich 31%) übrig bleiben.
Realistisch wäre aber eine gleiche Abgabenbelastung, wie beim geldwerten Vorteil. Die genaue Belastung hängt von deinem individuellen Steuersatz ab, sowie der Frage, ob dein Einkommen ansonsten alle BBGs für die Sozialversicherungen überschreitet. Falls nicht, würden von den 800€ ja auch noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Realistisch bleibt dann ggf. weniger als die Hälfte der 800€ übrig. Somit ist dein hypotetischer Nettoverzicht dann auch nicht 550€ sondern eher so zwischen 400 und 450€.

Und zur eigentlichen Frage:
die Frage ob du eine Wahl hast, die 800€ auch brutto auszahlen zu lassen oder nicht, ist eine rein betriebsinterne Entscheidung. Warum sollte es für den Gesetzgeber bzw. die Finanzämter irgendeine Rolle spielen? Wenn es so wäre, wie du vorschlägst, dass sich aufgrund des Verzichtes auf Bruttogehalt der GWV reduziert, würde eine "steuerschädliche" Ausnutzung dieser Regel erheblich begünstigt werden. Denn dann könnten die AG ihren AN immer eine Art "Scheinregelung" und Wahlmöglichkeit bieten, um die Steuerbelastung für die AN zu reduzieren. Deswegen ist die Regelung schon ganz gut so wie sie jetzt ist und nicht von einer Wahlmöglichkeit abhängig ist. Sei doch froh, dass sich der GWV bei Hybrid-/Elektrofahrzeugen halbiert. Das ist meiner Meinung nach auch keine wirklich sinnvolle Subvention, da viele dieser Fahrzeuge ausschließlich mit fossilen Brennstoffen unterwegs sind und nur selten..nie elektrisch.

AN mit Wahlmöglichkeit zur0 Auszahlung können nun immerhin kalkulieren, welche Variante günstiger ist. Unter Berücksichtigung des Kalkulationsfehlers des TE dürfte der Nettounterschied zwischen den Optionen "Dienstwagen" und "kein Dienstwagen" hier vermutlich bei ca. 600€ liegen. Über eine Laufzeit von 3 Jahren hätte der TE damit ca. 21.600€ mehr in der Tasche, denen die Kosten eines privaten Autos entgegenrechnet werden müssen.
Möglicherweise wäre es hier günstiger, ein Auto der Kompaktklasse mit einem BLP von 25.000 bis 30.000€, ggf. als junges Gebrauchtfahrzeug, privat zu kaufen, und dann über 6, besser 9 Jahre zu fahren = 2 oder 3 Leasinglaufzeiten (je länger desto besser, da sich die Anschaffungskosten dann auf einen längeren Zeitraum verteilen).
Aber das ist dann halt natürlich kein Mercedes C300e mit BLP = 70.000€ und man bekommt auch nicht alle 3 Jahre ein Neufahrzeug. Letztendlich läuft es deswegen darauf, dass auch die eigenen Ansprüche bzgl. des "eigenen" Autos eine wesentliche Rolle spielen.

PS: ich als Daimler-Aktionär bin natürlich drauf angewiesen, dass sich möglichst viele Menschen für den Dienst(neu)wagen entscheiden. Sonst könnten die in diesem Jahr keine Rekorddividende zahlen ;-)

antworten
know-it-all

Verringert die Car allowance den GWV?

WiWi Gast schrieb am 21.03.2022:

Hey Know-it-all,

danke für deine Antwort - ich schätze dein Feedback hier im Forum immer sehr.

Es ging mir wirklich nur darum, dass es bei meinem AG (großer Konzern) davor eben anders war und diese Scheinregelung, die du angesprochen hast, ja anscheinend praktisch gelebt wird.

Bei meinem alten AG hatte ich ein klassisches Firmenwagenmodell: Take it or leave it.

Zusätzlich zum "take it" konnte man auch "take more" nehmen: Zuzahlung für ein größeres Auto als das Budget hergibt. Diese Zuzahlung habe ich von meinem Brutto-Gehalt getätigt und diese Zuzahlung hat den GWV verringert. Im genauen hatte ich 700 Euro für ein Auto, aber hab 200 Euro monatlich drauf gezahlt für einen PlugIn-Hybriden mit 80k BLP.

Bist du dir wirklich sicher, dass es so war? Also nach meinem persönlichen (Gerechtigkeits)-Verständnis dürfte die Umwandlung von Brutto(!)-Gehalt in Leasing-Rate den GWV nicht schmälern.
Denn du erhälst den umgewandelten Teil eben nicht - nach Versteuerung - als Nettogehalt ausgezahlt, sondern in Form einer Sachleistung. Diese Sachleistung hat für dich einen Nutzenswert (=GWV, pauschal per 1% Regelung bestimmt) und darauf musst du entsprechend Steuern zahlen. Ein Steuervorteil ergibt sich dann, wenn der GWV nach 1% Regelung geringer ist als die Leasingrate.

Ich glaube in der Praxis wird der AN-Eigenanteil an der Leasingrate vom Nettogehalt (nicht vom Brutto) abgezogen und zum Ausgleich reduziert sich der geldwerte Vorteil um eben diesen Wert, um das wieder auszugleichen. Ich hoffe aber, dass hier nochmal der richtige Experte (Ceterum Censeo) antwortet. Denn - das gebe ich zu - bei Steuerthemen im Zusammenhang mit Dienstwagen bin ich auch eher Laie :-)

Netto hat er mich gekostet (zum Vergleich ohne Entfernungs-KM): 100 Euro (Gehaltsverzicht) + (400€ GWV Brutto - 200€ Brutto Zuzahlung = 200 z.v. GWV Brutto = ~90€ Netto) = 190€ Netto gekostet. Da kamen dann noch die Entfernungs-KM dazu, aber so war die Rechnung auf meinem Gehaltszettel..

Ich gebe zu, dass ich nach zweimaligem oberflächlichen Lesen die Rechnung noch nicht nachvollziehen konnte ;-)

Bei meinem neuen AG wäre die Endsituation ja genau gleich: Ich habe ein Auto von der Firma und muss auf etwas Gehalt verzichten. Nur dass der Gehaltsverzicht aus einem neumodischen "Car Allowance"-Topf kommt statt von meinem regulären Bruttogehalt. Der Effekt für den AN ist aber ja 1:1 gleich. Aber für das Finanzamt anscheinend nicht. Und genau das finde ich komisch.

Und ich glaube eben, dass es dem Finanzamt doch egal ist (wenn es nicht so ist, empfände ich es auch als ungerecht). Das heißt also es muss am Ende in folgenden beiden Varianten das gleiche rauskommen:

1) 70.000 € Bruttogehalt + 10.000 € EUR Car-Allowance
... sollte bei gleichem Fahrzeug und sonstigen Rahmenbedingungen zum gleichen GWV und Nettogehalt führen wie ...
2) 80.000 € Bruttogehalt, wovon der AN 10.000 € in eigene Leasingrate umwandelt
(unterstellt, dass die Fahrzeugkosten wie Leasingrate usw. genau diese 10.000 € betragen)

Denn das Finanzamt unterstellt ja grundsätzlich, dass die Steuerpflichtigen _immer_ alle legalen Wege zur Steuervermeidung auch nutzen werden. Und deswegen kann ich mir vorstellen, dass die Finanzämter eben diese beiden naheliegenden Alternativen (die für den AG auch den gleichen betrieblichen Aufwand darstellen) steuerlich auch gleich behandeln.

Die Car Allowance ist bei mir vertraglicher Bestandteil. Kann mir also auch nicht gekürzt werden oder so. Warum sie nicht einfach mehr fixes Bruttogehalt zahlen und auf die Car Allowance verzichten, weiß ich natürlich nicht. Sehe diesen Trend aber ja vermehrt (vor allem bei Beratungen).

Eigene Erfahrung habe ich nur beim Jobfahrrad. Da gibt es tatsächlich eine Unterscheidung:
Wandelt man Bruttogehalt in Fahrrad-Leasingrate um, entsteht dadurch GWV, der auch der Besteuerung unterliegt. In dem Fall sind es (geringe) 0,25% des BLP ohne weiteren entfernungsabhängigen Anteil - im Vergleich mit Dienstwagen sind die Steuerbeträge hier also ohnehin eher gering.
Leistet der AG hingegen über den Lohn hinaus das Fahrrad als zusätzlichen Bestandteil - so dass der AN hier formal nicht auf Bruttogehalt verzichtet - dann entsteht kein GWV.
So ist das bei mir - ich habe vom AG ein monatliches Sachbudget, dass ich frei nutzen und aufteilen kann (Dienstwagen-Leasingrate, Jobticket, Bahncard100, Jobfahrrad, bAV usw.) - nur eine Auszahlung ist ausgeschlossen. Daraus zahle ich u.a. die Leasingrate für mein Fahrrad. Deswegen muss ich hierfür keinen GWV versteuern :-)

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WiWi Gast

Verringert die Car allowance den GWV?

Hier TE: Wie in meinem letzten Post beschrieben, sind es 620 Euro.

620 Euro Nettodifferenz für mich zwischen: Kein Auto und stattdessen Fahrrad fahren (ich bin nicht auf ein Auto angewiesen und muss auch beruflich nicht Auto fahren) und Auto über die Car Allowance als Firmenwagen nehmen (inkl. Tanken/Versicherung etc).

Bei meinem letzten AG hatte ich nicht die Möglichkeit, mir den Firmenwagen "auszahlen" lassen zu können. Daher war der Unterschied zwischen Fahrrad fahren und Audi A6 nur 200Euro Netto. Zusätzlich wurde der GWV durch meine Bruttoumwandlung reduziert.

Und nein, die 1%-Versteuerung entfällt eben nicht, wenn ich mir über die Car Allowance ein Auto hole. Das wird nämlich als Flottenfahrzeug über meinen AG geleast. Zusätzlich bekomme ich von meinem AG eine Tankkarte. Die Car Allowance ist sozusagen nur ein fester Gehaltsbestandteil, der sagt wie viel ich dafür ausgeben darf (und ggf. ausbezahlt werden kann).

Die Definition die du hier bringst, stimmt in der Theorie und so war eine Car Allowance ja bestimmt auch mal gedacht, aber viele Unternehmen setzen sie anders um. Die ganzen großen Strategie-Beratungen machen es ja ähnlich.

WiWi Gast schrieb am 21.03.2022:

Wie kommst Du auf effektiv 720 EUR?? Nimmst Du den Dienstwagen sind mit den 170 EUR sämtliche Kosten abgedeckt. Im anderen Fall bekommst Du die 550 EUR netto (ob das realistisch ist, oder nicht, musst Du überprüfen) müsstest dafür aber Fahrzeugfinanzierung/Privatleasing, Versicherung, Reparaturen, Inspektionen etc. selbst zahlen. Je nach Privatfahrzeug lässt sich das natürlich in den 550 EUR unterbringen und dieses Modell günstiger machen, als einen Dienstwagen.

antworten
WiWi Gast

Verringert die Car allowance den GWV?

Ja, die rechnerischen Kosten des Firmenwagen steigen, sobald eine Auszahlung ansonsten möglich ist.

Für mich lohnt es sich immer noch, aber die Differenz wurde größer

antworten
Ceterum censeo

Verringert die Car allowance den GWV?

Da dieser Thread ja mittlerweile eine ganz eigene Dynamik entwickelt hat, möchte ich nicht auf jede der aufgestellten Rechnungen eingehen. Was ich aber beantworten kann ist die Ausgangsfrage des TE. Im Regelfall (Bezeichnung nicht legal definiert, unterschiedliche Handhabungen möglich) stellt die Car Allowance eine pauschale Zahlung des AG dar, um den Aufwand des AN für die dienstliche Nutzung seines privaten PKW abzugelten. Diese ist - ziemlich unstrittig - in voller Höhe Teil des Einkommens aus nichtselbstständiger Arbeit des AN. Die Kosten für den dienstlichen Gebrauch des privaten PKW kann der AN über die pauschalen Werbungskostensätze (0,30€ je km) geltend machen.

Wählt der AN stattdessen jedoch das Angebot zur Nutzung eines Firmenwagens, verhält sich der Sachverhalt anders. Hier beschafft nun der Arbeitgeber auf eigene Kosten einen PKW (ggf. Anschaffungskosten/Leasingaufwand auf Betrag X begrenzt) und trägt dessen laufende Kosten, als auch das Risiko von Untergang und Beschädigung. Im Gegenzug steht dem An die Car Allowance nicht mehr zu. Er hat jedoch den Vorteil aus der Möglichkeit, des Firmenwagen privat zu nutzen. Diesen geldwerten Vorteil versteuert er, regelmäßig nach der 1%-Methode. Zuzahlungen des AN mindern grundsätzlich den so ermittelten geldwerten Vorteil; ein Brutto(!)lohnverzicht stellt jedoch ausdrücklich keine solche Zuzahlung des AN dar und mindert daher den geldwerten Vorteil auch nicht. Dies ist auch soweit schlüssig, würde eine Kürzung des geldwerten Vorteils um den (unversteuerten) Bruttolohn doch eine systemwidrige und ungerechtfertigte Ungleichbehandlung darstellen.
Die aufgestellten Rechnungen des TE kranken jedoch bereits daran, dass der Vergleich zwischen Firmenwagen inkl. privater Nutzung und "ich brauch ja gar kein Auto" gezogen wird. Dies mag zwar in dessen persönlicher Situation zutreffen, ist einer folgerichtigen Beurteilung jedoch leider nicht zubringlich.
Liebe Grüße

antworten
know-it-all

Verringert die Car allowance den GWV?

Ceterum censeo schrieb am 23.03.2022:

[...] Zuzahlungen des AN mindern grundsätzlich den so ermittelten geldwerten Vorteil; ein Brutto(!)lohnverzicht stellt jedoch ausdrücklich keine solche Zuzahlung des AN dar und mindert daher den geldwerten Vorteil auch nicht. Dies ist auch soweit schlüssig, würde eine Kürzung des geldwerten Vorteils um den (unversteuerten) Bruttolohn doch eine systemwidrige und ungerechtfertigte Ungleichbehandlung darstellen.

Dankeschön! So in etwas habe ich es auch verstanden (jedoch nicht so fachmännisch ausgedrückt).
Das heißt also, es müssen verschiedene Dienstwagen-Szenarien betrachtet werden:

  1. Leasingrate <= Arbeitgeber-finanziertes Budget: Bruttogehalt bleibt unverändert, GWV nach 1% Regel
  2. Leasingrate > Arbeitgeber-finanziertes Budget, den das Budget übersteigenden Anteil zahlt der AN durch Bruttoumwandlung - GWV nach 1% Regel
  3. Leasingrate > Arbeitgeber-finanziertes Budget, den das Budget übersteigenden Anteil zahlt der AN durch Zuschuss (aus dem Nettogehalt) - GWV nach 1% Regel abzgl. Zuschussbetrag

Wobei ich mich gerade frage, ob effektiv in 2) und 3) nicht ohnehin immer das gleiche rauskommt bzw, was der Unterschied ist.

Die aufgestellten Rechnungen des TE kranken jedoch bereits daran, dass der Vergleich zwischen Firmenwagen inkl. privater Nutzung und "ich brauch ja gar kein Auto" gezogen wird. Dies mag zwar in dessen persönlicher Situation zutreffen, ist einer folgerichtigen Beurteilung jedoch leider nicht zubringlich.

Wenn es dem TE v.a. darum geht, einen Vergleich zwischen Firmenwagen und privat gekauftem PKW anzustellen, dann ist die Frage wohl schon berechtigt. Für die steuerliche Sicht aber natürlich nicht :-)

antworten
WiWi Gast

Verringert die Car allowance den GWV?

Na warum nicht nur das Bruttogehalt erhöht wird liegt ja auf der Hand … car allowance gibt es 12x pro Jahr, Gehalt je nach Firma 12-14x im Jahr. Bist Du in einem tariflichen Umfeld wie beispielsweise Konzerne sehr oft wird es auch nicht leichter.

antworten

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