Gap Year - Kindergeld?
Hallo,
ich stehe vor meinem Gap Year und wollte fragen ob es Erfahrungen gibt bezüglich Kindergeld im Gap Year.
Reicht es, wenn man sich an einer Uni einschreibt ? Hat man dann noch Anspruch auf Kindergeld?
antwortenHallo,
ich stehe vor meinem Gap Year und wollte fragen ob es Erfahrungen gibt bezüglich Kindergeld im Gap Year.
Reicht es, wenn man sich an einer Uni einschreibt ? Hat man dann noch Anspruch auf Kindergeld?
antwortenIch befürchte nicht, da ein weiteres (auf dem Bachelor aufbauendes-) Studium oft nur anerkannt wird, wenn es als notwendig angesehen wird.
Willst du denn reisen oder arbeiten/Praktika?
Dort wird es dann meiner Meinung nach nochmal davon abhängig was du verdienen würdest.
Wenn du zuviel verdienst, fliegst du aus dem Kindergeld
antwortenWenn Du offiziell Student bist, müsstest du auch weiterhin Kindergeld bekommen.
Aber halt bis einem bestimmten Alter, weiß ich jetzt nicht genau, bis Ende 20 wahrscheinlich.
antwortenTE hier:
Ich werde das Gap Year nutzen um 3 Praktika im M&A/PE zu machen.
Möchte mir den Studentenstatus wahren, durch Semesterticket und z.B den Steuervorteil.
PS: Ich bin noch nicht 25
antwortenKann dir ein bisschen weiterhelfen. Bin momentan ebenfalls im Gap-Semester und mache ein 4-monatiges Praktikum (Mindestlohn, also 1.600 brutto pro Monat). Während des Praktikums ist leider kein Anspruch auf Kindergeld gegeben, obwohl ich mich zusätzlich immatrikuliert habe für das Semesterticket. Ausschlaggebend ist laut der Familienkasse dabei das Gehalt. Nach dem Ende des Praktikums besteht dann wieder Anspruch auf Kindergeld, solange ich einen konsekutiven Master mache und noch nicht 25 bin.
Wird bei dir also sehr ähnlich sein schätze ich.
LG
Aber das Kindergeld ist doch seit Jahren nicht mehr vom Verdienst abhängig?
antwortenHat jmd noch aktuelle Erfahrungen?
Muss aber dem Vorredner zustimmen. Die Einkommensgrenze gilt nicht mehr. Allerdings darf man nicht mehr als 20 Std./ Woche arbeiten. Ob das aber auf das Jahr verteilt wird, weiß ich nicht. Ich mache zur Zeit auch ein Praktikum, welches aber das einzige dieses Jahr sein wird. Auch wie sich das mit der Erstausbildung verhält, kann ich nicht sicher sagen.
antwortenVom Verdienst, sowie der Art der Ausbildung.
Lounge Gast schrieb:
antwortenHallo,
ich stehe vor meinem Gap Year und wollte fragen ob es
Erfahrungen gibt bezüglich Kindergeld im Gap Year.Reicht es, wenn man sich an einer Uni einschreibt ? Hat man
dann noch Anspruch auf Kindergeld?
Ich gebe lediglich das wieder, was mir seitens der Familienkasse gesagt wurde.
antwortenWar kein Vorwurf an dich. Merkwürdig finde ich in der Tat immer die verschiedenen Geschichten. Ich kenne Leute, die im Gap Year sind und Kindergeld bekommen, andere wiederum nicht. Die haben aber mit Sicherheit nicht gelogen bzw. bei der Kindergeldstelle falsche Angaben gemacht. Ich bin trotzdem eigentlich davon ausgegangen, dass es da einheitliche Regelungen gibt, aber scheinbar wird das verschieden gehandhabt.
antwortenEigentlich sollte man noch Kindergeld als Praktikant bekommen (war bei mir so vor 3 Jahren). Da bekam ich aber max. 1500? pro Praktikum.
antwortenBei mir wurde seitens Sozialkasse noch nie angefragt bezüglich Immatrikulation etc. Hab schon weit mehr als 1500 im Praktikum
Verdient. Kindergeld fließt seit Jahren
aber wie sieht es im Gap Year nach Erststudium aus? Z.B. bei Praktika, die ausbildungsrelevant sind? Hat da trotzdem jemand Kindergeld bekommen?
antwortenFalls nicht das Einkommen ausschlaggebend ist, dann anscheinend die Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden. Arbeite ganz normal Vollzeit und übertreffe damit die 20h klar.
antwortenGibt es Voraussetzungen um nach dem Gap Year im Master wieder Kindergeld zu erhalten?
antwortenPush
antwortenPush, gibt es hier StB die sich auskennen, ob man während eines Gap Years Anspruch auf Kindergeld hat? Oder in der Konstellation Praktika machen, irgendwo übergangsweise immatrikulieren und sich dann nach dem Gap Year für den gewünschten Master erneut immatrikulieren?
antwortenWiWi Gast schrieb am 12.04.2020:
Push, gibt es hier StB die sich auskennen, ob man während eines Gap Years Anspruch auf Kindergeld hat? Oder in der Konstellation Praktika machen, irgendwo übergangsweise immatrikulieren und sich dann nach dem Gap Year für den gewünschten Master erneut immatrikulieren?
Ja du musst irgendwo noch matrikuliert sein.
antwortenWiWi Gast schrieb am 12.04.2020:
Push, gibt es hier StB die sich auskennen, ob man während eines Gap Years Anspruch auf Kindergeld hat? Oder in der Konstellation Praktika machen, irgendwo übergangsweise immatrikulieren und sich dann nach dem Gap Year für den gewünschten Master erneut immatrikulieren?
Bin kein StB aber nach Recherche habe ich rausgefunden, dass man berechtigt ist, Kindergeld zu erhalten auch bei einem Praktikum, wenn es für deine berufliche Orientierung hilfreich ist. Ich mache gerade auch ein Gap Year und stand vor der selben Frage. Habe dann im Fragebogen "Praktikum" angekreuzt und zusätzlich begründet, wieso ich das Praktikum mache. Nach ein paar Tagen kam der Bescheid, dass ich/meine Eltern weiter Kindergeld beziehen können. Dass ich noch irgendwo immatrikuliert bin, habe ich nicht erwähnt (nutze das Semesterticket für Bahnfahrten).
antwortenWenn die Kinder volljährig werden, gibt es nur noch unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld. Eine Möglichkeit ist, dass sich das Kind in einer Ausbildung befindet. Für Eltern studierender Kinder gab es im vergangenen Jahr drei wichtige – und für Eltern positive! – Urteile.
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