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Gehältervariable Vergütung

Ermittlung des variablen Gehaltsbestandteils wird geändert

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WiWi Gast

Ermittlung des variablen Gehaltsbestandteils wird geändert

Hallo zusammen,

ich arbeite im Controlling, der variable Gehaltsbestandteil ist trotzdem dafür sehr groß (mehr als 20%). Bisher war das ok, die Ziele waren allesamt individuell und wurden so gewählt, dass man sie gut erreichen kann. Die Aussage dahinter zumindest für unsere Abteilung war, das Grundgehalt ist vergleichsweise niedrig, aber wir gleichen dass aber das variable aus, darum wäre man bei der Zielerreichung großzügig. Hat bisher auch immer gepasst, ich habe immer mehr als 90% bekommen, das war für mich quasi wie fix eingeplant und damit ist auch das Gesamtgehalt in einem für mich guten Rahmen.

Die Unternehmensführung hat nun neue Regeln aufgestellt, wodurch ein Großteil des variablen Gehalts nicht mehr an individuellen Zielen festgemacht wird, sondern an Unternehmenszielen. In meinen Augen ist das aktuell eine Maßnahme, um wegen Corona Kosten zu sparen, da absehbar ist, dass diese Ziele ganz klar verfehlt werden. Für unsere Abteilung bedeutet dies nun quasi eine Gehaltskürzung, da wir bisher immer die variable Vergütung zu annähernd 100% bekommen haben und nun voraussichtlich bei irgendwo um die 30% landen werden. Ich weiß von Kollegen, dass es mindestens seit etwa 20 Jahren üblich ist, im Controlling annähernd 100% auszuzahlen.

Meine Frage ist nun: Wenn es langjährige Praxis ist, eine variable Vergütung immer nahe 100% auszuzahlen und die Aussage dahinter mehrmals war, wir gleichen damit das etwas niedrige Grundgehalt aus, kann die Firma diese Vorgehensweise dann einfach so ändern? Mit Gewohnheitsrecht zu argumentieren geht hier sicherlich etwas zu weit, aber wir fühlen uns aktuell bei der Sache etwas über den Tisch gezogen. Hinzu kommt auch, dass die variable Vergütung auf 100% gedeckelt ist. Das heißt, in einem schlechten Jahr, spürt man das am eigenen Geldbeutel, ein gutes Jahr, wo die Zielvergaben übererfüllt werden, bringt aber trotzdem nur 100%.

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WiWi Gast

Ermittlung des variablen Gehaltsbestandteils wird geändert

WiWi Gast schrieb am 16.03.2021:

Hallo zusammen,

ich arbeite im Controlling, der variable Gehaltsbestandteil ist trotzdem dafür sehr groß (mehr als 20%). Bisher war das ok, die Ziele waren allesamt individuell und wurden so gewählt, dass man sie gut erreichen kann. Die Aussage dahinter zumindest für unsere Abteilung war, das Grundgehalt ist vergleichsweise niedrig, aber wir gleichen dass aber das variable aus, darum wäre man bei der Zielerreichung großzügig. Hat bisher auch immer gepasst, ich habe immer mehr als 90% bekommen, das war für mich quasi wie fix eingeplant und damit ist auch das Gesamtgehalt in einem für mich guten Rahmen.

Die Unternehmensführung hat nun neue Regeln aufgestellt, wodurch ein Großteil des variablen Gehalts nicht mehr an individuellen Zielen festgemacht wird, sondern an Unternehmenszielen. In meinen Augen ist das aktuell eine Maßnahme, um wegen Corona Kosten zu sparen, da absehbar ist, dass diese Ziele ganz klar verfehlt werden. Für unsere Abteilung bedeutet dies nun quasi eine Gehaltskürzung, da wir bisher immer die variable Vergütung zu annähernd 100% bekommen haben und nun voraussichtlich bei irgendwo um die 30% landen werden. Ich weiß von Kollegen, dass es mindestens seit etwa 20 Jahren üblich ist, im Controlling annähernd 100% auszuzahlen.

Meine Frage ist nun: Wenn es langjährige Praxis ist, eine variable Vergütung immer nahe 100% auszuzahlen und die Aussage dahinter mehrmals war, wir gleichen damit das etwas niedrige Grundgehalt aus, kann die Firma diese Vorgehensweise dann einfach so ändern? Mit Gewohnheitsrecht zu argumentieren geht hier sicherlich etwas zu weit, aber wir fühlen uns aktuell bei der Sache etwas über den Tisch gezogen. Hinzu kommt auch, dass die variable Vergütung auf 100% gedeckelt ist. Das heißt, in einem schlechten Jahr, spürt man das am eigenen Geldbeutel, ein gutes Jahr, wo die Zielvergaben übererfüllt werden, bringt aber trotzdem nur 100%.

Die Aussagen hast du wahrscheinlich nur mündlich. Und irgendwo steht beim variablen Anteil wahrscheinlich, dass die Auszahlung keinerlei Ansprüche für die Zukunft rechtfertigt. Dass das ein Schritt ist, mit dem die GF sich unbeliebt macht leuchtet glaube ich jedem ein, aber man wird ihn wohl nur akzeptieren oder den Arbeitgeber wechseln können.

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WiWi Gast

Ermittlung des variablen Gehaltsbestandteils wird geändert

Nicht ganz richtig. Bezeichnung ist bei dauerhafte Auszahlung komplett egal... Redet mit den AG, anpassung des Fixums.. ansonsten geht vor Gericht, haben wir auch gemacht und bekommen dauerhaft 14. gehälter.

WiWi Gast schrieb am 17.03.2021:

WiWi Gast schrieb am 16.03.2021:

Hallo zusammen,

ich arbeite im Controlling, der variable Gehaltsbestandteil ist trotzdem dafür sehr groß (mehr als 20%). Bisher war das ok, die Ziele waren allesamt individuell und wurden so gewählt, dass man sie gut erreichen kann. Die Aussage dahinter zumindest für unsere Abteilung war, das Grundgehalt ist vergleichsweise niedrig, aber wir gleichen dass aber das variable aus, darum wäre man bei der Zielerreichung großzügig. Hat bisher auch immer gepasst, ich habe immer mehr als 90% bekommen, das war für mich quasi wie fix eingeplant und damit ist auch das Gesamtgehalt in einem für mich guten Rahmen.

Die Unternehmensführung hat nun neue Regeln aufgestellt, wodurch ein Großteil des variablen Gehalts nicht mehr an individuellen Zielen festgemacht wird, sondern an Unternehmenszielen. In meinen Augen ist das aktuell eine Maßnahme, um wegen Corona Kosten zu sparen, da absehbar ist, dass diese Ziele ganz klar verfehlt werden. Für unsere Abteilung bedeutet dies nun quasi eine Gehaltskürzung, da wir bisher immer die variable Vergütung zu annähernd 100% bekommen haben und nun voraussichtlich bei irgendwo um die 30% landen werden. Ich weiß von Kollegen, dass es mindestens seit etwa 20 Jahren üblich ist, im Controlling annähernd 100% auszuzahlen.

Meine Frage ist nun: Wenn es langjährige Praxis ist, eine variable Vergütung immer nahe 100% auszuzahlen und die Aussage dahinter mehrmals war, wir gleichen damit das etwas niedrige Grundgehalt aus, kann die Firma diese Vorgehensweise dann einfach so ändern? Mit Gewohnheitsrecht zu argumentieren geht hier sicherlich etwas zu weit, aber wir fühlen uns aktuell bei der Sache etwas über den Tisch gezogen. Hinzu kommt auch, dass die variable Vergütung auf 100% gedeckelt ist. Das heißt, in einem schlechten Jahr, spürt man das am eigenen Geldbeutel, ein gutes Jahr, wo die Zielvergaben übererfüllt werden, bringt aber trotzdem nur 100%.

Die Aussagen hast du wahrscheinlich nur mündlich. Und irgendwo steht beim variablen Anteil wahrscheinlich, dass die Auszahlung keinerlei Ansprüche für die Zukunft rechtfertigt. Dass das ein Schritt ist, mit dem die GF sich unbeliebt macht leuchtet glaube ich jedem ein, aber man wird ihn wohl nur akzeptieren oder den Arbeitgeber wechseln können.

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WiWi Gast

Ermittlung des variablen Gehaltsbestandteils wird geändert

Du darfst das nicht durcheinander bringen. Wir reden hier von einer variablen Komponente die auf Basis einer Kennzahl vergeben wird (Zielerreichung). Sie war nur relativ konstant, weil die Zielerreichung relativ konstant war.

Das ist was anderes, als wenn es ein Monatsgehalt extra gab, als Sonderzahlung oder was auch immer, dass in seiner Höhe aber nicht an eine oder mehrere Kennzahlen gebunden war.

WiWi Gast schrieb am 17.03.2021:

Nicht ganz richtig. Bezeichnung ist bei dauerhafte Auszahlung komplett egal... Redet mit den AG, anpassung des Fixums.. ansonsten geht vor Gericht, haben wir auch gemacht und bekommen dauerhaft 14. gehälter.

Hallo zusammen,

ich arbeite im Controlling, der variable Gehaltsbestandteil ist trotzdem dafür sehr groß (mehr als 20%). Bisher war das ok, die Ziele waren allesamt individuell und wurden so gewählt, dass man sie gut erreichen kann. Die Aussage dahinter zumindest für unsere Abteilung war, das Grundgehalt ist vergleichsweise niedrig, aber wir gleichen dass aber das variable aus, darum wäre man bei der Zielerreichung großzügig. Hat bisher auch immer gepasst, ich habe immer mehr als 90% bekommen, das war für mich quasi wie fix eingeplant und damit ist auch das Gesamtgehalt in einem für mich guten Rahmen.

Die Unternehmensführung hat nun neue Regeln aufgestellt, wodurch ein Großteil des variablen Gehalts nicht mehr an individuellen Zielen festgemacht wird, sondern an Unternehmenszielen. In meinen Augen ist das aktuell eine Maßnahme, um wegen Corona Kosten zu sparen, da absehbar ist, dass diese Ziele ganz klar verfehlt werden. Für unsere Abteilung bedeutet dies nun quasi eine Gehaltskürzung, da wir bisher immer die variable Vergütung zu annähernd 100% bekommen haben und nun voraussichtlich bei irgendwo um die 30% landen werden. Ich weiß von Kollegen, dass es mindestens seit etwa 20 Jahren üblich ist, im Controlling annähernd 100% auszuzahlen.

Meine Frage ist nun: Wenn es langjährige Praxis ist, eine variable Vergütung immer nahe 100% auszuzahlen und die Aussage dahinter mehrmals war, wir gleichen damit das etwas niedrige Grundgehalt aus, kann die Firma diese Vorgehensweise dann einfach so ändern? Mit Gewohnheitsrecht zu argumentieren geht hier sicherlich etwas zu weit, aber wir fühlen uns aktuell bei der Sache etwas über den Tisch gezogen. Hinzu kommt auch, dass die variable Vergütung auf 100% gedeckelt ist. Das heißt, in einem schlechten Jahr, spürt man das am eigenen Geldbeutel, ein gutes Jahr, wo die Zielvergaben übererfüllt werden, bringt aber trotzdem nur 100%.

Die Aussagen hast du wahrscheinlich nur mündlich. Und irgendwo steht beim variablen Anteil wahrscheinlich, dass die Auszahlung keinerlei Ansprüche für die Zukunft rechtfertigt. Dass das ein Schritt ist, mit dem die GF sich unbeliebt macht leuchtet glaube ich jedem ein, aber man wird ihn wohl nur akzeptieren oder den Arbeitgeber wechseln können.

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WiWi Gast

Ermittlung des variablen Gehaltsbestandteils wird geändert

Ist vertraglich irgendwo geregelt wie das variable Gehalt berechnet wird?

Solange das einseitig wie lustig angepasst werden kann ist das ein schwieriges Thema

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WiWi Gast

Ermittlung des variablen Gehaltsbestandteils wird geändert

WiWi Gast schrieb am 17.03.2021:

Die Aussagen hast du wahrscheinlich nur mündlich. Und irgendwo steht beim variablen Anteil wahrscheinlich, dass die Auszahlung keinerlei Ansprüche für die Zukunft rechtfertigt. Dass das ein Schritt ist, mit dem die GF sich unbeliebt macht leuchtet glaube ich jedem ein, aber man wird ihn wohl nur akzeptieren oder den Arbeitgeber wechseln können.

Klar war das nur mündlich.
Im Vertrag steht, jährlich werden Ziele vereinbart, Prämie kann zwischen 0 und X betragen. Von der Seite sicherlich alles sauber. Ich selbst bin auch erst ein paar Jahre dabei, wenn man aber Kollegen hört und die sagen, sie bekommen seit 20 Jahren immer nahe 100% dann finde ich das ganze vorgehen nicht wirklich fair.

Man muss auch sagen: Die Firma bzw. das Konzernsegment, um das es hier geht hat sich von einem deutlichen Verlustbringer zu einer profitablen Sparte entwickelt. Auch zu Verlustzeiten gab es wohl immer fast die volle Prämie. Von Corona sind wir nur leicht getroffen, an einer Stelle haben wir dadurch sogar einen zusätzlichen lukrativen Auftrag bekommen. Von daher gibt es keinen Grund, solche Einschnitte zu fahren.

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WiWi Gast

Ermittlung des variablen Gehaltsbestandteils wird geändert

Egal, du kannst eine Variable nicht an eine andere Kennziffer hängen um offensichtlich geld zu sparen. Vor allem dann, wenn der Zeitraum der Auszahlung der des Bestandteils über mehrere Jahre geht und das Gehalt ohne ihn nicht wettbewerbsfähig ist... Geht einfach nicht. Wie gesagt, anpassung Fixum oder vor gericht. Bei unseren Arbeitnehmerfreundlichen Gerichten wird das schon... Wichtig!!! Wenn dann alle und nicht einer vor Gericht.... Wegen Betriebsklima

WiWi Gast schrieb am 17.03.2021:

Du darfst das nicht durcheinander bringen. Wir reden hier von einer variablen Komponente die auf Basis einer Kennzahl vergeben wird (Zielerreichung). Sie war nur relativ konstant, weil die Zielerreichung relativ konstant war.

Das ist was anderes, als wenn es ein Monatsgehalt extra gab, als Sonderzahlung oder was auch immer, dass in seiner Höhe aber nicht an eine oder mehrere Kennzahlen gebunden war.

Nicht ganz richtig. Bezeichnung ist bei dauerhafte Auszahlung komplett egal... Redet mit den AG, anpassung des Fixums.. ansonsten geht vor Gericht, haben wir auch gemacht und bekommen dauerhaft 14. gehälter.

Hallo zusammen,

ich arbeite im Controlling, der variable Gehaltsbestandteil ist trotzdem dafür sehr groß (mehr als 20%). Bisher war das ok, die Ziele waren allesamt individuell und wurden so gewählt, dass man sie gut erreichen kann. Die Aussage dahinter zumindest für unsere Abteilung war, das Grundgehalt ist vergleichsweise niedrig, aber wir gleichen dass aber das variable aus, darum wäre man bei der Zielerreichung großzügig. Hat bisher auch immer gepasst, ich habe immer mehr als 90% bekommen, das war für mich quasi wie fix eingeplant und damit ist auch das Gesamtgehalt in einem für mich guten Rahmen.

Die Unternehmensführung hat nun neue Regeln aufgestellt, wodurch ein Großteil des variablen Gehalts nicht mehr an individuellen Zielen festgemacht wird, sondern an Unternehmenszielen. In meinen Augen ist das aktuell eine Maßnahme, um wegen Corona Kosten zu sparen, da absehbar ist, dass diese Ziele ganz klar verfehlt werden. Für unsere Abteilung bedeutet dies nun quasi eine Gehaltskürzung, da wir bisher immer die variable Vergütung zu annähernd 100% bekommen haben und nun voraussichtlich bei irgendwo um die 30% landen werden. Ich weiß von Kollegen, dass es mindestens seit etwa 20 Jahren üblich ist, im Controlling annähernd 100% auszuzahlen.

Meine Frage ist nun: Wenn es langjährige Praxis ist, eine variable Vergütung immer nahe 100% auszuzahlen und die Aussage dahinter mehrmals war, wir gleichen damit das etwas niedrige Grundgehalt aus, kann die Firma diese Vorgehensweise dann einfach so ändern? Mit Gewohnheitsrecht zu argumentieren geht hier sicherlich etwas zu weit, aber wir fühlen uns aktuell bei der Sache etwas über den Tisch gezogen. Hinzu kommt auch, dass die variable Vergütung auf 100% gedeckelt ist. Das heißt, in einem schlechten Jahr, spürt man das am eigenen Geldbeutel, ein gutes Jahr, wo die Zielvergaben übererfüllt werden, bringt aber trotzdem nur 100%.

Die Aussagen hast du wahrscheinlich nur mündlich. Und irgendwo steht beim variablen Anteil wahrscheinlich, dass die Auszahlung keinerlei Ansprüche für die Zukunft rechtfertigt. Dass das ein Schritt ist, mit dem die GF sich unbeliebt macht leuchtet glaube ich jedem ein, aber man wird ihn wohl nur akzeptieren oder den Arbeitgeber wechseln können.

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WiWi Gast

Ermittlung des variablen Gehaltsbestandteils wird geändert

Natürlich kannst du das. Kommt natürlich auf die genaue Gestaltung der variablen Komponente an. Die Berechnungsweise wird meist in einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat festgelegt, und die ist häufig befristet und wird regelmäßig verlängert. Dabei können Änderungen vorgenommen werden. Oder sie ist fortlaufend und kann geändert werden.

Das dabei von individuellen Zielen auf Konzernziele gewechselt wird und umgekehrt ist gängige Praxis. Habe ich alleine bei 2 DAX und einem MDAX Unternehmen mitbekommen.

Anders sieht es aus, wenn in deinem Arbeitsvertrag steht, dass das über persönliche Ziele läuft. Dann kann das nicht so einfach geändert werden. Andere persönliche Ziele können aber trotzdem definiert werden.

@TE: Was sagt denn euer Betriebsrat dazu? Und war das Vorgehen mit quasi konstanter 100% Zielerreichung nur in deiner Abteilung so oder in der ganzen Firma?

Grundsätzlich würde es mich nicht mal wundern, wenn der Betriebsrat dieser Änderung zugestimmt hätte, weil da kollektive Firmenziele häufig besser ankommen als eine Leistungskontrolle anhand persönlicher Ziele.

WiWi Gast schrieb am 17.03.2021:

Egal, du kannst eine Variable nicht an eine andere Kennziffer hängen um offensichtlich geld zu sparen. Vor allem dann, wenn der Zeitraum der Auszahlung der des Bestandteils über mehrere Jahre geht und das Gehalt ohne ihn nicht wettbewerbsfähig ist... Geht einfach nicht. Wie gesagt, anpassung Fixum oder vor gericht. Bei unseren Arbeitnehmerfreundlichen Gerichten wird das schon... Wichtig!!! Wenn dann alle und nicht einer vor Gericht.... Wegen Betriebsklima

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WiWi Gast

Ermittlung des variablen Gehaltsbestandteils wird geändert

WiWi Gast schrieb am 17.03.2021:

Egal, du kannst eine Variable nicht an eine andere Kennziffer hängen um offensichtlich geld zu sparen. Vor allem dann, wenn der Zeitraum der Auszahlung der des Bestandteils über mehrere Jahre geht und das Gehalt ohne ihn nicht wettbewerbsfähig ist... Geht einfach nicht. Wie gesagt, anpassung Fixum oder vor gericht. Bei unseren Arbeitnehmerfreundlichen Gerichten wird das schon... Wichtig!!! Wenn dann alle und nicht einer vor Gericht.... Wegen Betriebsklima

Sorry, aber wenn es vertraglich sauber geregelt ist, dass es zwischen 0 und 100% sein kann und die Ziele jedes Jahr neu gesteckt werden, dann ist es sehr schwierig als Arbeitnehmer positiv aus der Sache zu gehen.

Und was triffst du eigentlich für Aussagen? Er hat nichts davon gesagt, dass eine variable an eine andere gehängt wird. Es werden nur andere Ziele angesetzt und wenn nicht schriftlich verankert wurde, dass es immer persönliche sind, dann dürfen es durchaus auch Unternehmensziele sein.
Gibt es einen Betriebsrat?
Ich würde mit dem Abteilungsleiter darüber sprechen.

WiWi Gast schrieb am 17.03.2021:

Du darfst das nicht durcheinander bringen. Wir reden hier von einer variablen Komponente die auf Basis einer Kennzahl vergeben wird (Zielerreichung). Sie war nur relativ konstant, weil die Zielerreichung relativ konstant war.

Das ist was anderes, als wenn es ein Monatsgehalt extra gab, als Sonderzahlung oder was auch immer, dass in seiner Höhe aber nicht an eine oder mehrere Kennzahlen gebunden war.

Nicht ganz richtig. Bezeichnung ist bei dauerhafte Auszahlung komplett egal... Redet mit den AG, anpassung des Fixums.. ansonsten geht vor Gericht, haben wir auch gemacht und bekommen dauerhaft 14. gehälter.

Hallo zusammen,

ich arbeite im Controlling, der variable Gehaltsbestandteil ist trotzdem dafür sehr groß (mehr als 20%). Bisher war das ok, die Ziele waren allesamt individuell und wurden so gewählt, dass man sie gut erreichen kann. Die Aussage dahinter zumindest für unsere Abteilung war, das Grundgehalt ist vergleichsweise niedrig, aber wir gleichen dass aber das variable aus, darum wäre man bei der Zielerreichung großzügig. Hat bisher auch immer gepasst, ich habe immer mehr als 90% bekommen, das war für mich quasi wie fix eingeplant und damit ist auch das Gesamtgehalt in einem für mich guten Rahmen.

Die Unternehmensführung hat nun neue Regeln aufgestellt, wodurch ein Großteil des variablen Gehalts nicht mehr an individuellen Zielen festgemacht wird, sondern an Unternehmenszielen. In meinen Augen ist das aktuell eine Maßnahme, um wegen Corona Kosten zu sparen, da absehbar ist, dass diese Ziele ganz klar verfehlt werden. Für unsere Abteilung bedeutet dies nun quasi eine Gehaltskürzung, da wir bisher immer die variable Vergütung zu annähernd 100% bekommen haben und nun voraussichtlich bei irgendwo um die 30% landen werden. Ich weiß von Kollegen, dass es mindestens seit etwa 20 Jahren üblich ist, im Controlling annähernd 100% auszuzahlen.

Meine Frage ist nun: Wenn es langjährige Praxis ist, eine variable Vergütung immer nahe 100% auszuzahlen und die Aussage dahinter mehrmals war, wir gleichen damit das etwas niedrige Grundgehalt aus, kann die Firma diese Vorgehensweise dann einfach so ändern? Mit Gewohnheitsrecht zu argumentieren geht hier sicherlich etwas zu weit, aber wir fühlen uns aktuell bei der Sache etwas über den Tisch gezogen. Hinzu kommt auch, dass die variable Vergütung auf 100% gedeckelt ist. Das heißt, in einem schlechten Jahr, spürt man das am eigenen Geldbeutel, ein gutes Jahr, wo die Zielvergaben übererfüllt werden, bringt aber trotzdem nur 100%.

Die Aussagen hast du wahrscheinlich nur mündlich. Und irgendwo steht beim variablen Anteil wahrscheinlich, dass die Auszahlung keinerlei Ansprüche für die Zukunft rechtfertigt. Dass das ein Schritt ist, mit dem die GF sich unbeliebt macht leuchtet glaube ich jedem ein, aber man wird ihn wohl nur akzeptieren oder den Arbeitgeber wechseln können.

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WiWi Gast

Ermittlung des variablen Gehaltsbestandteils wird geändert

Wenn in deinem Vertrag steht, dass es an individuelle Ziele gekoppelt ist, kannst du doch damit argumentieren? Es kann ja dann nicht einfach auf Unternehmensziele umgemünzt werden.

Generell, wäre meine Argumentation aber immer "ich habe Gehaltspaket X und effektiv bekomme ich eine Gehaltskürzung. Sind Sie mit meiner Leistung nicht mehr zufrieden"? Hat bei mir zumindest mal funktioniert und dann wurde mir ein Bonus aus einem anderen Bereich zugewiesen. Würde mir sowas nicht gefallen lassen. Besteht eine Wechselmöglichkeit oder die Drohung mit Wechsel?

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WiWi Gast

Ermittlung des variablen Gehaltsbestandteils wird geändert

Hört sich fast an wie bei der Deutschen Bahn

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WiWi Gast

Ermittlung des variablen Gehaltsbestandteils wird geändert

Ich arbeite als Manager bei einer Big4 und da sind Zielvereinbarung und Zielerreichung bis Senior Manager alles über Betriebsvereinbarungen geregelt. Das hat den Charme dass der AG nur mit einem Partner (BR) verhandeln muss, um die variable Vergütung in der Krise kürzen zu können. Individualvertraglich ist nur das Grundgehalt geregelt und bzgl Tantieme wird immer nur verwiesen. Da bei euch die veränderte Bonusberechnung ansonsten neue Arbeitsverträge erfordert hätte, nehme ich also stark an, dass bei euch das ganze auch über Betriebsvereinbarungen geregelt ist. Ist ansonsten für Standard Sachbearbeiter auch Industriestandard, individuelle Vereinbarungen kenne ich nur beim Leadership oder kleineren Unternehmen. Dein erster Ansprechpartner ist also der BR. Da der anscheinend eh schon ja und Amen gesagt hat, bleibt dir nur das Gespräch mit dem Vorgesetzten um individuell mehr rauszuholen. Ansonsten geht nur Kündigung, das Gewohnheitsrecht kannst du bei Tantieme vergessen. Das gilt vielleicht für wiederkehrende Osterprämien, die jedes Jahr an alle MA ausgezahlt werden.

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WiWi Gast

Ermittlung des variablen Gehaltsbestandteils wird geändert

Ich beschäftige mich mit Österr. Arbeitsrecht, daher YMMV in DE, aber unterschätz nicht, was über die gelebte Tradtion nicht schon alles erfolgreich erstritten wurde (Stichwort betr. Usance).

Wenn die Bonuszahlung nachweislich seit Jahren zu 100 % erreicht wurde in der Abteilung, und diese an individuelle (einfach zu erreichende) Ziele gekoppelt war, und nun plötzlich betriebliche Ziele, die nur zu ~30 % erreichbar scheinen der Maßstab sind, dann hält das zumindest in Österreich vor keinem Arbeitsgericht, das kann ich beinahe versichert, irrelevant davon was im Arbeitsvertrag steht. Weder kann plötzlich nach jahrelanger Tradition die Zielgröße einfach geändert werden noch kann die Erreichbarkeit so drastisch reduziert werden.

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