Ich habe das hier gefunden:
Urlaub und Urlaubsgeld
MetallerInnen haben Anspruch auf 6 Wochen bezahlten Urlaub und zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 50 Prozent je Urlaubstag (des jeweiligen Durchschnittsverdienstes). Das entspricht rund 70 Prozent eines Monatseinkommens.
- Monatseinkommen
Die Höhe des 13. Monatseinkommens (umgangssprachlich: Weihnachtsgeld) richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit:
6 Monate » 25% eines Monatsverdienstes
12 Monate » 35% eines Monatsverdienstes
24 Monate » 45% eines Monatsverdienstes
36 Monate » 55% eines Monatsverdienstes
Ich würde sagen, wenn man das Monatsgehalt mit 1,8 (Urlaubsgeld + Leistungszulage) multipliziert, ist man anfangs gut dabei.
Was mich interessieren würde: Das "Weihnachts"geld wird ja im November ausgezahlt und man muss 6 Monate mindestens beschäftigt gewesen sein. Ab wann dürfte spät. das Eintrittsdatum sein, damit man in den Genuss von WG kommt?
WiWi Gast schrieb am 09.03.2023:
Zu Frage 1: Zunächst immer erst die EG nennen. Kann man sich ja in den meisten Fällen aus der Stellenbeschreibung leicht ableiten. Ohne Studium geht bis EG08/09 und ab Studium dann 09-12 je nachdem wie viel BE gefordert wird.
Im Hinterkopf immer das jeweilige Jahresbrutto haben, also einfach mal mit ~8% LZ und 13,5 Gehältern rechnen und falls dann mal Zahlen fallen kann man die gut einordnen.
Zu Frage 2: Die Situation ist natürlich sehr ungünstig und müsste man je nach Situation entscheiden. Du kannst zum Bleistift sagen du hast ein anderes, höheres Angebot erhalten und hättest trotzdem an der Stelle Interesse, ob man denn noch eine EG hoch gehen könnte. Ist aber immer gepokert.
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