WiWi Gast schrieb am 30.03.2022:
WiWi Gast schrieb am 29.03.2022:
Wie so immer: es kommt auf die Stellenbewertung an, nicht auf deinen Abschluss. Wenn die Stelle als Bachelor-Stelle bewertet ist, bekommst du auch nur das entsprechende Gehalt. Die Einstufung lässt sich recht leicht an der Stellenanzeige erkennen. Wenn nur ein Hochschulstudium gefordert ist, reicht der Bachelor (EG12). Wenn ein Master-Abschluss gefordert wird: EG13. Wenn irgendwas drinsteht a la "vorzugsweise mit Promotion...", dann wird die Stelle vmtl. mit EG14 oder EG15 bewertet sein.
Wie so immer ist das die Theorie aber eben nicht die Praxis. In der Theorie ist ERA rein nach Stelle bezahlt. In der Praxis wird die ausgeschrieben Stelle am Ende dann doch in einer Runde mit Personal und BR auf den Bewerber gematcht. Dadurch is es dann eben doch so, dass der Bachelor die EG12, der Master die EG13 und der PhD die EG14 auf dieselbe Stelle bekommt. Natürlich sind dafür die Erwartungen an die beiden letzten auch etwas höher, bzw. man gesteht dem Bachleor Kandidat eine etwas längere Lernkurve zu.
Da muss ich ganz klar nein zu sagen. Das sind dann stellen mit mehrjähriger BE, aber Einstiegstellen haben einen klaren Budgetrahmen und wenn die einen Dr. haben wollen, dann werden die Stellen auch so ausgeschrieben. Sicherlich wird aber nicht bei einer Junior Controller gesagt: Ok, wir haben hier ein Dr. der BWL, nun vergeben wir EG 14 NRW, da der mehr Potenzial hat. Nebenbei auch noch eine höhere EG inne hat als alle anderen Senior Controller im UN.
Doch in dem Falle wird aus dem Junior ein Senior gemacht.
Ja klar für den Dr. wird die Stelle auf einmal umgeschrieben, obwohl sich genügend Leute mit Master auf die Junior Stelle bewerben?! Welchen Mehrwert verspreche ich mir von einen Dr. ohne Berufserfahrung? Wir sind nicht in der Wissenschaft und bei Controlling erst Recht nicht.
Es gibt da kein Schwarz/Weiß, es sind immer Einzelfallentscheidungen. Aber es kommt durchaus vor, dass Stellen an Bewerber angepasst werden. Was dabei aus meiner Erfahrung aber wichtig ist: Ja, die Leute, die hier schreiben, dass nach Stelle bezahlt wird haben recht. Aber genauso die die sagen, dass der Abschluss zählt. Es ist in der Realität nicht so, dass ein Dr. der sich auf eine EG 12 bewirbt dann einfach für diese Stelle EG 14 bekommt. Es wird nicht nur die Einstufung der Stelle angepasst, sondern die Stelle an sich. D. h. es werden auch andere Aufgaben enthalten sein und andere Anforderungen gestellt.
Dementsprechend passiert so etwas auch nicht immer, sondern nur dann, wenn ich auch die Möglichkeit habe die Stelle entsprechend inhaltlich anzupassen. Und das muss auch nicht immer nur in eine Richtung laufen. Ich habe es bspw. auch schon erlebt, dass eine Stelle für Master ausgeschrieben und eingestuft war, aber niemand mit Masterabschluss gefunden werden konnte. Wohl aber jemand mit Bachelorabschluss, den man für seinen Abschluss als gut eingeschätzt hat, aber nicht auf dem Niveau eines Masters. Also wurden ein paar Dinge aus der Stellenbeschreibung herausgenommen und aus E13 wurde E12 gemacht, um sie ihm anbieten zu können.
Außerdem geht es auch nicht immer nur um die Stelle die jetzt besetzt wird, sondern manchmal auch darum jemanden für eine kommende Stelle aufzubauen. In so einem Fall kann dann auch eine strategische Komponente in der Stelleneinstufung enthalten sein.
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