Ceterum censeo schrieb am 21.05.2019:
Die Gründe hierfür sind einfach: Der "Praktiker-StB" verfügt idR nicht über die notwendigen prozessualen Kenntnisse der Strafgerichtsordnung und ist weiterhin nur eingeschränkt zur Vertretung in Rechtsangelegenheiten befugt. Da es einem "normalen" Rechtsanwalt jedoch meist an den notwendigen Kenntnissen des dt. Steuerrechts fehlt, ist hier eine Doppelqualifikation (RA+FAStR/StB) eher die Regel als die Ausnahme.
Wie es hier schon jemand vorstehend geschrieben hat: wichtig ist der Zugang zu Mandanten mit hohen Gegenstandswerten und entsprechendem Beratungsbedarf. Für alles andere lassen sich Kollegen finden, deren Arbeit man als die eigene verkaufen kann.
Warum hingegen Steuerstrafrechtler aufgrund des internationalen Datenaustauschs obsolet seien sollen, erschließt sich mir nicht. So hat doch dieser (u. A.) zu einer Zunahme der Verfahren (und somit des Honorarvolumens der Kollegen) geführt. Dies wird auch noch in absehbarer Zukunft so sein; solange es die Möglichkeit gibt, Steuern zu hinterziehen, werden Steuern hinterzogen (hierzu gibt es einige interessante Arbeiten aus dem Bereich der Sozialforschung). Wäre dies in einer Dystopie à la Orwells1984 nicht mehr möglich, hätten wir ganz andere Probleme.
Nachdem es global gesehen kaum noch weiße Einkünfte gibt und jedermann seine Ertragsteuern durch eine entsprechende Sitzwahl des Anlageveikels reduzieren kann (wobei sich der Aufwand für Vorstehendes in Anbetracht der daraus möglichen Steuerersparnis nur ab Kapitalien wenigstens in Millionhöhe lohnt) glaube ich kaum, daß entsprechend spezialisierte deutsche Freiberufler hieraus zukünftig noch ein großes Honorarvolumen generieren können.
Die entsprechenden Kollegen leben heute von Fällen aus den 00er und dem Anfang der 10er Jahre, wo es tatsächlich noch viel mehr Gestaltungsmöglichkeiten gab. Das alles läuft aber allmählich aus.
Was sind dann die großen Beratungsfelder, mit denen der geneigte Steuerstrafrechtler seine Arbeitszeit honorarträchtig weiterverkaufen kann?
Tja, welchen Nutzen ziehen Unternehmen aus Marken wie Coca-Cola, Microsoft und Mercedes-Benz, die sämtlich derart alt sind? ;-)
So lange wie dort ein Aufwärtstrend besteht stets glücklich, aktuell bei Daimler mangels Aufwärtstrend und bei Coca-Cola sowie Microsoft angesichts der durch Aktienrückkäufe überadenen Bilanz - bei Coca-Cola inzwischen ohne rechnerisches Eigenkapital mehr - jedoch kaum noch.
Ansonsten sind die meisten meiner ersten Mandanten von vor 25 Jahren heute im Ruhestand oder verstorben - große Honorare verdient hier niemand mehr.
Aber insgesamt eine gewagte Aussage von jemanden, der vergangenheitsbezogene Trendanalysen als Anlagestrategie nutzt.
Liebe Grüße
Der Trend ist die Vergangenheit und der Kurs ist das hier und heute.
Wenn ein Trend besteht überwiegt die Warscheinlichkeit, daß sich dieser zunächst weiterhin fortsetzt. Falls sich der Trend nicht fortsetzt, bemerkt man dies im Rahmen der regelmäßigen Kontrollarbeit.
Aufgrund dieser simplen Umstände kann man in einfachster Weise zu einer belastbaren Aussage hinsichtlicht Investition oder Desinvestition gelangen.
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Das Größte und Wunderbarste ist das Einfachste.
Walther Rathenau
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- September 1867 † 24. Juni 1922
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