WiWi Gast schrieb am 11.12.2018:
Hier nochmals der Threadstarter,
also ich denke es kommt auch immer darauf an, nicht jeder hat dasselbe in seiner Ausbildung/ Studium gemacht.
Ich zum Beispiel bearbeite seit 2 Jahren nur Abschlüsse. Auch anspruchsvollere wie größere GmbH, KG, GmbH & Co. KG etc. ziehe ich komplett durch mit Bilanzen, Erstellungsbericht, Steuererklärungen, Private ESt-Erklärungen der Unternehmer usw.
Da ich alleine im Büro sitze erübrigt sich auch die Frage nach dem wie selbstständig ich arbeite. Die Steuerberater würden mir den Hals umdrehen, wenn ich 10x antanzen würde wegen Fragen zu einem Fall...
Ich denke hierfür braucht ein frischgebackener Absolvent doch "etwas" mehr Einarbeitungszeit. Allein bis man die ganzen technischen Programmbesonderheiten intus hat. Dann noch zusätzlich mein "Trumpf" im Ärmel mit dem Abendstudium...
Daher denke ich, dass ich doch lieber eine etwas höhere Gehaltsforderung stelle, vor allem hat man dadurch, wenn man denn eingeladen wird, eine bessere Verhandlungsposition.
Aber wenn ich bereits als Gehaltforderung die 2,5k stelle, lande ich womöglich am Ende noch bei einem schlechteren Gehalt als ich jetzt auf dem Land bekomme. :))
Vielleicht bin ich auch zu optmistisch, aber sicherlich besser als einen auf schüterne Maus machen, da hat man doch gleich verloren.
In der Branche gibt es die Faustformel, daß für einen Angestellten ungefähr ein Drittel seines Nettoumsatzes als Gehalt angemessen ist.
Oder umgekehrt, daß derjenige den dreifachen Nettoumsatz seines Bruttogehalts stemmen muß.
https://www.weigertfischer.de/fileadmin/Redaktion/aufsaetze/2009-06_SteuerberaterMagazin_AlleGutenWerteSind3.pdf
Falls es bei Euch in der Kanzlei keine offizielle Umsatzstatistik der Mitarbeiter gibt, würde ich eine solche privat führen, indem Du Dir Kopien der Rechnungen Deiner Werke machst und diese aufsummierst.
Nach dem, was Du schilderst, dürfte bei Dir deutlich Raum bestehen, Dein Gehalt nach oben hin anzupassen.
Mit dem beschriebenen Vorgehehen hast Du zukünftig eine argumentative Grundlage bei der Gehaltsverhandlung.
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