WiWi Gast schrieb am 19.12.2021:
Wenn du das nicht schriftlich hast, wird nichts passieren. Nie.
Kann man leider so zusammenfassen. Wenn das tatsächlich nur auf der mündlichen Tonspur war, dann kannst du das vergessen oder aber du wirst immer wieder vertröstet werden. Habe ich leider auch schon erlebt, da war dann plötzlich ein Wechsel bei den Vorgesetzten und keiner konnte sich mehr an Zusagen mit Gespräch erinnern bzw. die wurden bestritten. Da macht man dann nichts dagegen. Leider.
Was die Einstufung betrifft, ist das auch immer so eine Sache. Hat man die dir kommuniziert oder ist es Eigenrecherche? Mit letzterer liegt man oft voll daneben, denn oft ist es so, dass ein Konzern Stellenbeschreibungen leicht abwandelt, ohne, dass man etwas mitbekommt und schon kann dauerhaft eine geringere Einstufung erfolgen, obwohl man das gleiche macht, wie der Kollege mit dem vielzitierten Altvertrag.
Leider sind solche Praktiken heute normal, nicht die Ausnahme und werden vom Betriebsrat durchgewunken: Kleine Abänderung, manchmal Umbenennung und schon wird schlechter eingestuft. Ein beliebter Trick, um Neulinge gehaltstechnisch kleinzuhalten, der so leider überall genutzt wird.
Der TE sollte es daher ansprechen, aber auch damit rechnen, dass da wenig bis nichts passieren wird, wenn keine schriftliche Fixierung vorliegt.
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