Prozentuale Erfolgsbeteiligung aushandeln
Guten Tag zusammen,
zuerst zu meiner beruflichen Situation: Ich arbeite in einem Büro das Ingenieurdienstleistungen verkauft. Es gibt ca. 20 Angestellte. Vor etwa 6 paar Monaten habe ich in Absprache mit der Geschäftsführung einen neuen Geschäftszweig gestartet, der jetzt Fahrt aufnimmt. Die Leistung, die ich im Rahmen des neuen Geschäftszweigs erbringe, gehörte nicht zum Anforderungsprofil meiner Stelle, als ich diese vor ca. 18 Monaten antrat. Dementsprechend sind meine nun zusätzlichen Tätigkeiten dort, die ich zusätzlich zum normal von mir zu bearbeitenden Tagesgeschäft erbringe, noch nicht in mein Gehalt eingepreist.
Zum neuen Geschäftszweig gibt es ein paar wichtige Infos, die ich aber nur vage beschreiben möchte: Die im Rahmen dieser neuen, zusätzlichen Tätigkeit erbrachte Leistung erfordert eine bestimmte Qualifikation. Damit meine ich nicht nur "Erfahrung auf diesem Gebiet", sondern auch Befugnisse offizieller Stellen zum Ausüben dieser Tätigkeit. Ich besitze diese Befugnisse als einziger in der Firma und verfügte über diese schon vor meiner Anstellung dort.
Die Idee, diesen Zweig in das Tagesgeschäft der Firma zu implementieren, stammt von mir. Ich bearbeite die Projekte komplett alleine und akquiriere diese selbstständig. Meine Beauftragungsquote liegt bei 100%, d.h. alle jemals von mir geschriebenen Angebote des Zweiges wurden beauftragt. Die Kundenzufriedenheit ist sehr hoch. Aus meiner Tätigkeit dort ergaben sich bereits Folgeaufträge für das normale Tagesgeschäft.
Zur Einpreisung des zusätzlichen Umsatzes, den die Firma dadurch generiert, möchte ich der Geschäftsführung eine Vergütung in Form einer prozentualen Erfolgsbeteiligung vorschlagen. Der zusätzliche Nettoumsatz, der durch mich generiert wird, enspricht etwa dem 1,5-fachen meines Bruttojahreseinkommens. Hierzu ergeben sich für mich folgende Fragen:
-
Ist eine Vergütung in Form einer prozentualen Erfolgsbeteiligung am von mir eingeführten Geschäftszweig überhaupt realistisch? Die Erfolgsbeteiligung soll parallel zu meinem bisherigen Basisgehalt gezahlt werden.
- Welcher prozentuale Anteil ist für mich heraushandelbar - und warum? Hinweis: Ich könnte von heute auf morgen diese Tätigkeit auch einfach in Soloselbstständigkeit ausüben, möchte dies aber aus diversen Gründen nicht machen. Ich schätze z.B. die Gewisskeit des Basisgehalts, möchte aber für meine zusätzliche Leistung dort angemessen vergütet werden - vor allem, weil wie erläutert durch die erforderliche Befugnis der zusätzliche Umsatz ohne mich gar nicht generiert werden könnte.
Ansonsten
-
Kann ich bestimmte Schlagwörter, Formeln oder Leitlinien zu dieser Thematik bei der Verhandlung hervorbringen?
- Was sonst kann ich tun, um mich optimal auf das Gespräch vorzubereiten?
Ich freue mich auf euren Input
Beste Grüße, S.
antworten