Weißt nicht was MVA bedeutet.
Auf deine Frage gibt es keine konkrete Antwort, da mir Hintergrundinformationen fehlen.
Man muss immer zwischen zugeordneter und nächstgelegener Geschäftsstelle unterscheiden:
Es ist so: wenn du in Mannheim wohnst und der Geschäftsstelle Köln oder Hamburg auf dem Papier (!!!!!!!) zugeordnet bist, und auf einem Projekt in Frankfurt bist, dann dürftest du laut internen Regeln keine Fahrtkosten erstatt bekommen. In diesem Fall ist nämlich Frankfurt deine nächstgelegene (!!!) Geschäftsstelle.
Aber dann kommt natürlich die Frag hoch: was wenn du in FFM im HOtel übernachten möchtest, zahlst Du etwas für das HOtel? während die Anderen aus Gott weiß wo mit Flieger und Co. in FFM antanzen und damit viel mehr Kosten verursachen.?
Es gibt 10000% eine Lösung dafür, alles andere ergibt keinen Sinn.
Sprich das unbedingt an, falls du zum VG eingeladen bist.
WiWi Gast schrieb am 08.03.2018:
Wenn mein zugeordnetes Office = die Stadt des Kunden ist. Bekomme ich dann normalerweise kilometergeld von meinem Heimatstandort oder habe ich dann Pech gehabt und muss entweder dorthinziehen oder die Kosten selbst tragen ? Bekäme ich in dem Fall MVA?
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